In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am 20. April 2020 kurzfristig Kontrollen an drei Güterverteilzentren (GVZ) gemeinsam mit Einsatzkräften des Zolls und der Polizei durch.
"Schwerpunktkontrollen an Güterverteilzentren
Gemeinsame Aktion von Bundesamt für Güterverkehr, Zoll und Polizei
Die Logistikverbände verzeichnen infolge der Pandemie einen Auftragsrückgang ihrer Unternehmen und fürchten Nachteile durch Verstöße von Wettbewerbern (Nichteinhaltung von Ruhezeiten, Verstöße gegen den Mindestlohn etc.). Dem setzten BAG, Zoll und Polizei durch gezielte Schwerpunktkontrollen ein sichtbares Zeichen entgegen:
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie stehen die staatlichen Kontrollorgane für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Straßengüterverkehr ein.
Die Einsatzkräfte des Zolls konzentrierten sich auf die Überwachung der Vorschriften über den Mindestlohn, während die Einsatzkräfte der Polizei und des BAG vornehmlich Kabotage sowie Lenk- und Ruhezeiten in den Blick nahmen.
Die Kontrollen fanden im Bereich des Logports Duisburg, im Hafen Mannheim und in München (Großmarkthalle) von 05:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt.
Zum Einsatz kamen insgesamt 47 Einsatzkräfte von Zoll, Polizei und BAG.
Zu den Ergebnissen ist Folgendes anzumerken: Bei einem von 19 Fahrzeugen, deren Verwendung im Hinblick auf Kabotagebeförderungen überprüft wurden, konnte ein Verstoß festgestellt werden.
Seitens des Zolls wurden an den drei Güterverteilzentren keine Verstöße bezüglich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) endgültig festgestellt.
Allerdings erfolgen noch nachgelagerte Ermittlungen."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z78_schwerpunktkontrollen_gueterverkehr.html
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