Samstag, 9. Januar 2021

Bremer Zoll stellt unversteuerten Champagner auf der Autobahn A 1 sicher

Bremer Zoll stellt unversteuerten Champagner auf der Autobahn A 1 sicher

Bei Kontrolle an der Autobahn A 1 stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Bremen über 700 Liter unversteuerten Schaumwein (Champagner) fest:

"Zoll stellt unversteuerten Champagner sicher

Bei Kontrolle an der Autobahn 1 über 700 Liter Schaumwein festgestellt

Am Sonntag, dem 13. Dezember 2020, hat der Zoll bei der Kontrolle eines mit zwei Insassen besetzten Transporters auf einem Rastplatz an der Autobahn 1 bei Brinkum rund 715 Liter Champagner sichergestellt.

Der 32-jährige Beifahrer gab an, auf dem Weg nach Schweden zu sein und die Flaschen in Frankreich für seine bevorstehende Hochzeit erworben zu haben.
Die Zöllner gaben sich mit der Erklärung aber nicht zufrieden.
Bei einer eingehenden Überprüfung der Ware stellten sie anhand eines Vergleichs der Flaschenetiketten und Internetseiten fest, dass der Beifahrer mit dieser Champagnermarke offensichtlich Handel treibt.
Die notwendigen steuerrechtlichen Begleitpapiere konnte er nicht vorweisen.

"Champagner unterliegt der Schaumweinsteuer, die in der EU unterschiedlich hoch ist. Reisende ohne kommerzielle Absichten können Schaumwein innerhalb der EU ungehindert kaufen und transportieren. Wir gehen bis zu einer Menge von 60 Litern pro Person grundsätzlich von einer nichtkommerziellen Nutzung aus", erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
"In kommerziellen Fällen findet die Versteuerung des Schaumweins erst im EU-Bestimmungsland statt. Der Steuerbehörde des Bestimmungslands sind die entsprechenden Mengen in einem vorgeschriebenen Verfahren mitzuteilen. Im vorliegenden Fall hat die Steuerbehörde in Schweden anscheinend keine Kenntnis erhalten.
Somit liegt der Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung vor", so Tödter weiter.

Gegen den Beifahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
Die fälligen Steuern in Höhe von fast 1.000 Euro mussten noch vor Ort entrichtet werden.
Für die zu erwartende Geldstrafe wurde zudem eine Sicherheit von rund 800 Euro hinterlegt.
Der Champagner wurde sichergestellt."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2021/z99_champagner.html



 

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