Mittwoch, 3. Februar 2021

BDZ im HPR beim BMF: Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

BDZ im HPR beim BMF:
Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der Januar 2021-Sitzung besprochen:

"Bestimmung der zulageberechtigenden Aufgaben der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (KraftSt-Kontaktstellen)

Auf Betreiben des BDZ-geführten HPR wurde dem BMF eine Eingabe zu den zulageberechtigenden Aufgaben der bei den Hauptzollämtern verorteten Dienstposten (Dp) der KraftSt-Kontaktstellen zugeleitet. Nach eingehender Prüfung beabsichtigt in der Folge das BMF, diese Aufgaben in einem klarstellenden Erlass als Ergänzung zur Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 15 Abs. 1 Nr. 3 b) der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (VV - BMF - BereichsZul) zu definieren. Bei der Aufgabenwahrnehmung der Kraftfahrzeugsteuer als Massensteuer, die im Querschnitt alle Bevölkerungsschichten betrifft, treten für die Beschäftigten häufig Gefährdungslagen in allen Formen auf und zwar Ausfälligkeiten verbaler oder körperlicher Art, z.B. durch das immer häufiger auftretende Phänomen der Reichsbürger.
Folgende Aufgaben der KraftSt-Kon
taktstellen sollen nach Auffassung des BMF bei wertender Betrachtung als gefährdungsrelevant im Sinne der Ziffer 2.2.3 der VV - BMF – BereichsZul gelten:
Fahrzeugvorführungen zur Klärung der anzuwendenden Besteuerungsgrundlagen (insbesondere Fahrzeugvermessungen)
Hinweis: Diese Tätigkeit
ist nach Streichung des § 18 Abs. 12 KraftStG nach Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG vom 16. Oktober 2020 (BGBl I Nr. 47, S. 2184) weggefallen.
Bezahlung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen
Ausstellung einer Bescheinigung zur Zulassung trotz Kraftfahrzeugsteuerrückständen
Festsetzung und Vereinnahmung der Kraftfahrzeugsteuer für Ausfuhrkennzeichen
Beantragung verwendungsbezogener Steuervergünstigungen (z. B. landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge)
Beantragung personenbezogener Steuervergünstigungen (z. B. Schwerbehinderung) 
Persönliche Auskunftsersuchen verschiedenster Art, Beschwerden

Für die Prüfung der Prägung sonstiger bei den HZÄ verorteter Dienstposten sind die o. g. Aufgaben sowie ggf. die weiteren in Ziffer 4.2. i) der VV - BMF - BereichsZul genannten Aufgaben (z.B. der Geldstellen) in Kumulation zu berücksichtigen.  

Für die organisatorische und personalwirtschaftliche Umsetzung der im Erlass vorgesehenen Aufgaben sind die HZÄ zuständig.
Deren per
sonalführenden Stellen übermitteln den zuständigen Service-Center der Generalzolldirektion zeitnah die für die Festsetzung erforderlichen Informationen u. Nachweise, die über einen repräsentativen Zeitraum (mind. drei Monate) erhoben wurden. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Prägung der Dienstposten, mind. 70 % nach Ziffer 42.3.3. BBesGVwV) sowie die Festsetzung der Bereichszulage erfolgen durch die Service-Center als besoldungsfestsetzende Stellen. 

Eine Zahlungsaufnahme ist frühestens mit Wirkung vom 1. Januar 2020 (Inkrafttreten der VV - BMF - BereichsZul) möglich.In seiner Stellungnahme an das BMF hat der HPR u. a. ausgeführt, dass eine präzisere Formulierung der Aufgaben im 7. Tiret erforderlich ist, um die Abläufe praxisnah abzubilden.
„Persönliche Auskunftsersuchen verschiedenster Art, Beschwerden - auch telefonisch oder mit anderen Mitteln der Bürokommunikation -.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Kontakt mit den Fahrzeughaltern/innen nicht nur durch persönliche Auskunftsersuchen ergibt, sondern regelmäßig auch über anderweitige Kommunikationsmittel. Verbale Entgleisungen von Steuerpflichtigen gehören zwischenzeitlich leider auch hier zum täglichen Arbeitsablauf.
In einer noch ausstehenden Besprechung zu einer Evaluierung der nach Ziffer 4.2 der VV - BMF - BereichsZul zulagenberechtigten Bereiche wird der HPR gegenüber dem BMF die noch offenen Besoldungsfragen zur Gewährung der Bereichszulage offensiv vertreten.
Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 1/2021, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210114_HPR.pdf

 




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