Donnerstag, 23. Juli 2020

BDZ im BPR der GZD: BPR stimmt den Konzepten für die Durchführung des Grundstudiums, des Hauptstudiums 1 und Einführungslehrgangs zu

BDZ im BPR der GZD: BPR stimmt den Konzepten für die Durchführung des Grundstudiums, des Hauptstudiums 1 und Einführungslehrgangs zu

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) berichtet über die folgenden Besprechungsinhalte mit der GZD in der Juli-Sitzung 2020:

"Bezirkspersonalrat stimmt den Konzepten für die Durchführung des Grundstudiums, des Hauptstudiums 1 und Einführungslehrgangs zu
Bedingt durch die Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Hygienemaßnahmen der Verwaltung sowie den gesetzlichen Einschränkungen der einzelnen Bundesländer kann die Ausbildung nicht, wie gewohnt in Präsenzveranstaltungen, an den Standorten des BWZ stattfinden. 
Die Direktion IX und die Corona-Kontaktgruppe der GZD haben daher in enger Zusammenarbeit mit dem BDZ-geführten BPR und der BDZ-geführten BJAV Ausbildungskonzepte erarbeitet, die eine fundierte und rechtssichere Ausbildung auch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ermöglichen. Aus Sicht der BDZ-geführten Gremien stellen die vorliegenden Konzepte die Nachwuchskräfte und Lehrende vor besondere Herausforderungen. Niemand hat sich dies in der Form gewünscht. 
Leider gibt es zu den Blockmodellen und der Fernlehre keine ernsthaften Alternativen. Diese hätten darin bestanden gar nicht auszubilden oder die Einstellungszahlen radikal nach unten zu drücken. Aus Sicht der BDZ Personalvertreterinnen und Vertreter eben keine Alternative. Da haben der BPR und die zu diesem Punkt anwesende und stimmberechtigte BJAV den Konzepten zugestimmt.  
Wie bereits in den Konzepten beschrieben, haben beide Gremien betont, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt und die Ausbildung im Blockmodell nur so lange durchgeführt werden darf, wie es die Corona-Situation zwingend erfordert. 
Ferner müssen sich die Dozentinnen und Dozenten in den Phasen der Fernlehre in einem angemessenen Umfang bereithalten, um Fragen der Nachwuchskräfte zu beantworten.Aufgrund der Beschaffung von neuen Lizenzen und der erforderlichen Neukonfiguration der Notebooks der Nachwuchskräfte werden diese für den anstehenden Einstellungsjahrgang (mD/gD) vollumfänglich mobil einsetzbar sein. 
Dies schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, vom privaten Internetanschluss aus z.B. im Rahmen der Fernlehre über VPN auf die dienstlichen Netzressourcen zugreifen zu können. Der Zugriff auf die dienstlichen Mails, auf Fachanwendungen, die Lernplattformen, etc. wird vom Heimarbeitsplatz aus möglich sein. Dies war ein wichtiger Schritt, um die Ausbildungssituation in der Fernlehre zu verbessern. 
Aus Sicht der BDZ-Fraktion müssen die Notebooks der Bestandsnachwuchskräfte ebenfalls entsprechend konfiguriert und die erforderlichen Lizenzen beschafft werden."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, Juli 2020, S. 2-3 URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200721_BPR.pdf

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