270 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken am 7. April 2020 gegen 14:00 Uhr an der Autobahn 6 zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken sicher:
"Zoll stellt Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen sicher
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
270 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak stellte die
Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken am
7. April 2020 gegen 14:00 Uhr an der Autobahn 6 zwischen Kaiserslautern
und Saarbrücken sicher. Der 42-jährige südosteuropäische Fahrer gab an, dass er privat unterwegs sei und mit dem Kleintransporter vom Rhein-Neckar-Kreis nach Saarbrücken fahre.
Die Zöllner überprüften daraufhin die Ladefläche und entdeckten dort 37 Kartons mit insgesamt 270 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen.
Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer und darf erst verkauft werden, wenn die Tabaksteuer entrichtet wurde. Als Nachweis, dass die Tabaksteuer gezahlt wurde, sind an den Verpackungen Steuerzeichen anzubringen.
An den sichergestellten Dosen mit dem Wasserpfeifentabak waren keine Steuerbanderolen aufgeklebt.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Tabaksteuerhinterziehung eingeleitet Der Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern.
Zusatzinformation
Die Höhe der Tabaksteuer ist abhängig von dem Verkaufspreis, beträgt aber mindestens 22 Euro pro Kilogramm.
Der Händler hat darauf zu achten, dass die Steuerzeichen angebracht wurden und er hat sie unversehrt zu erhalten. Ein Verkauf von Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen oder mit bereits verletzten Steuerzeichen ist nicht erlaubt.
Wer Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen kauft, begeht Steuerhehlerei."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z78_wasserpfeifentabak_ohne_steuerbanderolen.html
Der Händler hat darauf zu achten, dass die Steuerzeichen angebracht wurden und er hat sie unversehrt zu erhalten. Ein Verkauf von Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen oder mit bereits verletzten Steuerzeichen ist nicht erlaubt.
Wer Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen kauft, begeht Steuerhehlerei."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2020/z78_wasserpfeifentabak_ohne_steuerbanderolen.html
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