Donnerstag, 10. Januar 2019

dbb-Info 35/2018: Gesundheitsförderbericht der unmittelbaren Bundesverwaltung

dbb-Info 35/2018: 
Gesundheitsförderbericht der unmittelbaren Bundesverwaltung in der Analyse

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nimmt mit der dbb-Info 35/2018 eine Analyse des Gesundheitsförderberichts 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung vor:

"Gesundheitsförderungsbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den „Gesundheitsförderungsbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung“ vorgelegt. Dieser umfasst neben den Statistiken über Krankheitstage und Arbeits-/Dienstunfällen grundsätzliche Angaben zur Zusammensetzung der Beschäftigten. Darüber hinaus enthält er einen Fachteil, in dem das neue Schwerpunktpapier „Evaluation im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)“ vorgestellt wird, an dessen Erstellung der dbb beteiligt war.

Im Statistikteil finden sich Angaben zur Zusammensetzung der 267.207 Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ohne Soldatinnen und Soldaten) nach Alter, Geschlecht und Laufbahngruppe. Das Durchschnittsalter lag im Jahr 2017 bei 45,3 Jahren und ist erneut leicht zurückgegangen (- 0,3 Jahre), dabei waren 61,5 Prozent der Beschäftigten Männer und 38,5 Prozent Frauen. Von den Beschäftigten arbeiteten 6,7 Prozent im einfachen Dienst, 47,8 Prozent im mittleren Dienst, 26,8 Prozent im gehobenen Dienst und 12,1 Prozent im höheren Dienst. Die restlichen 7,2 Prozent entfielen auf Personen, die keiner Laufbahn zugeordnet werden können, beispielsweise Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter.

Im aktuellen Bericht wurden die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten von insgesamt 262.908 Beschäftigten erfasst und unter verschiedenen Aspekten analysiert. Die Erfassungsquote liegt bei 98,4 Prozent und gilt somit als repräsentativ. Die Quote der Abwesenheiten ist in der Bundesverwaltung seit 2007 zunächst stetig angestiegen, jedoch 2017 erstmals leicht gesunken. Sie lag in 2017 bei 6,62 Prozent gegenüber 6,82 in 2016 und 6,49 Prozent in 2015.

Damit folgt die Bundesverwaltung dem in der sonstigen Erwerbsbevölkerung vorherrschenden Trend. Im Durchschnitt waren die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung absolut an 20,55 Arbeitstagen (-0,49 Prozent gegenüber 2016) und somit an 8,19 Prozent der 251 Arbeitstage in 2017 krankheitsbedingt abwesend (einschließlich Rehabilitation).

Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus der Abnahme der Langzeiterkrankungen (über 30 Tage Abwesenheit). Deren Anteil an allen krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten ist von 35,9 Prozent in 2016 auf 34,9 Prozent in 2017 gefallen. Längere Erkrankungen (4 bis 30 Tage) haben einen Anteil von 44,8 Prozent und sind im Vergleich stabil geblieben. Bei den Kurzzeiterkrankungen (1 bis 3 Tage) war kaum eine Veränderung wahrzunehmen, diese bilden 18,4 Prozent den geringsten Anteil an den krankheitsbedingten Fehlzeiten. 

Wie in den vergangenen Jahren sind bei einer Betrachtung nach Merkmalen wie Status- und Laufbahngruppe, Alter, Geschlecht und Behördengruppe zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Anzahl der Fehltage zu verzeichnen. Die ausdifferenzierte Datenlage ist Kapitel 3.3 „Analyse der Abwesenheitszeiten in der unmittelbaren Bundesverwaltung“ (ab S. 29) zu entnehmen.

In der Gruppe der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wurden im Jahr 2017 insgesamt 1.653 Arbeitsunfälle (gegenüber 1.657 Unfällen in 2016) gemeldet. Auch in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten gab es einen leichten Rückgang: hier meldeten die Bundesressorts mit 2.637 Dienstunfällen 42 Unfälle weniger als im Vorjahr. Nach wie vor zeigen die gemeldeten Zahlen im Bereich der Polizei- und Zollvollzugsdienste überdurchschnittlich viele Dienstunfälle. Dies wird vom BMI auf das Tätigkeitsbild in diesen Bereichen zurückgeführt und mit der Schlussfolgerung verbunden, dass diese Entwicklung im Rahmen des Gesundheitsmanagements und des betrieblichen Eingliederungsmanagements genauer betrachtet werden müsse.
Das Schwerpunktthema „Evaluation im BGM“ ist geprägt durch einen sich wiederholenden Ablauf von Analyse, Zieldefinition, Maßnahmeplanung sowie Wirksamkeitsprüfung. Ein nachhaltiger Erfolg eines BGM ist nur möglich, wenn Zielsetzung, Analyse der Probleme bis zur konkreten Maßnahmeplanung ineinandergreifen und eine regelmäßige Überprüfung der konkreten Maßnahmen gewährleistet werden.  Die Evaluation hat infolgedessen an Bedeutung gewonnen und ist ein nicht verzichtbarer Teil des BGM. Um konkrete Verbesserungen in einem Projekt zu erreichen ist es unabdingbar, festzustellen:

-      welche Aktivitäten in welcher Form fortgeführt werden sollten (und warum),
-      welche bestehenden Strukturen, Prozesse und Maßnahmen wie optimiert werden können und
-      welche weiteren Handlungsfelder und Schwerpunkte in der Folge gesetzt werden sollten.

Der Gesundheitsförderungsbericht 2017 ist diesem Info als PDF-Dateien beigefügt.
[unten als Links]


Mit kollegialen Grüßen


Ulrich Silberbach
Bundesvorsitzender"

Quelle: dbb-Info 35/2018

dbb-Info-Anlage, URL: http://dokumente.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2018/aInfo35-2018.pdf


Weiterführende Hinweise: BMI, Gesundheitsförderbericht 2017 der unmittelbaren Bundesverwaltung, URL: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/gesundheitsmanagement/gesundheitsfoerderungsbericht-2017.pdf

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