BDZ im BPR bei der GZD: Brexit, FIU und eCommerce
Die
 BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion 
(GZD) hat in der Februar 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:
"Gemeinschaftliche Besprechung mit der Präsidentin Hercher, Direktionspräsidenten der DI Dr. Rolfink, Frau Kuhr DV und Frau Schmaljohann DV 
In  der  gemeinschaftlichen  Besprechung   mit   der   Präsidentin   Hercher,  Direktionspräsidenten  DI  Dr.  Rolfink,   Frau   Kuhr   DV   und   Frau   Schmaljohann   DV   und   dem   BPR   am  09.02.21  standen  die  Themen  Brexit,   E-Commerce   und   FIU   im   Vordergrund. 
Brexit
Präsidentin  Hercher  bedankte  sich  eingangs für das große Engagement aller  Beschäftigten,  aber  auch  für  die  sehr  gute  Zusammenarbeit  aller  Hauptzollämter  im  Zusammenhang mit der Umsetzung des Brexit zum  01.01.2021.  
Rückblickend  auf  die äußerst kurze Spanne zwischen den  vertraglichen  Vereinbarungen  am 24. Dezember 2020 und der Umsetzung  zum  1. Januar  2021  kann  dieser  Deal  für  die  Zollverwaltung  als die geeignetste Form des Übergangs angesehen werden. 
Mit dem grundsätzlichen Status eines Drittlandes  und  keiner  vollständig  neuen  Form  der  Handelsbeziehungen  sind auch die IT gestützten Abfertigungsprogramme sofort einsetzbar gewesen.  Durch  die  bundesweiten  Unterstützungskräfte   konnte   das   bei   einzelnen   Dienststellen,   insbesondere   dort   wo   Kurierdienste   ansässig   sind,   erheblich   gestiegene   Abfertigungsvolumen   bisher   grundsätzlich   im   gewohnten   Zyklus  abgefertigt  werden.  Ein  maßgeblicher  Faktor  ist  hier  auch  die  Unterstützung  mittels  mobiler  Abfertigung  in  Form  von  Homeoffice  bzw.  disloziertem  Einsatz  der  Unterstützungskräfte.  Obwohl  seitens  der Zollverwaltung gemeinsam mit der IHK frühzeitig Informationsveranstaltungen  für  die  Wirtschaftsbeteiligten   durchgeführt   wurden,   ergeben sich derzeit noch zum Teil massive  Probleme  bei  vielen  Unternehmen,  aufgrund  dessen  eine  erhebliche  Anzahl  von  Zollanmeldungen   seitens   der   Zollbeteiligten  noch  zurückgehalten  werden.  
Dieser  Umstand  wird  zwangsläufig  dazu  führen,  dass  dieser  Rückstau  auf    die    Abfertigungsstellen    zufließen  wird.  Derzeit  ist  auch  noch  nicht  absehbar  wie  sich  zukünftig  die   Warenströme   entwickeln,   ob   das  Volumen  der  Luftfracht  annähernd  so  bleibt,  oder  die  kostengünstigere Alternative der Beförderung  auf  der  Straße  zumindest  im  Warenstrom   mit   dem   Vereinigten   Königreich  zunimmt  und  wie  sich  die   wirtschaftlichen   Beziehungen   insgesamt  entwickeln.  
Auch  abzuwarten bleibt, ob sich aufgrund der veränderten  Situation  neue  Drehkreuze bilden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine personelle Aufstockung  bei  Dienststellen  zeitnah  unumgänglich,  entsprechende  Dienstposten stehen zur Verfügung und  werden  bei  anerkanntem  Bedarf   sukzessiv   ausgebracht.   
Aufgrund  der  beschriebenen  offenen  Fragen wohin die Entwicklung geht, bedarf es jedoch zunächst der Fortführung des flexiblen Einsatzes der Unterstützungskräfte. 
Einigkeit besteht zwischen dem BDZ geführten BPR und Präsidentin Hercher, dass diese,  teils  sehr  unterschiedliche  Formen  der  Unterstützung,  sei  es  im  Rahmen  einer  Abordnung,  Umsetzung,  oder  zugewiesenen  prozentualen Anteilen der wöchentlichen  Arbeitszeit,  zur  Nachzeichnung  im  Werdegang  zu  dokumentieren     sind.     
Weiterhin     besteht     Einigkeit, dass die Unterstützungsleistung  keine  Nachteile  bei  dem  Bezug  von  Stellenzulagen  und  bei  ggf.    Zulage    berechtigten    Zeiten    mit  sich  bringen  darf.  Neben  den  unmittelbar    betroffenen    Abfertigungsstellen  zeigt  sich  auch  eine  zunehmende    Belastung    in    den    Sachgebieten B der Hauptzollämter ab. 
Mangels ausreichender Vorkehrungen und Informationseinholung, haben   die   Wirtschaftsbeteiligten,   die  bisher  fast  ausschließlich  Waren   innerhalb   der   EU   befördert   haben,  jetzt  einen  hohen  Informationsbedarf und das Bedürfnis nach bisher  unbekannten  Möglichkeiten  z.B. der Nutzung eines Zolllagers. 
eCommerce
Mit   den   Änderungen   im   Bereich   des   eCommerce   zum   01.07.2021   ist  zwangsläufig  mit  einem  erheblichen    Anstieg    der    abzufertigen    Post-  und  Kurierdienstsendungen  zu   rechnen.   Für   Sendungen   bis   zu  einem  Warenwert  von  150  €  ist  hierzu  die  Fachanwendung  ATLAS  –  IMPOST  geschaffen  worden.  Mittels dieser Fachanwendung können zukünftig  sowohl  Firmen,  als  auch  Privatpersonen  Informationen  mit  der    Zollstelle    austauschen.    
Für    Privatpersonen  soll  der  Austausch  über  das  Bürger-  und  Geschäftskundenportal   erfolgen.   Aufgrund   von  Verzögerungen,  die  außerhalb  der  Verantwortung  der  Zollverwal-tung  liegen,  wird  jedoch  die  An-wendung   von   ATLAS-IMPOST   für   Firmen  (Post-  und  Kurierdienste)  vermutlich  erst  ab  dem  01.01.2022  und für Privatpersonen erst ab dem 01.03.2022  zur  Verfügung  stehen.  Hier   kommen,   insbesondere   auf   die Zolldienststellen, die im großen Umfang Post- und Kurierdienstsendungen  abfertigen,  weitere  große  Herausforderungen  zu.  
Derzeit  ist  die  zuständige  Direktion  V  intensiv  im Austausch mit Post- und Kurierdienstleistern um Abfertigungen bis zum  01.01.2022  so  vereinfacht  wie  möglich  zu  gestalten.  
Mit  Umstellung,  bezogen  auf  die  Änderungen  im  eCommerce,  ist  die  Direktion  V  bestrebt  das  fachliche  IT  Umfeld  insgesamt zu verbessern. Die  BDZ  Fraktion  im  BPR  ist  sich  einig,  dass  es  aufgrund  der  enormen  Aufwüchse  im  Abfertigungsvolumen  zeitnah  einer  deutlichen  Personalaufstockung  in  den  hiervon  betroffenen  Bereichen  bedarf  und die IT gestützten Fachverfahren zwingend  verbessert  werden  müssen.  
Zugleich  bedarf  es  dringend  der   Optimierung   der   risikoorientierten  Abfertigung.  
Die  rein  quantitative    Abfertigung    widerspricht    nicht   nur   den   geforderten   Zollzielen,   sondern,   was   wesentlich   bedeutender  ist,  sie  trägt  auch  in  einem  erheblichen  Maße  zur  Demotivation der Beschäftigten bei. 
FIU
Gesetzliche  Neuerungen  haben  die  Aufgabeninhalte der FIU erneut erweitert und bedingen einhergehend mit  einem  steigenden  Arbeitsaufkommen     erneut     Unterstützung     seitens  der  Hauptzollämter.  In  einer    eingesetzten    Arbeitsgruppe    werden     nunmehr     vielschichtige     Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes   von   Unterstützungskräften   angestellt.   Entgegen   dem   bisher   zwingend   erforderlichem   Einsatz   der   Unterstützungskräfte   vor   Ort   in  den  verschiedenen  Liegenschaften  soll  nunmehr  auch  der  Einsatz  von   unterstützenden   Beschäftigten   mittels   disloziertem   Einsatz   möglich  werden,  sofern  die  hierfür  erforderlichen      Voraussetzungen,      insbesondere die Kompatibilität mit der  IT  Infrastruktur  des  Zollfahndungsdienstes,  gegeben  sind.  
Ziel  der  Arbeitsgruppe  ist  es  ebenfalls  den  Hauptzollämtern  und  den  Beschäftigten   verlässliche   Rahmenbedingungen  im  Hinblick  auf  den  zeitlichen  Umfang  der  Unterstützung  zu  geben. 
Die  BDZ  Fraktion  im  BPR  verkennt  nicht,  dass  eine  weitere Unterstützung der FIU notwendig   ist.   Um   ausreichend   Beschäftigte   zur   Unterstützung   zu   gewinnen steht für uns die Freiwilligkeit,  eine  verlässliche  Mitteilung  über  die  Dauer  der  Unterstützung  und die Möglichkeit des dislozierten Einsatzes unter Zahlung der Zulage hier  im  Fokus.  
Des  Weiteren  muss  die Verstärkung gleichmäßig auf die Dienststellen verteilt werden, wobei die   jeweilige   Personalausstattung   zu  berücksichtigen  ist.  
Ferner  wird  ein Personalgewinnungskonzept zu erstellen sein, damit die FIU dauerhaft  das  Personal  erhält,  welches  sie  für  die  Aufgabenerledigung  benötigt   und   Verstärkungsmaßnahmen entfallen können."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 2/2021, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210215_BPR.pdf