Die Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) berichtet:
"Bundesmeldegesetz wird geändert
Anfeindungen stärker begegnen
Der
Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität angenommen und damit nicht zuletzt auf Druck der DPolG
die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre u.a. für
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erleichtert.
Die Rechtslage gewährleistete bislang nicht immer in notwendigem Maße den Schutz vor Anfeindungen und sonstigen Angriffen, die aufgrund der Erteilung von Melderegisterauskünften folgen konnten.
Die Rechtslage gewährleistete bislang nicht immer in notwendigem Maße den Schutz vor Anfeindungen und sonstigen Angriffen, die aufgrund der Erteilung von Melderegisterauskünften folgen konnten.
Der
nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf enthält eine Konkretisierung der
Berechtigung des Ersuchens um eine Auskunftssperre dahingehend, dass ein
„ähnliches schutzwürdiges Interesse“ dann anzunehmen ist, wenn der
Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung,
Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen dies erforderlich macht. Bei
der Feststellung, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, wird nunmehr
berücksichtigt, ob die betroffene oder andere Person einem Personenkreis
angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich
ausgeübten Tätigkeit allgemein im verstärkten Maße Anfeindungen oder
sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.
Mehr im nächsten Polizeispiegel"
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/anfeindungen-staerker-begegnen/
Mehr im nächsten Polizeispiegel"
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/anfeindungen-staerker-begegnen/
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