BDZ im HPR beim BMF: Gewährung der Amtszulage für den nichttechnischen Dienst der BesGr. A 13g + Z; Verfahren zur Festlegung der herausgehobenen Funktionen bzw. Dienstposten mit Amtszulage
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:
"Gewährung der Amtszulage für den nichttechnischen Dienst der BesGr. A 13g + Z; Verfahren zur Festlegung der herausgehobenen Funktionen bzw. Dienstposten mit Amtszulage
Startschuss zunächst im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)!
Im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) können leistungsstarke Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13g abheben, künftig eine Amtszulage erhalten. Die Ausstattung der Funktionen mit Amtszulage wurden vom Haushaltsgesetzgeber für das Jahr 2020 jedoch auf 10% begrenzt, für das Jahr 2021 kommen dann weitere 10% hinzu, so dass künftig 20% der Beschäftigten der BesGr A 13g in den Genuss dieser Amtszulage kommen können.
Thomas Liebel (Stellv. BDZ-Bundesvorsitzender) und Hans Eich (BDZ) erörterten beim damaligen Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium (BMI) zum Entwurf des BesStMG als einzige Gewerkschaftsvertreter für die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner und Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung die besoldungsrechtlichen Neuregelungen mit Vertretern/innen der Dienstrechtsabteilung des BMI – wir berichteten. Die unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessen von BZSt und ITZBund bilden nunmehr die Herausforderung, einen zukunftsweisenden und dennoch diesen jeweiligen Interessen gerecht werdenden Erlass für die künftige Ausbringung der Amtszulage zu formulieren. Der dem HPR vorgelegte Erlassentwurf eröffnete weitere Gesprächen mit dem BMF. In einem sehr konstruktiven und von Offenheit und Fairness geprägten abschließenden Gespräch mit der Referatsleiterin Z A 5, RDin Puhl sowie RD Mohr (ebenfalls BMF-Referat Z A 5), hatten die beiden Berichterstatter des HPR, Kati Müller und Michael Luka (beide BDZ) Gelegenheit, ihre Auffassungen und Überlegungen vorzutragen.
Wichtige Verbesserungen und Klarstellungen konnten erreicht werden.
Als Ergebnis ist insbesondere hervorzuheben, dass der Regelfall künftig die Bündelung nach A 13g/A 13g + Z sein wird. Eine Spitzbewertung nur nach A 13g + Z hätte in vielen Fällen zur Folge, dass ein unerwünschter Wechsel von erfahrenen Beamtinnen und Beamten auf diese spitzbewerteten Dienstposten erfolgt. Damit einhergehen würde ein erheblicher Kompetenzverlust in den vorherigen Organisationsbereichen.
Die Spitzbewertung bildet also künftig die Ausnahme, wenn dies z.B. aus Gründen der Personalsteuerung ausdrücklich gewünscht ist. Weiterhin wurde auf den Zusatz, dass „eine angemessene Reserve an Planstellen zurückgehalten“ werden sollte, gänzlich verzichtet. Den Berichterstattern ist es in den Gesprächen gelungen, dass diese ungerechtfertigte Kürzung zu Lasten der Beschäftigten gestrichen wurde.
Ein geringer Puffer ist planerisch zweifelsfrei immer erforderlich, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können. Ein expliziter Hinweis jedoch, diese Vorgehensweise umzusetzen, hätte das unerwünschte Signal gegeben, mehr Bewertungen als erforderlich zurückzuhalten. Jede Bewertung muss genutzt werden.
Es darf hier nicht vergessen werden, dass es sich bei den in Rede stehenden Beschäftigten in der Regel um lebensältere Beamtinnen und Beamte handelt, deren Ruhestandseintritt vielfach bevorsteht. Insgesamt stellt dieses Ergebnis einen gelungenen Start auch für die Bundesfinanzverwaltung dar, die Attraktivität des gehobenen Dienstes zu steigern. Ein erster Schritt ist getan.
Der BDZ-geführte HPR wird die Entwicklung zur Ausbringung der Amtszulage für das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (BesGr A 13g) auch für den Bereich des Zolls weiter im Interesse der betroffenen Beschäftigten forcieren.
Wir werden zu gegebener Zeit berichten! Berichterstatter: Michael Luka"
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 6/2020, S. 3-4,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200617_HPR.pdf
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