dbb Jahrestagung 2021: Bundesvorsitzender Silberbach plädiert für Homeoffice, aber ohne Rechtsanspruch
Der dbb-Bundesvorsitzende bezog auf der dbb-Jahrestagung 2021 deutlich Stellung in der COVID-19-Pandemie: mit einem Plädoyer für Homeoffice aber einer Absage an den Rechtsanspruch auf Homeoffice:
"dbb Jahrestagung 2021
Homeoffice ja, Rechtsanspruch nein
Im Panel „Was erwartet die Wirtschaft vom öffentlichen Dienst?“ diskutierten der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes DStGB, Gerd Landsberg, und der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, anlässlich der dbb Jahrestagung über die Erwartungen der Wirtschaft an den öffentlichen Dienst. Ihr Konsens bei allen Kontroversen: Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sollte es nicht geben.
Laut Steffen Kampeter, steht die Bundesrepublik grundsätzlich vor der Frage, wie Prozesse in Wirtschaft und Verwaltung dienstleistungsorientiert digitalisiert werden können. Dabei habe sich die Verwaltung bisher sehr gut geschlagen. Dennoch gebe es Optimierungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft. Zum Beispiel sei die „öffentliche Verwaltung zu langsam, was die Arbeit der Gesundheitsämter betrifft. Das liegt vor allem an unzureichender Koordination. Die öffentliche Verwaltung muss wie die Wirtschaft in der Lage sein, Strukturen innerhalb weniger Wochen anzupassen. Schneller, als es zum Beispiel eine Verwaltungsvorschrift zulässt.“
DStGB-Hauptgeschäftsführer
Gerd Landsberg wies die Kritik Kampeters an der mangelnden Flexibilität
der öffentlichen Verwaltung in der Corona-Pandemie, insbesondere
bezüglich der Arbeit der Gesundheitsämter, entschieden zurück. „Wir
haben in den Gesundheitsämtern seit vielen Jahren Personaldefizite
beklagt, ohne dass sich jemand dafür interessiert hätte.
Die Arbeit ist
dort wenig lukrativ, insbesondere die dringend benötigten Ärzte meiden
den öffentlichen Gesundheitsdienst. Jetzt, wo die Ämter im Zentrum des
allgemeinen Interesses stehen, entsteht hoffentlich Bereitschaft bei der
Bezahlung nachzulegen.“
„Wir müssen den Weg bereiten,
dass in einer Krise das notwendige Personal schneller in den
Gesundheitsämtern eingesetzt werden kann“, unterstützte der dbb
Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Ausführungen Landsbergs.
„Geeignete Mitarbeiter fallen schließlich nicht vom Himmel. Sie müssen
ausgebildet werden.“
Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und öffentlichem Dienst bezeichnete Ulrich Silberbach als „eine Frage der Haltung, aber auch der Infrastruktur: Es geht darum, die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst zu optimieren, damit bereitgestelltes Geld schneller dort ankommt, wo es gebraucht wird.“ Beide Seiten könnten voneinander lernen, so Silberbach weiter: „Die Wirtschaft hat gute Modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie zum Beispiel Betriebskindergärten. Solche Maßnahmen kosten Geld, aber das sollte es uns wert sein.“
Auch der
Hauptgeschäftsführer des DStGB glaubt an einen gegenseitigen
Lernprozess.
Doch könnte die Kooperation zwischen Wirtschaft und
Verwaltung besser laufen.
„Es fehlt am Konsens. Viele Unternehmer wissen
wenig über die Abläufe in der Verwaltung, und seitens der Verwaltung
nehme ich mitunter eine gewisse Wirtschaftsfeindlichkeit wahr, die dazu
führt, dass man beim Genehmigungsverfahren schaut, wo überall man noch
ein Schippchen Bürgerbeteiligung drauf tun kann“, sagte Gerd Landsberg.
Arbeitgebervertreter
Kampeter räumte indes ein, dass Umstrukturierungen im öffentlichen
Dienst nicht so einfach möglich sind wie in einem Unternehmen. Auf der
anderen Seite brauche es aber immer ein bisschen Druck, um etwas zu
bewegen. „Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst und ein schlanker
Staat sind für mich kein Widerspruch. Im öffentlichen Bereich muss aber
noch mehr „Outputorientierung` Einzug halten. Schlank ist der Staat
nicht, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt, sondern wenn der Prozesse
an den Gegebenheiten orientiert und sie entsprechend strukturiert. Dazu
muss man nicht das Rad neu erfinden, sondern kann zum Beispiel auch mal
auf Angebote externer Unternehmen zurückgreifen.“
Mit Blick auf
langwierige Zulassungsverfahren forderte Kampeter von der Verwaltung den
„Willen zur Genehmigung“ in den Vordergrund des Verwaltungshandelns zu
stellen.
Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice lehnte nicht
nur Kampeter als nicht praxisgemäß ab. Die Politik müsse nichts regeln,
was in den Betrieben bereits gut funktioniere. „Die Arbeit im Homeoffice
soll ausgeweitet werden, wenn der Arbeitsplatz und die Tätigkeit dies
ermöglichen, Aber wir brauchen keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice“,
bekräftigte dbb Chef Silberbach und auch Gerd Landsberg bezweifelte eine
entsprechende Notwendigkeit:
„Wir sind mit weniger Regeln besser
aufgehoben als mit mehr Regeln.“
Video
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen