Verlagerung der Beihilfe von der GZD auf das BVA für 2019 geplant
Die Verlagerung der Beihilfebearbeitung der Zollverwaltung von der Generalzolldirektion (GZD) Service Center Rostock auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für 2019 vorgesehen.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) der GZD beriet bereits im Oktober 2018 zu diesem Thema und veröffentlichte die Ergebnisse in der GPR-Info des BDZ November 2018:
"Bereits im Zeitraum vom 16. bis 18. Oktober 2018 tagte das Gremium des Gesamtpersonalrats (GPR) am GZD-Standort Rostock.
Dies vor dem Hintergrund, dass die verbliebenen Beihilfeaufgaben bei den Service-Centern Rostock und Dresden (Dienstort Görlitz) an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben werden sollen.
Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung standen die Leiterin des Arbeitsbereiches DI.A.22 (Personal), Frau Leitende Regierungsdirektorin Sabine Teutloff, der Leiter des Arbeitsbereiches DI.B.12 (Organisation), Herr Leiten der Regierungsdirektor Ole-Christian Plötz, sowie die Leiterin des Referates DII.C.1 (Service-Center Rostock), Frau RDin Michaela von Oesen dem Gremium des GPR Rede und Antwort.
Die Neigungsabfrage bei den betroffenen Beschäftigten bzgl. der Bereitschaft eines Wechsels zum BVA ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Zahlenwerk ist dem Bundesministerium der Finanzen zu berichten, welchem die Verhandlungsführung gegenüber dem Bundesministerium des Innern obliegt. Nach Aussage der Verwaltungsvertreter ist in einem nächsten Schritt eine Detailvereinbarung „Personal“ zu treffen, welche die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen regle. Darüber hinaus sind weitere organisatorische Maßnahmen zu treffen. Etwa die Frage evtl. erforderlicher technischer Übergangslösungen bzw. Schulungsmaßnahmen.
Sobald sich – auch hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten für in der Zollverwaltung verbleibende Kolleginnen und Kollegen – neue Erkenntnisse ergeben, wird der GPR erneut berichten."
Quelle: BDZ, Personalräte Kompakt, GPR-Info des BDZ, November 2018-Ausgabe, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181119_GPR.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen