Dienstag, 15. Januar 2019

BVA: Neue Beihilfe App Bund für Smartphones

Bundesverwaltungsamt: Neue "Behilfe App Bund" für Smartphones

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat eine "Beihilfe App Bund" (ein Beihilfe-Programm) für Smartphones entwickelt, mit welchem Bundesbeamte und Versorgungsempfänger Beihilfeanträge papierlos abgeben können, sofern das BVA für die Abrechnung der Beihilfe zuständig ist.

Die Beihilfebearbeitung der Bundeszollverwaltung wird nach und nach vom BVA übernommen. Das Service Center Rostock der Generalzolldirektion ist Anfang 2019 noch nicht von der Übernahme betroffen, aber die Aufgaben werden in absehbarer Zeit - voraussichtlich Mitte 2019 - vom BVA übernommen werden.

Das BVA berichtet hier über die neue Beihilfe App:
"APP "Beihilfe Bund"

Mit der Bereitstellung der App "Beihilfe Bund" folgt das BVA den Wünschen der Beihilfeberechtigten des Bundes nach einer zügigen und unkomplizierten Erstattung der Ihnen entstandenen beihilfefähigen Kosten.

Um die umfangreiche Aufgabe der Beihilfebearbeitung zukunftsfähig zu gestalten, wurde das Projekt „Beihilfe.digital“ ins Leben gerufen. Ein Teil dieses Vorhabens ist die Entwicklung einer App, mit der Beihilfeberechtigte künftig eine schnelle, einfache und sichere Möglichkeit haben, Erstattungsanträge mit Hilfe einer Smartphone-Anwendung zu stellen. So können in Zukunft Belege mit dem Smartphone abfotografiert und unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden.
Die erste und zweite Pilotierungsphase wurden erfolgreich abgeschlossen und stießen auf eine große Resonanz bei den Testern. Nunmehr wird die App schrittweise allen durch das Bundesverwaltungsamt betreuten Beihilfeberechtigten des Bundes als alternativer Beantragungsweg zur Verfügung gestellt.
Ob und wie Sie die App nutzen können, entnehmen Sie bitte den untenstehenden FAQ.
Sie können Ihre Beihilfe auch weiterhin in Papierform einreichen


Wenn Sie sich jedoch für die App entscheiden, können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:

Smartphone mit der Anzeige der App "Beihilfe Bund"

  • Sie müssen keinen Kurzantrag und keine Zusammenstellung der Belege mehr ausfüllen.
  • Für Sie entfällt die Postlaufzeit Ihres Antrags zur Beihilfestelle. Ihre Belege kommen unmittelbar bei der Beihilfestelle an, sodass der Wegfall des Postlaufs zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.
  • Sie können direkt erkennen, ob der Antrag erfolgreich übermittelt worden ist.
  • Durch den Wegfall des postalischen Versandes entfallen die Portokosten.
  • Sie müssen keine Kopien Ihrer Belege für die Beihilfebeantragung fertigen."
 Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Digitalisierung/Beihilfe-App/beihilfeapp_node.html
 
Die Beihilfeberechtigten und Versorgungsempfänger der ehemaligen OFD Bremen, BFD Nord oder des Hauptzollamtes Bremen und des Zollfahndungsamtes Bremen sind bislang nicht berechtigt, die Beihilfe App zu nutzen - das wird noch etwas dauern und wir werden hier gesondert darüber berichten, wenn es soweit ist.
Die bisherige Möglichkeit, die Beihilfeanträge papiermäßig abzugeben, bleibt bestehen. 
Es wird keinen Zwang geben, die Beihilfe-App zu nutzen.

Das BVA hat folgende Bereiche der Zollverwaltung für die Beihilfe App freigeschaltet: 
BMF, HZA Aachen, HZA Münster, HZA Potsdam, ZFA Brandenburg, Versorgungsempfänger der ehem. OFD Mitte (Berlin), OFD Köln (Wohnort im Bereich der ehem. OFD Düsseldorf), OFD Cottbus (Wohnort Berlin).
Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2018/beihilfe-app.html

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