Mittwoch, 11. März 2020

BDZ: Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschließt neues Polizeigesetz und führt als 12. Bundesland die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

BDZ: Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschließt neues Polizeigesetz und führt als 12. Bundesland die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

Mecklenburg-Vorpommern führt als 12. Bundesland die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein
Am 11.3.2020 stimmten die große Koalition (SPD und CDU) sowie die AfD mit großer Mehrheit (56 zu 12 Stimmen) für das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze -Drucksache 7/3694 -. 
Damit wird nach Verkündung des Gesetzes und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte mit § 9 SOG M-V eingeführt.
Wir werden weiter berichten.

Quelle: Landtag M-V, Beschlussprotokoll v. 11.3.2020, URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Beschlussprotokolle/84_sitz_07.pdf

(Text: Dr. Carsten Weerth)





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