Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat eine "Beihilfe App Bund" (ein Beihilfe-Programm) für Smartphones entwickelt, mit welchem Bundesbeamte und Versorgungsempfänger Beihilfeanträge papierlos abgeben können, sofern das BVA für die Abrechnung der Beihilfe zuständig ist.
Die Beihilfebearbeitung der Bundeszollverwaltung wird nach und nach vom BVA übernommen. Das Service Center Rostock der Generalzolldirektion ist Anfang 2019 noch nicht von der Übernahme betroffen, aber die Aufgaben werden in absehbarer Zeit - voraussichtlich Mitte 2019 - vom BVA übernommen werden.
Das BVA berichtet hier über die neue Beihilfe App:
"APP "Beihilfe Bund"
Um die umfangreiche Aufgabe der
Beihilfebearbeitung zukunftsfähig zu gestalten, wurde das Projekt
„Beihilfe.digital“ ins Leben gerufen. Ein Teil dieses Vorhabens ist die
Entwicklung einer App,
mit der Beihilfeberechtigte künftig eine schnelle, einfache und sichere
Möglichkeit haben, Erstattungsanträge mit Hilfe einer
Smartphone-Anwendung zu stellen. So können in Zukunft Belege mit dem
Smartphone abfotografiert und unkompliziert an die Beihilfestelle
verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform
müssen nicht nachgereicht werden.
Die erste und zweite Pilotierungsphase wurden erfolgreich
abgeschlossen und stießen auf eine große Resonanz bei den Testern.
Nunmehr wird die App
schrittweise allen durch das Bundesverwaltungsamt betreuten
Beihilfeberechtigten des Bundes als alternativer Beantragungsweg zur
Verfügung gestellt.Ob und wie Sie die App nutzen können, entnehmen Sie bitte den untenstehenden FAQ.
Sie können Ihre Beihilfe auch weiterhin in Papierform einreichen.
Wenn Sie sich jedoch für die App entscheiden, können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:
- Sie müssen keinen Kurzantrag und keine Zusammenstellung der Belege mehr ausfüllen.
- Für Sie entfällt die Postlaufzeit Ihres Antrags zur Beihilfestelle. Ihre Belege kommen unmittelbar bei der Beihilfestelle an, sodass der Wegfall des Postlaufs zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.
- Sie können direkt erkennen, ob der Antrag erfolgreich übermittelt worden ist.
- Durch den Wegfall des postalischen Versandes entfallen die Portokosten.
- Sie müssen keine Kopien Ihrer Belege für die Beihilfebeantragung fertigen."
Die Beihilfeberechtigten und Versorgungsempfänger der ehemaligen OFD Bremen, BFD Nord oder des Hauptzollamtes Bremen und des Zollfahndungsamtes Bremen sind bislang nicht berechtigt, die Beihilfe App zu nutzen - das wird noch etwas dauern und wir werden hier gesondert darüber berichten, wenn es soweit ist.
Die bisherige Möglichkeit, die Beihilfeanträge papiermäßig abzugeben, bleibt bestehen.
Es wird keinen Zwang geben, die Beihilfe-App zu nutzen.
Das BVA hat folgende Bereiche der Zollverwaltung für die Beihilfe App freigeschaltet:
BMF, HZA Aachen, HZA Münster, HZA Potsdam, ZFA Brandenburg, Versorgungsempfänger der ehem. OFD Mitte (Berlin), OFD Köln (Wohnort im Bereich der ehem. OFD Düsseldorf), OFD Cottbus (Wohnort Berlin).
Quelle: BVA, URL: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2018/beihilfe-app.html
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