Samstag, 11. Juli 2020

DPolG Niedersachsen: Langjährige Forderung nach der Änderung des Bundesmeldegesetzes umgesetzt


DPolG Niedersachsen: Langjährige Forderung nach der Änderung des Bundesmeldegesetzes umgesetzt

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesbund Niedersachsen im dbb begrüßt die Umsetzung der Änderung des Bundesmeldegesetzes (§ 51 BMG):

"Langjährige Forderung nach der Änderung des Bundesmeldegesetzes umgesetzt


Erst im November 2019 wurde beim Landesgewerkschaftstag des NBB durch die DPolG Niedersachsen deutlich gefordert, sich für eine Änderung des Meldegesetzes zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor Gewaltattacken intensiver einzusetzen. 
Eine Auskunftssperre wurde nun mit der Änderung des Bundesmeldegesetzes u. a. für Polizeibeschäftigte erleichtert. 
Somit ist eine langjährige Forderung der DPolG endlich umgesetzt worden:
Der Schutzbereich des § 51 I BMG wurde auf Personen erweitert, die sich auf Grund ihrer beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sehen. 
Hiervon wird der Schutz vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugter Nachstellungen durch gewaltbereite Personen oder Gruppen umfasst." 



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