Samstag, 26. Januar 2019

Eingangsamt A 7 mD - Einordnung - Teil 2: eine Übersicht des Marktes

Eingangsamt A 7 mD beim Zoll - eine Einordnung
Teil 2: eine Übersicht des Marktes

Die Schaffung des Eingangsamtes A 7 mD für den Zolldienst steht bevor - der Deutsche Bundestag hat am 25.10.2019 die gesetzliche Umsetzung beschlossen. 
Das ist aus Sicht des BDZ eine große gewerkschaftliche Errungenschaft, ein Meilenstein. Und das stimmt fraglos!

Bei jeder Neuerung, bei jeder Änderung gibt es auch kritische Stimmen. 
Was ist jetzt richtig? Ist es eine Errungenschaft oder ein Problem? Beides vielleicht...

Nun, in meinen Augen ist es fraglos eine positive Errungeschaft, die den mittleren Zolldienst stark aufwertet. Diese kann aber auch (übergangsweise) zu Problemen führen, die man kennen und verstehen muss. 

In einer mehrteiligen Serie werden verschiedene Einordnungen, Meinungen, Kommentare und Übersichten zur Einordnung der Schaffung des Eingangsamtes A 7 mD veröffentlicht...

Teil 2 der Beitragsserie beschäftigt sich mit dem Marktumfeld im mittleren Dienst
Das Beamtenrecht des Bundes und der Länder hat sich seit den 1990er Jahren stark verändert und alles was einmal gleich war ist längst nicht mehr gleich. Und insbesondere die Situation im mitterlen Dienst (mD) hat sich auf Ebene der Länder stark verändert und ist dabei sich zu verändern...

Einige Beispiele:
Das Eingangsamt der Justizvollzugsbeamten auf Landesebene ist in der Regel A 7 mD.
Das Eingangsamt der Polizeibeamten in SH ist angehoben worden auf A 7 mD.
Das Eingangsamt der Polizeibeamten in Brandenburg und Hessen wird angehoben auf A 8 mD.
Das Eingangsamt der Steuerbeamten wird in Hessen gerade angehoben auf A 7 mD.

Einstellungen im Polizeidienst sind in einigen Ländern nur noch im gehobenen Dienst (gD) möglich, der mD wird dort nach und nach abgeschafft.

Nun höre ich wiederholt, dass man die Situation in den Ländern (die ja in der Regel schlechter besolden als der Bund) nicht mit dem Bund vergleichen kann. Das stimmt grundsätzlich.
Aber ein Wettbewerb um die Bewerber und Nachwuchskräfte besteht zweifellos, zumal sich Landesbeamte dann auch nicht von der bundesweiten Einsetzbarkeit/Versetzbarkeit bedroht wissen und in SH oder in Brandenburg die Lebenshaltungskosten eben nicht mit denen in Hamburg, Köln, Frankfurt oder München vergleichbar sind... 

Wo stehen wir also mit der Einführung des Eingangsamtes A 7 mD in der Zollverwaltung?!
Der o.g. Vergleich verdeutlicht, dass die Anpassung nicht nur von Gewerkschaftsseite gefordert worden ist, sondern von der Bundespolitik und dem Dienstherrn anerkannt worden ist - der Markt (Angebote der Länder und die Nachfrage der Bewerber) ändert sich bundesweit derzeit so stark, dass man (berechtigterweise) Angst hatte, keinen geeigneten Bewerbernachwuchs mehr zu bekommen, da dieser sich für lukrativere Angebote der Länder entscheidet...

Für die Bemerkungen und die Analyse:
Carsten Weerth, Stv. Vorsitzender BDZ OV Bremen

Quellen und weiterführende Hinweise:
https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/10/deutscher-bundestag-eingangsamt-A7-md-mittlerer-zolldienst-beschlossen.html









BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

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