Bayern führt am 18.1.2021 eine FFP2-Maskenpflicht ein
Bayern führt mit Wirkung vom 18.1.2021 zur Eindämmung und Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV-2 eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen für Geschäfte, bei der Nutzung des ÖPNV ein und für Besucher von Seniorenheimen ein.
Quellen:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-12-januar-2021/?seite=1579
https://www.bayern.de/wp-content//uploads/2021/01/210113_social-media-post_150x150.jpg
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