BDZ TarifKOMPAKT: Personelle Unterstützung der öffentlichen Gesundheitsämter
Das BDZ-TarifKOMPAKT 8/2021 berichtet über die Unterstützung der Gesundheitsämter durch Zollbeschäftigte:
"Personelle Unterstützung der öffentlichen Gesundheitsämter
Wir berichteten bereits in einer unseren letzten Ausgabe des Tarif-Kompakts darüber, dass es für Tarifbeschäftigte des Bundes möglichist, öffentliche Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie personell zu unterstützen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat nunmehr zu dieser Maßnahme weitere Hinweise und rechtliche Betrachtungen veröffentlicht.
Danach ist die personelle Unterstützung durch Tarifbeschäftigte nicht nur auf dem Wege der Abordnung, sondern auch auf dem Wege einer Zuweisung gemäß § 4 Abs. 2 TVöD möglich. Dies kommt dann in Betracht, sofern der Öffentliche Gesundheitsdienst oder ein Impfzentrum Teil einer Landesverwaltung ist und nicht der TVöD, sondern der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) Anwendung findet.
Des Weiteren wurde der Anwendungsbereich dieser personellen Unterstützung im Zusammenhang mit der Impfkampagne zum Schutz vor COVID-19 erweitert.
Zulagen an Tarifbeschäftigte werden im Rahmen der personellen Unterstützung in unveränderter Höhe weitergezahlt.
Die persönliche Eingruppierung bleibt ebenfalls bestehen.
Sofern vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übernommen werden, kann ein Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 14 TVöD entstehen."
Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 8/2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210120_Tarif.pdf
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