Sonntag, 5. April 2020

BKA/GZD: Weltweite Kontrolloperation gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet - PANGEA XIII

BKA/GZD: Weltweite Kontrolloperation gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet - PANGEA XIII

Die Kontroll- und Abfertigungseinheiten der Hauptzollämter sind vom 03. bis 10. März
2020 im Rahmen der international angelegten Operation PANGEA XIII gezielt gegen
den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im Internet vorgegangen. 

Die Generalzolldirektion (GZD) und das Bundeskriminalamt (BKA) geben eine gemeinsame Pressemitteilung heraus:

"Weltweite Kontrolloperation gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet - PANGEA XIII 
Die Kontroll- und Abfertigungseinheiten der Hauptzollämter sind vom 03. bis 10. März 2020 im Rahmen der international angelegten Operation PANGEA XIII gezielt gegen den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im Internet vorgegangen. 
Der Zoll kontrollierte risikoorientiert Sendungen aus Drittländern, aber auch aus anderen
EU-Mitgliedstaaten.
Feststellungen im Rahmen der weltweiten „week of action“ in Deutschland:
- Im Rahmen der Postzollabfertigung bei den drei an der Operation teilnehmenden Zollämtern kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner 5.962 Pakete und Päckchen. 

1.255 dieser Sendungen mit insgesamt 83.481 Tabletten, Kapseln und Ampullen wurden sichergestellt. Bei den Präparaten handelte es sich meist um Potenzmittel, aber auch Doping- und Haarwuchsmittel sowie zahlreiche andere Medikamente. 
Letztere beinhalteten u.a. Anti- Malariatabletten, Antibiotika, aber auch verschreibungspflichtiges Melatonin.
- Darüber hinaus wurden durch die Kontrolleinheiten (Verkehrswege und Grenznaher Raum) der Hauptzollämter Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten bei Postdienstleistern kontrolliert. Im Innerunionsverkehr konnten die Zöllner während der „week of action“ den Versand von insgesamt 4.186 Tabletten, Kapseln und Ampullen und damit zahlreiche, mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) feststellen.
- Von einer Kontrolleinheit Flughafen des Hauptzollamts München wurde in einer Sendung aus China 35 kg reiner Wirkstoffe zur Herstellung von Dopingmitteln sichergestellt, die strafrechtlichen Ermittlungen dazu schließen sich an.
 

Konzertierte Aktion von Zoll und PolizeiKoordiniert wurde die deutsche Teilnahme an der Operation durch das Zollkriminalamt
(ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA). 

Ziele dieser Operation sind die Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels, die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins und die Sensibilisierung der Bevölkerung. 
Insgesamt beteiligten sich über 90 Staaten sowie die Weltzollorganisation, Europol, die Pharmaunternehmen und internationale Zahlungs- und Zustellungsdienstleister an der zum dreizehnten Mal von INTERPOL koordinierten Operation PANGEA.
Die weltweiten Ergebnisse finden Sie unter https://www.interpol.int/News-and-Events/News/2020/Global-operation-sees-a-rise-in-fake-medical-products-related-to-COVID-19.


Verglichen mit den Vorjahren ist aufgrund der Corona-Virus-Krise ein Rückgang der
Sendungen aus China zu verzeichnen, das Gesamtaufkommen bewegte sich aber auf
einem konstant hohen Niveau. 


Bereits die Einfuhr kleinerer Mengen per Post von in Deutschland nicht zugelassenen
Medikamenten durch Privatpersonen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.


Dass sich hinter jeder vermeintlich unbedeutenden Postkontrolle aber Kriminalität großen Ausmaßes verbergen kann, zeigt ein Fall des Zollfahndungsamts Hannover.
Die Betreiber eines Onlineshops betrieben ihr Marketing unter anderem in sozialen
Netzwerken, die Bestellungen wurden unmittelbar aus dem Großlager verschickt.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte letztlich ein hoher sechsstelliger Umsatz aus über
100.000 Kundenbestellungen für die Staatskasse abgeschöpft werden. 

Es wurden über 500.000 Tabletten und Ampullen von nahezu 300 unterschiedlichen Produkten sichergestellt. 
Dies veranschaulicht, wie sich der Kreis von einer ursprünglich einzelnen Kontrolle einer Postsendung zu teils umfangreichen und erfolgreichen Ermittlungen schließen kann.
 

Zoll im ständigen Einsatz zum Schutz der BürgerDer Zoll überwacht im intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Behörden ständig den Warenverkehr und entwickelt hieraus eine erfolgreiche Risikoanalyse, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die innere Sicherheit und eine effektive Besteuerung zu sichern, ohne gleichzeitig den Warenfluss zu beeinträchtigen.
Im Jahr 2018 führte der Zollfahndungsdienst insgesamt 260 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das AMG sowie  1.564 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das AntiDopG.
 

Die Kontrolleinheiten (Verkehrswege und Grenznaher Raum) der Hauptzollämter konnten 2018  2.443 mutmaßliche Verstöße gegen das AMG bzw. AntiDopG feststellen, diese resultierten fast ausschließlich aus innereuropäischen Postsendungen. 

Die Gesamtzahlen des Zolls für 2019 werden voraussichtlich Ende März veröffentlicht.
Auf Seiten der Polizei wurde die Operation PANGEA XIII erneut durch das Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert. 

Seit Ende der letzten Operation PANGEA im Juli 2018 ermitteln die Polizeibehörden in Deutschland gegen meist international organisierte Betreiber von Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel anbieten. 
In einem vorgelagerten Operationszeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019 wurden 424 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von ebenso vielen
Internetseiten geführt.
Gefährliche Bestellungen illegaler Arzneimittel erfolgen häufig über rücksichtslose und profitorientierte Webshop-Betreiber, gefakte Apothekenseiten oder über das Darknet.
 

Weitere Informationsquellen:Hinweise zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet finden Sie in einem Informationsflyer des BKA unter http://www.bka.de/Arzneimittelflyer sowie auf der Webseite des Zolls unter www.zoll.de.
Weitere Informationen hierzu gibt es auch auf den Internetseiten der 

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), des 
Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der 
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).
Erreichbarkeit: Pressestelle Generalzolldirektion: 0228/303-11611;
pressestelle.gzd@zoll.bund.de"


Quelle: BKA/ZKA, URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Presse_2020/pm200319_Pangea.pdf






 










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