Donnerstag, 18. Februar 2021

BDZ im HPR beim BMF: Gewährung der Polizeizulage für das neue Fachgebiet DIX.A.185 – Fortbildung Eigensicherung und Bewaffnung (ESB) des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion am Standort Leipzig – Bahnhofstraße

BDZ im HPR beim BMF: Gewährung der Polizeizulage für das neue Fachgebiet DIX.A.185 – Fortbildung Eigensicherung und Bewaffnung (ESB) des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion am Standort Leipzig – Bahnhofstraße

Der BDZ im HPR beim BMF hat in der Februar-2021-Sitzung folgendes Thema besprochen:

"Gewährung der Polizeizulage für das neue Fachgebiet DIX.A.185 – Fortbildung Eigensicherung und Bewaffnung (ESB) des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion am Standort Leipzig – Bahnhofstraße

Nach der organisatorischen Entscheidung des BMF, das neue Fachgebiet DIX.A.185 – Fortbildung Eigensicherung und Bewaffnung (ESB) des BWZ am Standort Leipzig zum 1. Januar 2021 einzurichten, stellt sich - im Vorfeld auf bevorstehende Ausschreibungen - die besoldungsrechtliche Frage nach der Gewährung der Polizeizulage, um frühzeitig Planungssicherheit für die Bewerber*innen zu schaffen.
Dazu sieht es das BMF aus besol
dungsrechtlicher Sicht als erforderlich an, die Ziffer 4.3.5.5.a der VV-BMF-PolZul in folgender Weise zu ergänzen: cc. Lehrbereich DIX.A.18: Fachgebiet DIX.A.185 – Fortbildung Eigensicherung und Bewaffnung (ESB).
Im Vorgriff auf eine künftige
Evaluierung der VV-BMF-PolZul erfolgt die aus besoldungsrechtlicher Sicht erforderliche Ergänzung der VV-BMF-PolZul zur Vereinfachung und Beschleunigung der Zulagengewährung zunächst im Erlasswege. Damit soll ein besoldungsrechtlicher Gleichklang zu den bereits bestehenden ESB-Standorten geschaffen werden. Das BMF hat dem HPR zu dieser Vorgehensweise Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der HPR hat der Gewährung der Polizeizulage für das neue Fachgebiet DIX.A.185 am Standort Leipzig zugestimmt.
Die Höhe der
Polizeizulage (190 Euro/mtl.) stellt einen Verdienst des BDZ im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes dar. Für den BDZ gilt es nunmehr auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im politischen Raum zu bewirken
.
"

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 2/2021, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210210_HPR_1.pdf


 



 

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