Freitag, 19. Februar 2021

BDZ: Lehre am Limit in der Corona-Pandemie! (Meinung v. Dagmar Bellin, Vorsitzende BDZ BV-Berlin-Brandenburg)

BDZ: Lehre am Limit in der Corona-Pandemie!
(Meinung v. Dagmar Bellin, Vorsitzende BDZ BV-Berlin-Brandenburg)

Die Lehre in der Zollverwaltung ist am Limit - und darüber hinaus.
Das meint Dagmar Bellin, Vorsitzende des BDZ BV Berlin-Brandenburg, und begründet diese Auffassung in einem Kommantar:

"Lehrende am Limit

Zur Situation an den BWZ-Standorten

Die in den letzten Jahren immens gestiegenen Einstellungszahlen zeigen zweifelsohne das Bemühen der Zollverwaltung, den durch Altersabgänge und Planstellenzuwächse entstandenen Personalfehlbestand auszugleichen. Die Belastung, der sich die Lehrenden Tag für Tag zu stellen haben, hat für viele ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht.
Immer mehr Anwärterinnen und Anwärter kommen im Rahmen ihrer fachtheoretischen Ausbildung an die Standorte des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ), doch eine Aufstockung des Lehrkörpers ist nicht in Sicht.

Dies bedeutet für die Standorte Plessow/Lehnin, Leipzig, Sigmaringen und Münster:
Allein im Verlauf des letzten Jahres wurden die abzuleistenden Unterrichtsstunden pro Woche und Lehrende/-n teilweise faktisch um bis zu 50 % erhöht. Ein unhaltbarerer Zustand.

Das stark gestiegene Maß abzuleistender Unterrichtsstunden lässt sich aber nicht nur an den Einstellungszahlen festmachen. Ein weiterer Hauptgrund ist die am 29. Juni 2020 in Kraft getretene neue Arbeitszeitregelung der hauptamtlich Lehrenden. Erfolgte bis Mitte letzten Jahres noch eine Umrechnung der geleisteten Unterrichtsstunden auf Zeitstunden zur Bemessung des individuellen Dienstmaßes, so gilt seither eine Arbeitszeitregelung, wie sie auch für alle anderen Beschäftigten in der GZD gilt, also ein Gleitzeitrahmen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden (grundsätzlich losgelöst von einem Unterrichtsstundenmaß). Nach dem „alten“ Model hatten die Lehrenden im Normalfall eine Unterrichtsverpflichtung von 18 Unterrichtsstunden, die übrigen Zeiten entfielen u. a. auf die Vor-/Nachbereitung des Unterrichts, die Erstellung und Korrektur von Klausuren oder das Erstellen und Pflegen von Unterrichtsmaterialien (bspw. Skripten). Die Lehrenden waren innerhalb dieses Rahmens frei, wann die Vor-/Nachbereitung zeitlich stattfand.
Die Grundpfeiler des bisherigen Modells wurden im sog. Einigungsverfahren gefasst, ein Verfahren, das seinen Ursprung im BPersVG findet und unter Beteiligung von BMF und Interessenvertretung stattfand.
Die Werte an Unterrichtsverpflichtung entsprachen im Grundsatz denen, die durch vorangegangene Prüfungen des Bundesrechnungshofs anerkannt worden sind.

Trotz unmissverständlicher Vorgaben innerhalb des BWZ, dass sich bei der künftigen Einsatzplanung an der bewährten und erprobten Mengengröße von 18 Stunden Unterricht pro Woche zu orientieren ist, stieg die individuelle Unterrichtsbelastung wie oben beschrieben um bis zu 50 %.

Tatsächlich sind diverse Lehrende in Plessow mit 28, 30 und mehr Stunden pro Woche im Unterricht eingeplant worden und das bei einer 41-h-Woche.
Für Vor-/Nachbereitung bleibt so faktisch kein wirklicher Raum mehr.

Die Lehrenden erbringen im neuen Arbeitszeitmodell ihre Stunden an den fünf Wochentagen (Montag – Freitag) in der Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr. Wenn damit nun bereits planerisch dreiviertel des wöchentlichen Stundensolls mit Unterricht geplant sind, dann ist abzusehen, dass mit notwendigen Vor-/Nachbereitungen die realistische Arbeitszeit bei 55 und mehr Stunden pro Woche liegt. Alle Arbeitszeiten werden digital erfasst, was grundsätzlich zum Schutze der Lehrenden zu begrüßen ist. Durch die viel zu hohen Unterrichtsansätze führt es aber dazu, dass die Lehrenden ihren Unterricht auch in Zeiten vorbereiten, welche dann nicht mehr in der Rahmenarbeitszeit liegen und deshalb arbeitszeitig nicht gewertet werden.
So ist es keine Seltenheit, dass die Nachwuchskräfte von ihren Lehrenden am späten Abend (gegen 22 Uhr) oder am Wochenende noch ihre aufgeworfenen Fragen per E-Mail beantwortet bekommen. Den Lehrenden liegt das Wohl des Nachwuchses am Herzen, die Nichtanrechnung ihrer Arbeitszeit wird dafür in Kauf genommen, eine wirkliche Alternative gibt es, mangels Personals, im Moment nicht.

Diesen Offensichtlichkeiten der sich zuspitzenden Lage zum Trotz wurde dann im vergangenen Sommer am Dienstsitz Plessow auch noch entschieden, im Regelfall keine Gastlehrenden anzufordern. Um das Personal bei Arbeitsspitzen besser verteilen zu können, war der Einsatz von Gastlehrenden aber bereits im alten Modell notwendig und wurde erfolgreich praktiziert. Hier wird zur falschen Zeit, am falschen Ende und zum Leid und zu Lasten der Lehrenden gespart.

Dass sich für viele nunmehr eine nicht mehr hinnehmbare Situation ergeben hat, zeigt sich in vielerlei Form. Die Stimmung in Plessow/Lehnin und den anderen Ausbildungsstandorten ist auf dem Tiefpunkt. Überstunden steigen ins Unermessliche, der Krankenstand wächst peu à peu, zudem leidet auch die Qualität der Ausbildung darunter.
Es muss sich sofort etwas ändern!

Beim BDZ geführten Gesamtpersonalrat der GZD sind mittlerweile so viele Eingaben eingegangen, dass die Angelegenheit im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung der Leitung der GZD vorgetragen wurde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird GZD intern geprüft, inwieweit hier kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können, um die Situation für die Lehrenden zu entschärfen. Daher wird es in Kürze an allen größeren Standorten des BWZ (die fachtheoretische Ausbildung durchführen) Informationsveranstaltungen geben.

Am 22. Februar 2021 beginnt in der Ausbildung des mittleren Dienstes der Abschlusslehrgang. Die Zeit wird knapp!

Wir erwarten, dass seitens der Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Lehrenden ergriffen werden. Außerdem sind Konzepte notwendig, die den hohen Standard der Ausbildung sichern und gleichzeitig die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen für unsere Lehrenden garantieren.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wäre wünschenswert.

Die konsequente Anwendung der Höchstgrenze für wöchentliche Unterrichtsverpflichtungen flankiert von klaren Festlegungen zur Steuerung, ist das, was es jetzt braucht. Zurück also zu einem Deputatsmodell? Nein! Doch ohne einen klaren Ressourcenplanungsansatz des BWZ geht es eben auch nicht. Die Festlegung einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung im realistischen Maße ist unerlässlich; so werden die Lehrenden geschützt und anhand dieser Festlegung kann die Zahl der benötigten Lehrkräfte ermittelt werden, dann wird auch deutlich werden, was im Moment auf Kosten von Überstunden durch das Personal aufgefangen wird: es sind zu wenige Lehrende vorhanden!

Unsere Nachwuchskräfte sind unsere Zukunft. Aber nicht nur sie. Alle, die an ihrer Ausbildung beteiligt sind, gestalten diese Zukunft. Eben auch unsere Lehrenden, deren Anspruch und Ziel es ist, ihre Schützlinge bestens auf das Berufsleben vorzubereiten. Geben wir ihnen die Chance, das auch realisieren zu können, ohne sie dabei oder dadurch zu „verbrennen“.

Dagmar Bellin

Vorsitzende des Bezirksverbands Berlin-Brandenburg"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zur-situation-an-den-bwz-standorten.html


 

 

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