Montag, 22. Februar 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Brexit, FIU und eCommerce

BDZ im BPR bei der GZD: Brexit, FIU und eCommerce

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der Februar 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Gemeinschaftliche Besprechung mit der Präsidentin Hercher, Direktionspräsidenten der DI Dr. Rolfink, Frau Kuhr DV und Frau Schmaljohann DV

In der gemeinschaftlichen Besprechung mit der Präsidentin Hercher, Direktionspräsidenten DI Dr. Rolfink, Frau Kuhr DV und Frau Schmaljohann DV und dem BPR am 09.02.21 standen die Themen Brexit, E-Commerce und FIU im Vordergrund. 

Brexit
Präsidentin Hercher bedankte sich eingangs für das große Engagement aller Beschäftigten, aber auch für die sehr gute Zusammenarbeit aller Hauptzollämter im Zusammenhang mit der Umsetzung des Brexit zum 01.01.2021.
Rückblickend auf
die äußerst kurze Spanne zwischen den vertraglichen Vereinbarungen am 24. Dezember 2020 und der Umsetzung zum 1. Januar 2021 kann dieser Deal für die Zollverwaltung als die geeignetste Form des Übergangs angesehen werden.
Mit dem
grundsätzlichen Status eines Drittlandes und keiner vollständig neuen Form der Handelsbeziehungen sind auch die IT gestützten Abfertigungsprogramme sofort einsetzbar gewesen. Durch die bundesweiten Unterstützungskräfte konnte das bei einzelnen Dienststellen, insbesondere dort wo Kurierdienste ansässig sind, erheblich gestiegene Abfertigungsvolumen bisher grundsätzlich im gewohnten Zyklus abgefertigt werden. Ein maßgeblicher Faktor ist hier auch die Unterstützung mittels mobiler Abfertigung in Form von Homeoffice bzw. disloziertem Einsatz der Unterstützungskräfte. Obwohl seitens der Zollverwaltung gemeinsam mit der IHK frühzeitig Informationsveranstaltungen für die Wirtschaftsbeteiligten durchgeführt wurden, ergeben sich derzeit noch zum Teil massive Probleme bei vielen Unternehmen, aufgrund dessen eine erhebliche Anzahl von Zollanmeldungen seitens der Zollbeteiligten noch zurückgehalten werden.
Dieser Umstand wird zwangsläufig
dazu führen, dass dieser Rückstau auf die Abfertigungsstellen zufließen wird. Derzeit ist auch noch nicht absehbar wie sich zukünftig die Warenströme entwickeln, ob das Volumen der Luftfracht annähernd so bleibt, oder die kostengünstigere Alternative der Beförderung auf der Straße zumindest im Warenstrom mit dem Vereinigten Königreich zunimmt und wie sich die wirtschaftlichen Beziehungen insgesamt entwickeln.
Auch abzu
warten bleibt, ob sich aufgrund der veränderten Situation neue Drehkreuze bilden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine personelle Aufstockung bei Dienststellen zeitnah unumgänglich, entsprechende Dienstposten stehen zur Verfügung und werden bei anerkanntem Bedarf sukzessiv ausgebracht.
Auf
grund der beschriebenen offenen Fragen wohin die Entwicklung geht, bedarf es jedoch zunächst der Fortführung des flexiblen Einsatzes der Unterstützungskräfte.
Einigkeit be
steht zwischen dem BDZ geführten BPR und Präsidentin Hercher, dass diese, teils sehr unterschiedliche Formen der Unterstützung, sei es im Rahmen einer Abordnung, Umsetzung, oder zugewiesenen prozentualen Anteilen der wöchentlichen Arbeitszeit, zur Nachzeichnung im Werdegang zu dokumentieren sind.
Weiterhin besteht
Einigkeit, dass die Unterstützungsleistung keine Nachteile bei dem Bezug von Stellenzulagen und bei ggf. Zulage berechtigten Zeiten mit sich bringen darf. Neben den unmittelbar betroffenen Abfertigungsstellen zeigt sich auch eine zunehmende Belastung in den Sachgebieten B der Hauptzollämter ab.
Mangels ausreichender Vorkeh
rungen und Informationseinholung, haben die Wirtschaftsbeteiligten, die bisher fast ausschließlich Waren innerhalb der EU befördert haben, jetzt einen hohen Informationsbedarf und das Bedürfnis nach bisher unbekannten Möglichkeiten z.B. der Nutzung eines Zolllagers.

eCommerce
Mit den Änderungen im Bereich
des eCommerce zum 01.07.2021 ist zwangsläufig mit einem erheblichen Anstieg der abzufertigen Post- und Kurierdienstsendungen zu rechnen. Für Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 € ist hierzu die Fachanwendung ATLAS – IMPOST geschaffen worden. Mittels dieser Fachanwendung können zukünftig sowohl Firmen, als auch Privatpersonen Informationen mit der Zollstelle austauschen.
Für
Privatpersonen soll der Austausch über das Bürger- und Geschäftskundenportal erfolgen. Aufgrund von Verzögerungen, die außerhalb der Verantwortung der Zollverwal-tung liegen, wird jedoch die An-wendung von ATLAS-IMPOST für Firmen (Post- und Kurierdienste) vermutlich erst ab dem 01.01.2022 und für Privatpersonen erst ab dem 01.03.2022 zur Verfügung stehen. Hier kommen, insbesondere auf die Zolldienststellen, die im großen Umfang Post- und Kurierdienstsendungen abfertigen, weitere große Herausforderungen zu.
Derzeit ist
die zuständige Direktion V intensiv im Austausch mit Post- und Kurierdienstleistern um Abfertigungen bis zum 01.01.2022 so vereinfacht wie möglich zu gestalten.
Mit Umstel
lung, bezogen auf die Änderungen im eCommerce, ist die Direktion V bestrebt das fachliche IT Umfeld insgesamt zu verbessern. Die BDZ Fraktion im BPR ist sich einig, dass es aufgrund der enormen Aufwüchse im Abfertigungsvolumen zeitnah einer deutlichen Personalaufstockung in den hiervon betroffenen Bereichen bedarf und die IT gestützten Fachverfahren zwingend verbessert werden müssen.
Zugleich bedarf es dringend
der Optimierung der risikoorientierten Abfertigung.
Die rein quan
titative Abfertigung widerspricht nicht nur den geforderten Zollzielen, sondern, was wesentlich bedeutender ist, sie trägt auch in einem erheblichen Maße zur Demotivation der Beschäftigten bei.

FIU

Gesetzliche Neuerungen haben die
Aufgabeninhalte der FIU erneut erweitert und bedingen einhergehend mit einem steigenden Arbeitsaufkommen erneut Unterstützung seitens der Hauptzollämter. In einer eingesetzten Arbeitsgruppe werden nunmehr vielschichtige Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes von Unterstützungskräften angestellt. Entgegen dem bisher zwingend erforderlichem Einsatz der Unterstützungskräfte vor Ort in den verschiedenen Liegenschaften soll nunmehr auch der Einsatz von unterstützenden Beschäftigten mittels disloziertem Einsatz möglich werden, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Kompatibilität mit der IT Infrastruktur des Zollfahndungsdienstes, gegeben sind.
Ziel
der Arbeitsgruppe ist es ebenfalls den Hauptzollämtern und den Beschäftigten verlässliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf den zeitlichen Umfang der Unterstützung zu geben.
Die BDZ Fraktion
im BPR verkennt nicht, dass eine weitere Unterstützung der FIU notwendig ist. Um ausreichend Beschäftigte zur Unterstützung zu gewinnen steht für uns die Freiwilligkeit, eine verlässliche Mitteilung über die Dauer der Unterstützung und die Möglichkeit des dislozierten Einsatzes unter Zahlung der Zulage hier im Fokus.
Des Weiteren muss
die Verstärkung gleichmäßig auf die Dienststellen verteilt werden, wobei die jeweilige Personalausstattung zu berücksichtigen ist.
Ferner wird
ein Personalgewinnungskonzept zu erstellen sein, damit die FIU dauerhaft das Personal erhält, welches sie für die Aufgabenerledigung benötigt und Verstärkungsmaßnahmen entfallen können
.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 2/2021, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210215_BPR.pdf




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