Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) berichtet über die März 2020-Sitzung mit folgendem Thema:
"Sachstand zur Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der Generalzolldirektion (DV FlexA Lehre BWZ)
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Erlass vom 24. Juli 2019 die Lehrdeputatsregelung für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der GZD (ohne Hundeschulen) sowie alle in diesem Zusammenhang ergangenen Weisungen mit Ablauf des Abrechnungszeitraums 2019 zum 31. Dezember 2019 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Gleichzeitig wurde der GZD die Befugnis zum Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden des BWZ übertragen.
Hierzu richtete die GZD eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Direktion I, der Direktion IX (BWZ), der Gleichstellungsbeauftragten und des GPR ein.
Seit dem 1. Januar 2020 gelten bis zum Abschluss einer DV FlexA Lehre BWZ – längstens jedoch bis zum 30. Juni 2020 – die Lehrdeputatsregelungen für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung der GZD (ohne Hundeschulen) fort.
Der GPR hat der übergangsweisen Anwendung der Lehrdeputatsregelungen zugestimmt. Die Arbeitsgruppe ist zwischenzeitlich zum Abschluss gekommen und die Präsidentin der GZD hat den Entwurf einer DV FlexA Lehre BWZ im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens dem GPR zugeleitet.
Die BDZ-Fraktion im GPR wird nach dem Abschluss des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens zur DV FlexA Lehre BWZ über die wesentlichen Arbeitszeitregelungen informieren.
Zudem wurde der Vorschlag des BDZ-geführten GPR durch die GZD aufgegriffen, nach Abschluss der DV FlexA Lehre BWZ entsprechende Informationsveranstaltungen über die Neuerungen der Arbeitszeitregelungen für die betroffenen hauptamtlich Lehrenden durchzuführen.
Der Abschluss der DV FlexA Lehre BWZ zwischen der Präsidentin der GZD und dem GPR ist nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zustimmungspflichtig. Umso mehr ist es aus Sicht des BDZ nicht nachvollziehbar, dass bereits wesentliche Bestimmungen des Entwurfs der DV FlexA Lehre BWZ durch einzelne Vertreter der Direktion IX (BWZ) veröffentlicht wurden.
Durch die bewusste Streuung einzelner Informationen aus der Arbeitsgruppe DV FlexA Lehre BWZ heraus, wird dem betroffenen Beschäftigtenkreis suggeriert, dass die weitere Beteiligung des GPR scheinbar nur eine Formsache wäre. Diese Vorgehensweise hat zu großer Unruhe und Verunsicherung bei den hauptamtlich Lehrenden geführt.
Im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahren werden wir die Interessen der betroffenen Beschäftigten unter Hinzuziehung der Expertise der örtlichen Personalvertretungen bei den Dienstsitzen des BWZ zur Fortschreibung des Entwurfs der DV FlexA Lehre BWZ berücksichtigen.
Die BDZ-Fraktion im GPR wird zu gegebener Zeit weiter berichten."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, GPR-Info 3/2020, S. 4, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200305_GPR.pdf
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