Freitag, 24. Juli 2020

BDZ im BPR der GZD: Auslieferung der 2. Tranche Dienstkleidung für die Binnenzollämter

BDZ im BPR der GZD: Auslieferung der 2. Tranche Dienstkleidung für die Binnenzollämter

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) berichtet über die folgenden Besprechungsinhalte mit der GZD in der Juli-Sitzung 2020:

"Auslieferung der 2. Tranche Dienstkleidung für die Binnenzollämter 

Die Auslieferung der neuen Dienstkleidung für die Binnenzollämter der Hauptzollämter Aachen Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg und Düsseldorf ist für den Zeitraum KW 30 bis KW 33 geplant. 
Nachdem alle Beschäftigten eines Amtes mit der neuen Dienstkleidung ausgestattet sind, wird die Leitung zu einem einheitlichen Stichtag, das Tragen der neuen Dienstkleidung anordnen. Die Auswahl der zu tragenden Dienstkleidungsartikel kann durch Vorgesetzte näher festgelegt werden. Beschäftigte, die gemeinsam Dienst in der Öffentlichkeit verrichten, sollen ein einheitliches Erscheinungsbild sicherstellen. 
Die Kombination von Dienstkleidung mit ziviler Oberbekleidung oder Artikeln früherer Dienstkleidungsausstattung ist nicht zulässig."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, Juli 2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200721_BPR.pdf



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