Mittwoch, 20. Januar 2021

BDZ: Tarifliche Eingruppierung in den Sachgebieten G

BDZ: Tarifliche Eingruppierung in den Sachgebieten G

Der BDZ berichtet im Personalräte Komakt - TarifKOMPAKT 7/2021 über die folgenden Themen:

"Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen von Tarifbeschäftigten im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G:
Der BDZ erwartet eine wohlwollende Prüfung aller nach Entgeltgruppe 5 bis 9a tariflich bewerteten Arbeitsplätze in den Sachgebieten G.

Der BDZ hatte bereits dazu berichtet, dass aufgrund verschiedener arbeitsgerichtlicher Klageverfahren einzelne Höhergruppierungen von Tarifbeschäftigten in den Sachgebieten G der Hauptzollämter erfolgen mussten. Insbesondere wurden Arbeitsvorgänge gerichtlich so zusammengefasst, dass insgesamt eine deutlich höhere Entgeltgruppe zu bewerten war. Die Arbeitgeberseite hat im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen versucht, die Bestimmungen nach § 12 TVöD rechtlich so anzupassen, dass die Rechtsprechung zum Nachteil der Tarifbeschäftigten ausgelegt werden kann. Bisher konnte diese ungünstige Vorgehensweise auch unter Beteili-gung des BDZ verhindert werden. Im Hinblick auf die Höherbewertungen im Sachgebiet G hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt einen Erlass veröffentlicht, der die Generalzolldirektion beauftragt, die Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzbewertungen aller nach den Entgeltgruppen 5 bis 9a tariflich bewerteten Arbeitsplätze im Vollstreckungsinnendienst der Sachgebiete G – Vollstreckung und Verwertung zu überprüfen. Der BDZ hat zudem bewirkt, dass alle betroffenen Tarifbeschäftigten ein Informationsschreiben zur geplanten Maßnahme durch die personalführenden Stellen erhalten. Des Weiteren wurden Hinweise gegeben, auf welche Punkte bei der Arbeitsplatzüberprüfung zu achten sind insbesondere auch auf die Ausschlussfrist des § 37 TVöD hinsichtlich möglicher rückwirkender Höhergruppierungen.
Die
Generalzolldirektion wird bis Ende Februar 2021 über die eingeleiteten Maßnahmen und erste Ergebnisse dem BMF berichten und hatte bereits Ende 2020 eine Verfügung sowie ein Informationsschreiben an die betroffenen Hauptzollämter versendet.
Die
Tarifgruppen des BDZ werden die angedachten Maßnahme mit einem wachsamen Auge begleiten. Dabei wird sich der BDZ dafür einsetzen, dass die Rechtsprechung nicht zum Nachteil der Tarifbeschäftigten im Rahmen dieser Überprüfung ausgelegt wird.
Wir werden zu gegebener Zeit die Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Vertretern der Generalzolldirektion und des BMF fortführen und über die Ergebnisse berichten."

Quelle: BDZ-TarifKOMPAKT 7/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210108_Tarif.pdf


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen