Mittwoch, 1. Juli 2020

BDZ im HPR beim BMF: Corona-Schutzmaßnahmen zur Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020

BDZ im HPR beim BMF: 
Corona-Schutzmaßnahmen zur Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Corona-Schutzmaßnahmen zur Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020

BDZ und BDZ Jugend haben sich in den letzten Wochen durchgehend mit eindeutigen Forderungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020 positioniert und an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt. In einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen, wurden diese Forde-rungen nun aufgegriffen. 
Das BMF trifft folgende Regelungen für die Prüfungen für 2020: 
1. Die mündliche Abschlussprüfung 2020 im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst muss mit Hilfe geeigneter digitaler Kommunikationsmittel als Online-Prüfung organisiert werden, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.  
Sollte die Durchführung der mündlichen Prüfung als Online-Prüfung aus technischen Gründen ausgeschlossen werden, kann einmalig auf die Durchführung der mündlichen Prüfung verzichtet werden. 
2. Die schriftliche Abschlussprüfung im mittleren Dienst kann in diesem Jahr dezentral erfolgen. 
3. Die Leistungstests H II und die schriftliche Abschlussprüfung im gehobenen Dienst sollen im Sitzland der HS Bund – NRW - geschrieben werden.
Das BMF weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die mündliche Laufbahnprüfung nur ausgesetzt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten zu weitest gehenden Aufrechterhaltung der Prüfungsbestandteile der Vorbereitungsdienstverordnungen ausgeschöpft sind. 
Zusätzlich wird aufgrund des Territorialprinzips unterstrichen, dass die Durchführung der schriftlichen Prüfung 2020 im gehobenen Dienst in NRW abgelegt werden müssen. Dafür können neben den Einrichtungen des BWZ aber auch weitere Liegenschaften genutzt werden, soweit diese in NRW gelegen sind. Besonders bei den schriftlichen Abschlussprüfungen des gehobenen Dienstes muss weitergehend Sorge dafür getragen werden, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. 
Das hochschulrechtliche Territorialprinzip macht es nicht möglich dezentrale Prüfungen außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auszurichten. 
Es gilt daher jetzt vorzubereiten, dass die Prüfungen möglichst auch an anderen Zollliegenschaften in NRW abgelegt werden können. 
Der BDZ-geführte HPR befürwortet und unterstützt die getroffene Entscheidung des BMF. Die verantwortlichen Stellen innerhalb der Generalzolldirektion müssen nunmehr schnellstmöglich die entsprechenden Entscheidungen über die diesjährige Ausrichtung der Laufbahnprüfungen treffen.                                  Berichterstatter: Jan Gies"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 6/2020, S. 2, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200617_HPR.pdf



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