BDZ OV Bremen: Mund-Nasen-Bedeckung in Bremen klarer definieren - Schals & Halstücher streichen!
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Bremen definiert in § 3 Abs. 2 die "Mund-Nasen-Bedeckung".
"(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist eine textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches."
Was im Sommer und Herbst 2020 noch ausreichend war, ist im Winter 2020/2021 nicht mehr hinreichend.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen insbesondere, dass Schals oder einfache Halstücher in keiner Hinsicht ausreichend sind und insbesondere dünne Halstücher (Buffs) zur weiteren Verbreitung und Verteilung von Aerosolen beitragen.
Wir, der BDZ OV Bremen im dbb, fordern die Landesregierung auf, gefährlichen Ballast in der Definition zu streichen. Insofern fordern wir die Landesregierung auf die Worte "auch Schals, Tücher, Buffs zu streichen und die Worte zu ersetzen durch "eng angliegende Mund-Nase-Bedeckungen". Die Worte "oder Ähnliches" sollte gestrichen werden, weil sie auch durchsichtige Visoren oder hochgezogene T-Shirts erlaubt.
Die striktere und genauere Definition von § 3 Abs. 2 sollte in der Gesamtheit lauten:
"(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist eine textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind eng angliegende Mund-Nase-Bedeckungen aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken."
Für den BDZ OV Bremen:
Dr. Carsten Weerth
Stv. Vorsitzender
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen
BDZ wirkt!
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