Bei der Kontrolle des aus Frankreich über den Grenzübergang Hartheim einreisenden Verkehrs fanden Beamte einer Streife des Hauptzollamts Lörrach bei einem 20-jährigen französischen Berufssoldaten fünf militärische Patronen, für die er die notwendigen Genehmigungen nicht vorweisen konnte:
"Kleines Patronenpotpourri
Strafverfahren gegen 20-jährigen Mann eingeleitet
Bei der Kontrolle des aus Frankreich über den Grenzübergang Hartheim
einreisenden Verkehrs fanden Beamte einer Streife des Hauptzollamts
Lörrach bei einem 20-jährigen französischen Berufssoldaten fünf
militärische Patronen, für die er die notwendigen Genehmigungen nicht
vorweisen konnte. Es handelte sich um je zwei Stück Patronenmunition und Manöverplatzpatronen, deren Erwerb und Besitz nach den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes einer förmlichen Erlaubnis bedarf. Daneben fand sich eine Leuchtspurmunition für Kriegswaffen, deren Erwerb und Einfuhr nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz ebenfalls genehmigungspflichtig ist.
Eine Abfrage über das Gemeinsame Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl, wo deutsche und französische Polizei- und Zollbehörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität operativ eng zusammenarbeiten, ergab, dass der Mann auch in Frankreich über keinerlei waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt.
Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen leiteten die Zollbeamten gegen den Mann ein Strafverfahren ein, stellten die Munition sicher und übergaben den Vorgang der Staatsanwaltschaft Freiburg."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2020/z94_strafverfahren_loe.html
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