BDZ im GPR der GZD: Einführungslehrgang mittlerer Dienst (mD) und Grundstudium gehobener Dienst (gD) in Corona-Zeiten
Die
BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion
(GZD) hat in der Juli-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:
"Einführungslehrgang mittlerer Dienst (mD) und Grundstudium gehobener Dienst (gD) in Corona-Zeiten
Der Gesamtpersonalrat hat das Konzept für den Einführungslehrgang mD 2020 und Grundstudium gD 2020 ausführlich beraten und keine Einwände erhoben.
Die Durchführung des Einführungslehrganges des mittleren Dienstes 2020 /21 wird aufgrund der weiterhin andauernden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie, den geltenden Hygienemaßnahmen und den gesetzlichen/politischen Vorgaben an den Dienstorten Sigmaringen, Münster, Rostock, Leipzig-Bahnhofstraße und Plessow einschließlich Kloster Lehnin im Blockmodell durchgeführt.
Ein Block führt die Ausbildung in Präsenzveranstaltungen an den Bildungseinrichtungen in halbierter Klassenstärke durch, der andere Block wird parallel über eine für das Lernen auf Distanz eingerichtete Plattform (BSCW-Plattform) mit Lernmaterialien für das Selbsterarbeiten versorgt.
Nach zwei Wochen wechseln sich die Blöcke ab, so dass sich immer die eine Hälfte der Anwärter im Präsenzunterricht und die andere Hälfte in der Selbstlernphase auf der BSCW Plattform befindet. Die Lehrpläne wurden den veränderten Gegebenheiten angepasst und in Bereiche des Selbstlernens und des Präsenzunterrichts unterteilt.
Aus Sicht des GPR ist bei der Ausbildung des mittleren Dienstes zu beachten, dass:
• die Fernlernphase des mittleren Dienstes auf der Lehrplattform BSCW keinen direkten Kontakt zum Lehrenden, keine beständige Anleitung durch den Lehrenden und keine Möglichkeit der Interaktion bietet. Dieser Mangel in der Ausbildung des mittleren Dienstes sollte durch Erhöhung der Kompetenzen der Anwärter im Bereich Selbstorganisation, Selbstdisziplin und Medienkompetenz ausgeglichen werden.
• Werden Zusatzangebote zur BSCW Plattform angeboten, sind diese, aus Gründen der Gleichbehandlung, an allen Dienstsitzen durchzuführen.
Das Grundstudium des gehobenen Dienstes wird ebenfalls in Präsenzunterricht in kleineren Gruppen an den Standorten in Münster und in der Lehre auf Distanz durchgeführt. Dabei findet anders als im mittleren Dienst, ein durchgängiger Vorlesungsbetrieb in virtuellen Lehrsälen sowie im angeleiteten Selbststudium statt. Unter anderem durch kleinere Kursgruppen, dem Verzicht auf Großvorlesungen mit mehr als 100 Teilnehmer/innen wird den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Covid 19 Erkrankung im Lehrbetrieb Rechnung getragen. Bei einem erneuten vollständigen Lock-Down oder einer Aufhebung der Einschränkungen sind bei beiden Konzepten situative Neubewertungen der Ausbildungs-/Studiensituation möglich.
Flankiert wird diese lehrfachliche Planung für die Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes von Maßgaben für den Lehrbetrieb. Die Nutzung der Mensen zu festgelegten Zeiten an den unterschiedlichen Standorten, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen, die ausschließliche Unterbringung der Anwärter in Einzelzimmern, die Reduzierung von Kontakten bei der Einnahme von Mahlzeiten und bei Lehrveranstaltungen sollen die Anwärter und Lehrenden vor einer möglichen Covid 19 Ansteckung schützen. Für die Lehre und den Lehrbetrieb wurden mit den Durchführungskonzepten Maßnahmen beschlossen, die eine Ansteckung aller Beteiligten minimieren soll.
Damit ist eine Durchführung des Lehrbetriebs, unter Einbeziehung dieser virtuellen Methoden, zur Erreichung der Ausbildungsziele möglich geworden."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info, Juli 2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200709_GPR.pdf
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