Sonntag, 22. März 2020

BDZ Jugend begrüßt erste Schritte zur Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Verpflegung beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster

BDZ Jugend begrüßt erste Schritte zur Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Verpflegung beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster

"BDZ Jugend begrüßt erste Schritte zur Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Verpflegung beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster


Die Einstellungszahlen der Nachwuchskräfte für den Zoll werden erfreulicherweise weiter zunehmen. 
Zum 1. August 2020 werden bundesweit insgesamt 2.150 Anwärter/innen eingestellt. 
Die erhöhten Einstellungszahlen führen zwangsläufig zu einer höheren Auslastung der Standorte des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion (BWZ). 
BDZ und BDZ-Jugend drängen daher fortlaufend auf eine räumliche Erweiterung der vorhandenen Aus- und Fortbildungskapazitäten sowie die Ertüchtigung weiterer Bildungsstandorte für den Zoll. 
Die BDZ Jugend empfiehlt zudem seit geraumer Zeit die Kopplung von Unterkunfts- und Verpflegungsverträgen aufzuheben, um zumindest die Verpflegungssituation (Frühstück und Mittagessen) der Mensen des BWZ zu entzerren. 
Die langjährige Forderung der BDZ Jugend führt nunmehr zu ersten Lösungsansätzen beim BWZ-Standort Münster.
Zum Hintergrund: Alle auf dem jeweiligen Campus (Gescherweg + Mecklenbecker Straße) untergebrachten Nachwuchskräfte sind unabhängig vom reisekostenrechtlichen Status (Trennungsgeld – TG - oder Umzugskostenvergütung - UKV) dazu verpflichtet an der Verpflegung teilzunehmen, soweit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. 
Die sogenannten intern untergebrachten Nachwuchskräfte haben keine Wahlfreiheit hinsichtlich der Inanspruchnahme der Verpflegung. 
Alle extern untergebrachten Nachwuchskräfte (aktuell Wohngemeinschaften und Hotels) erhalten unabhängig vom reisekostenrechtlichen Status (TG oder UKV) volle Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Verpflegung.
Da sich die Einstellungszahlen im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 weiter erhöhen und die Kapazität der Mensa bereits jetzt gänzlich ausgelastet ist, soll zur Entzerrung der Verpflegungssituation eine organisatorische Übergangslösung geschaffen werden. Jede/r Zollinspektoranwärter/in soll sich zu Beginn des Studienabschnittes zuvor entscheiden, ob sie/er an der Verpflegung (Frühstuck und Mittagessen) teilnehmen will oder nicht. Diejenigen Nachwuchskräfte, die auf die Teilnahme an der Verpflegung freiwillig verzichten, werden sich dann selbst verpflegen müssen und erhalten eine Mensakarte ohne Bezuschussung, die ausschließlich zur Teilnahme in der Zwischenverpflegungszeit (Kaffee, Brötchen, etc.) berechtigt. Wird sich für die Verpflegung entschieden, wir bei den TG-Empfängern und den Teilnehmenden mit Zusage der UKV wie bisher verfahren. 
Diese Wahlfreiheit soll übergangsweise bis zur Errichtung eines Mensa-Interims bestehen.


BDZ Jugend fordert dauerhafte und ganzheitliche Wahlfreiheit zur Verpflegungsteilnahme von Nachwuchskräften an den Bildungsstandorten
 
Der Vorsitzende der BDZ Jugend, Peter Schmitt, begrüßt die – zunächst übergangsweise – Einführung einer Wahlfreiheit zur Verpflegungsteilnahme für die betroffenen Anwärter/innen. Die BDZ Jugend fordert jedoch angesichts der weiter steigenden Einstellungszahlen und überreizten Kapazitäten eine dauerhafte Entkopplung von Unterkunfts- und Verpflegungsverträgen bei allen Aus- und Fortbildungsstandorten (mit Kantinenbetrieb) der Direktion IX für alle Nachwuchskräfte des Zolls und des Studiengangs Verwaltungsinformatik. Der zuständige BDZ geführte Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion hat zwischenzeitlich auch eine entsprechende Prüfung bei der Generalzolldirektion ersucht. Wir werden dazu zeitnah berichten. 

Ausbau des BWZ in Münster geplant
Beim Bildungs- und Wissenschaftszentrums in Münster ist eine umfangreiche Erweiterung mit zusätzlichen Unterkünften, Lehrsälen und Gruppenarbeitsräumen sowie Räumen im Verwaltungstrakt geplant. 
Darüber hinaus soll die bereits jetzt sehr stark ausgelastete Mensa um zwei weitere Essenausgaben mit je einer Kasse und 180 Sitzplätzen erweitert werden. 
Das heißt künftig soll es in der der Mensa in Münster – Gescherweg insgesamt vier Essensausgaben und 500 Sitzplätze geben. 
Diese Planungen sollen voraussichtlich zum 1. Mai 2021 umgesetzt werden.


Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr
An den BWZ-Standorten Münster, Sigmaringen, Plessow/Lehnin und Rostock wird in den Mensen ein GiroVend-System genutzt. Derzeit wird das Guthaben der Mensakarten ausschließlich mittels Bargeld an Aufwerterautomaten aufgeladen. 
Das eingesetzte System muss aufgrund technischer und wirtschaftlicher Überlegungen angepasst und ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr angestrebt. 
Damit können die Mensakarten künftig ausschließlich durch Nutzung der persönlichen EC-Karte oder Kreditkarte be- und entladen werden."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-jugend-begruesst-erste-schritte-zur-wahlfreiheit-bei-der-inanspruchnahme-von-verpflegung-beim-b.html


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