Dienstag, 26. Januar 2021

BDZ OV Bremen: Medinizische Maskenpflicht - Zoll will nicht für Maskenpflicht in Dienstgebäuden zahlen

BDZ OV Bremen: Medinizische Maskenpflicht -
Zoll will nicht für Maskenpflicht in Dienstgebäuden zahlen

Die medizinische Maskenpflicht gilt seit den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung am 19.1.2021 bundesweit (nach Umsetzung in den Coronaschutz-Verordnungen der Länder seit 25.1.2021, spätestens ab 1.2.2021).
Die Generalzolldirektion will offenbar Beschäftigte im Inndendienst dazu zwingen, eigene medizinische Schutzmasken im Dienst zu tragen. Wir als BDZ OV Bremen setzen uns für einen guten Arbeitsschutz durch den Dienstherren ein - insbesondere in Eingangsbereichen, auf Gängen, Treppen und Küchen, in welchen der erforderliche Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Ausstattung der Beschäftigten im Innendienst mit sicheren medizinischen Masken (Mund-Nasen-Schutz, MNS, auch OP-Masken genannt) ist wichtig und die Weigerung unwürdig.
Die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten (ein hohes, anerkennenswertes Gut in der Zollverwaltung) wird offen mit Füßen getreten. 

Wir fordern Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), den Dienstherren der deutschen Zollbeamten, die Bundesregierung und die Generalzolldirektion auf, umzudenken und alle Zollbeschäftigten im Innendienst umgehend mit hinreichenden medizinischen Masken für die Dienstverrichtung auszustatten.
Alles andere ist in der Corona-Pandemie undenkbar.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

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