Sonntag, 10. Januar 2021

Zoll: Warnung vor vorschnellen Internetkäufen - Zollamt zieht reihenweise Fälschungen aus dem Verkehr

Zoll: Warnung vor vorschnellen Internetkäufen - Zollamt zieht reihenweise Fälschungen aus dem Verkehr

Der Zoll warnt wiederholt vor vorschnellen Internetkäufen wegen des illegalen Handels mit Produktfälschungen:

"Zollamt zieht reihenweise Fälschungen aus dem Verkehr

Warnung vor vorschnellen Internetkäufen


Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Lüneburg in den letzten Wochen Fälschungen mit einem geschätzten Originalwert von 80.000 Euro aus dem Verkehr gezogen. Die Waren werden nun vernichtet.
Auch viele Elektronikprodukte mussten zurück zum Versender.

Weihnachten steht vor der Tür - und die aktuelle Lage verleitet viele dazu, ihre Geschenke einfach und bequem im Internet zu bestellen. Aber Vorsicht: Nicht jeder vermeintlich günstige Kauf ist auch ein Schnäppchen. "Viele Leute bekommen große Augen, wenn sie Post vom Zoll im Briefkasten haben", so Nils Haustein, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Denn bei einigen Online-Shops erkennt man erst auf den zweiten Blick, dass die Ware tatsächlich aus einem Nicht-EU-Land verschickt wird.

Gefälschte Uhren, Bekleidungsartikel und Schuhe bestimmen derzeit den Alltag der Lüneburger Zöllner - teilweise bunt gemischt in einer Paketsendung. Schaut man sich die Waren an, erkennt man oft schnell, dass es sich um nachgemachte Produkte handelt.
Die Sendungen werden sichergestellt und vernichtet.
Ob der Empfänger auch noch zivilrechtlich belangt wird, entscheidet der Rechteinhaber.

Aber auch unsichere Elektronikprodukte landen derzeit vermehrt auf dem Abfertigungstresen. "Viele technische Artikel erfüllen nicht unsere Sicherheitsanforderungen", führte Nils Haustein aus. Eine Einfuhr ist deshalb nicht möglich.

Wer vermeiden möchte, dass der Platz unter dem Weihnachtsbaum in diesem Jahr leer bleibt, informiert sich rechtzeitig auf unserer Website in der Rubrik "Marken- und Produktpiraterie" oder mit dem Abgabenrechner für Postverkehr.

Rubrik "Marken- und Produktpiraterie"

Abgabenrechner für Postverkehr

Zusatzinformationen

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

  • Warenwert bis 22 Euro:
    Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
    Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro:
    Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
  • Warenwert über 150 Euro:
    Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an."
 Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2020/z82_faelschungen_h.html


 

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