Dienstag, 14. Juli 2020

BDZ im GPR der GZD: Skype - Mittel der Kommunikation auch über Corona hinaus?

BDZ im GPR der GZD: Skype - Mittel der Kommunikation auch über Corona hinaus?

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der Juli-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:

"BDZ im GPR der GZD: Skype - Mittel der Kommunikation auch über Corona hinaus?

Das IT-Programm ‚Skype for Business‘ (ehemals Lync), dass vor der Corona-Pandemie von wenigen Beschäftigten regelmäßig genutzt wurde, erfreut sich in den letzten Monaten immer größerer Beliebtheit. Über alle Hierarchieebenen hinweg werden mittels Skype Besprechungen durchgeführt und die tägliche Arbeit koordiniert. 
Zufrieden hat die BDZ-Fraktion im GPR zur Kenntnis genommen, wie zielgerichtet und pragmatisch Leitung und Beschäftigte die Einführung des IT-Programms Skype umgesetzt haben. Die gute Ausstattung mit der notwendigen Hardware trug dabei wesentlich zur Akzeptanz dieses Programms bei.  
Der BDZ-geführte Gesamtpersonalrat hat in seiner letzten Sitzung Ende Juni 2020 gegen eine Übergangsre-gelung für die Nutzung von Skype in der GZD keine Einwände erhoben. Grundsätzlich kommt Skype als Ersatz für Besprechungen verpflichtend zum Einsatz. Die BDZ-Fraktion hat in der Sitzung jedoch deutlich gemacht, dass eine rechtzeitige Einladung vor Besprechungsbeginn und die lückenlose Ausstattung mit der notwendigen Hardware unabdingbar sind. Im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen die Vorgesetzten darauf achten, dass die Besprechungen innerhalb der Regelarbeitszeit durchgeführt werden. Bis zum Abschluss einer Dienstvereinbarung Skype für die GZD gilt im Rahmen der Übergangsregelung weiterhin die Hausverfügung für das Vorgängerprogramm Lync. 
Wir vertrauen darauf, dass die Verwaltung die in der Hausverfügung benannten Eckpunkte einhält. Vor allem ist jede Art der Anwesenheits- oder Leistungskontrolle ausgeschlossen. Etwaige Tendenzen, wie die Forderung nach ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten per Skype, widerspricht der Hausverfügung. 
Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Dienstvereinbarung Skype wird der Gesamtpersonalrat die weitere Entwicklung konstruktiv begleiten. 
Der BDZ wird sich dafür einsetzen, dass der Einsatz zukünftiger IT-Programm ebenso positiv verläuft. Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info, Juli 2020, S. 1, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200709_GPR.pdf



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