GPR: Zustimmung zur Dienstvereinbarung – Auskunft Kraftfahrzeugsteuer der Bundeskassen
Die
BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion
(GZD) berichtet über die Ergebnisse der März 2020-Sitzung des GPR:
"Zustimmung zur Dienstvereinbarung – Auskunft Kraftfahrzeugsteuer der Bundeskassen
Der GPR hat im Rahmen seiner letzten ordentlichen Sitzung der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit für die Beschäftigten der Bundeskasse, die in der fernmündlichen Auskunftserteilung Kraftfahrzeugsteuer für den Bereich Erhebung (Auskunft KraftSt/Erhebung) eingesetzt sind, zugestimmt.
Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe ist die Teilnahme dieser Beschäftigten der Bundeskasse an der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit in der GZD (DV FlexA) vom 1. Juli 2017 im Hinblick auf die uneingeschränkte Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zentralen Auskunft KraftSt/Erhebung nicht vollumfänglich möglich, weshalb - ergänzend zu den Regelungen der DV FlexA - die Anwesenheitserfordernisse durch einen Dienstplan zu regeln sind.
Die Beschäftigten der Auskunft KraftSt/Erhebung stellen die Funktionsfähigkeit im Rahmen einer Funktionszeit montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr eigenverantwortlich durch Absprache untereinander und durch Selbsteintrag in den Dienstplan sicher.
Der BDZ-Fraktion im GPR war es hierbei ein besonderes Anliegen, dass die einzelnen Dienstsitze die Modalitäten für die Erstellung und Bereitstellung der Dienstpläne individuell festlegen können. Dies vor dem Hintergrund, bereits eingespielte Abläufe seit Übernahme der Auskunftserteilung KraftsSt/Erhe-bung beizubehalten."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200327_GPR.pdf
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