Montag, 18. Januar 2021

BDZ im HPR beim BMF: Weitere Ausbildungsstandorte in Planung! (BWZ Erfurt mD und BWZ Rostock gD)

BDZ im HPR beim BMF: Weitere Ausbildungsstandorte in Planung! (BWZ Erfurt mD und BWZ Rostock gD)

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der Januar 2021-Sitzung besprochen:

"Planungen zur Errichtung neuer Ausbildungsstandorte für die fachtheoretische Ausbildung von Zöllner*innen schreiten voran!

Wir berichteten zuletzt ausführlich im Oktober 2020 über die aktuellen Entwicklungen zur Stärkung der Ausbildungskapazitäten für die fachtheoretische Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren und gehobenen Zolldienstes.Bereits im letzten Jahr ermächtigte das Bundesministerium der Finanzen die Generalzolldirektion zur Einleitung eines Erkundungsverfahrens gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich der Errichtung eines vierten Ausbildungsstandorts zur fachtheoretischen Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Zolldienstes.
Im Rahmen einer
gemeinschaftlichen Besprechung des BDZ-geführten Hauptpersonalrats mit Staatsekretär Dr. Bösinger im Oktober 2020 sicherte Dr. Bösinger die Prüfung der Errichtung einer zweiten Niederlassung der Hochschule des Bundes – Fachbereich Finanzen zu.
Die Zusagen des
BMF nehmen zwischenzeitlich Gestalt an, zu denen wir nachfolgend informieren:
Vierter Ausbildungsstandort für
den mittleren Zolldienst –
Neue
Liegenschaft in Erfurt erkundet.
Das Erkundungsverfahren für den vierten Ausbildungsstandort mittlerer Zolldienst in oder im unmittelbaren Umkreis der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt ist abgeschlossen. Das BMF hat den fachlichen und haushalterischen Bedarf für die geplante Anmietung einer Liegenschaft in Erfurt anerkannt. So sollen die Flächen in der „Alten Parteischule“, Werner-Seelenbinder-Straße 14 in Erfurt ab dem 1. August 2022 angemietet werden.
Eine Möblierung und Aus
stattung der Unterkunftszimmer ist seitens der GZD zu planen, da diese nicht in der Mietsache enthalten ist. Das BMF legte in dem Erlass bereits fest, dass die Ausstattung der Liegenschaft der des Ausbildungsstandortes in Leipzig entsprechen soll.
Zweiter Ausbildungsstandort für
den gehobenen Zolldienst – Erkundungsverfahren eingeleitet.
Die Aufstockung der räumlichen
Kapazitäten schreitet nicht nur für den mittleren, sondern auch für den gehobenen Zolldienst voran. So hat das BMF den Bedarf der Inbetriebnahme einer zweiten Niederlassung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit u.a. 600 Unterkünften und 24 Lehrsälen für die Ausbildung der Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes (gD) spätestens bis Anfang 2025 anerkannt. In dem gleichen Schreiben ermächtigt das BMF die GZD dazu, das notwendige Erkundungsverfahren bei der BImA zur Suche nach einem Ausbildungsstandort, der die Möglichkeit der Erweiterung aufweist, vorzugsweise in oder im unmittelbaren Umkreis der Stadt Rostock zu beauftragen.Abschließend wird auch in diesem Erlass eine zeitnahe Rückmeldung durch die GZD erbeten. Bei weitere Entwicklungen werden wir umgehend berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 1/2021, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210114_HPR.pdf

 




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen