Freitag, 11. Januar 2019

GZD: Übergabe der Beihilfe vom SC Rostock an das BVA im 1. Halbjahr 2019

GZD: Übergabe der Beihilfe vom SC Rostock an das BVA im 1. Halbjahr 2019

Die Übergabe der Beihilfeaufgaben von der Generalzolldirektion (GZD) Service Center (SC) Rostock an das Bundesverwaltungsamt (BVA) soll nach Angaben der GZD im 1. Halbjahr 2019 erfolgen. Hier der Sachstand hinsichtlich der Übergabe und der Übernahme der Beschäftigten beim SC Rostock, eine Mitteilung der BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) der GZD: 

"Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center Rostock und Dresden (Beihilfestelle Görlitz) an das Bundesverwaltungsamt 

Im Rahmen der 36. Sitzung des GPR bei der GZD (GPR), konnte der Vorsitzende des GPR, Thomas Liebel (BDZ), die Präsidentin der GZD, Colette Hercher sowie von der Direktion I (Personal, Organisation, Maritime Angelegenheiten) die Leitende Regierungsdirektorin Constanze Bonmann und Regierungsdirektor Philipp Schwedes begrüßen.
Zum Sachstand der Verlagerung der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt [BVA] teilte Präsidentin Hercher mit, dass eine Aufgabenübertragung nicht zum 1. Januar 2019 erfolgen wird. Das Bundesministerium der Finanzen und nicht die GZD sei hierbei Verhandlungsführer der noch laufenden Abstimmungen, so Präsidentin Hercher.
Zudem gebe es noch keinen festen Termin, zu dem eine endgültige Aufgabenverlagerung erfolgen kann – nach Möglichkeit soll eine Übergabe in der ersten Jahreshälfte 2019 vollzogen werden. Hinsichtlich der Frage Liebels nach etwaigen Anschlussverwendungen führte Präsidentin Hercher aus, dass man im Augenblick die Situation für die Zollverwaltung insgesamt betrachten müsse. Im Raum stehe die Frage, wie sich die Zollverwaltung ausrichtet, sofern der Brexit bereits zum April 2019 kommt und welche personalwirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen damit einhergehen. Präsidentin Hercher ergänzte, dass sie sich der unbefriedigenden Situation für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Beihilfe bewusst sei, bat jedoch um Verständnis, dass aufgrund der vorgenannten Gesamtumstände im Augenblick keine genaueren Aussagen getroffen werden können.
LRDin Bonmann führte zu den Ergebnissen der Neigungsabfrage aus, dass von 108 Beschäftigten am GZD-Standort Görlitz 106 Rückmeldungen eingegangen seien und sich hierbei 80 Beschäftigte für einen Wechsel zum Bundesverwaltungsamt und 26 für einen Verbleib in der Zollverwaltung entschieden hätten. Für den GZD-Standort Rostock
(einschließlich Pomellen) sind bei 88 befragten Beschäftigten 86 Antworten eingegangen. 34 haben ihre Wechselbereitschaft zum BVA bekundet, 52 sich für einen Verbleib in der Zollverwaltung entschieden.
Liebel bat – ungeachtet etwaiger Postnachsendungsmodalitäten - darum, die Beihilfeberechtigten zu gegebener Zeit über die „neuen“ Modalitäten der Beihilfebeantragung zu informieren. Dies insbesondere im Hinblick auf das Informationsdefizit von Pensionären, welche von der elektronischen Informationskette meist ausgenommen seien, so Liebel. Über die weitere Entwicklung werden wir zu gegebener Zeit unterrichten." 
Quelle, BDZ, Personalräte Kompakt, GPR-Info des BDZ, Dezember 2018-Ausgabe, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181220_GPR.pdf

Zuvor haben wir bereits über die Übergabe der Beihilfe von der GZD (SC Rostock) an das BVA berichtet, siehe URL: http://bdzovbremen.blogspot.com/2019/01/verlagerung-der-beihilfe-von-gzd-an-BVA.html.

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