Donnerstag, 9. Juli 2020

Erfolgreiche BDZ-Initiative für Aufsteiger/innen vom mittleren in den gehobenen Zolldienst zahlt sich aus!

Erfolgreiche BDZ-Initiative für Aufsteiger/innen vom mittleren in den gehobenen Zolldienst zahlt sich aus!

"Erfolgreiche BDZ-Initiative für Aufsteiger/innen vom mittleren in den gehobenen Zolldienst zahlt sich aus!

Die Stellenzulagen (z.B. Polizeizulage, FIU-Zulage, Prüferzulage) werden während der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vom mittleren in den gehobenen Zolldienst weitergezahlt.
Der Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn wurde mit einer Änderung der BLV neu geregelt. Eine der zentralen besoldungsrechtlichen Fragen, der zum 1.4.2019 und dem 1.4.2020 vom mittleren in den gehobenen Zolldienst gemäß § 38 BLV aufsteigenden Zöllner/innen, war die Weitergewährung von Stellenzulagen insbesondere im Rahmen der fachspezifischen Qualifizierung. 
Der BDZ und der zuständige Bearbeiter im Hauptpersonalrat, Hans Eich, BDZ, haben diese Problematik aufgegriffen und gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Sinne der Beschäftigten offensiv vertreten.
Als Ergebnis hat das BMF mit Erlass vom 23. Juni 2020 den nachgeordneten Geschäftsbereich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der bisher gültige Erlass vom 28. April 2004 zur Fortzahlung von Stellenzulagen während des Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn bis auf Weiteres fort gilt mit der Folge, dass Stellenzulagen bei einer fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV wie bei dem Praxisaufstieg nach § 33b BLV (alt) weitergewährt werden können.
Somit besteht endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und ein bundesweit einheitlicher Maßstab bei der Zahlung der Stellenzulagen während der Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/media/set/?set=a.4139314999443622&type=3&__tn__=-UC-R

















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