Dienstag, 24. März 2020

BMF: Amtszulage für die BesGr A 13g kommt!

BMF: Amtszulage für die BesGr A 13g kommt!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Amtszulage für die BesGr A 13g kommt!

Nachdem über das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BeStMG) die Voraussetzungen für die Amtszulage bei der Besoldungsgruppe A 13g geschaffen worden sind, gilt es jetzt dies umzusetzen. Hierzu ist es erforderlich geworden die Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 13g wieder in die Regelbeurteilung mit einzubeziehen. 
Daher hat der Hauptpersonalrat in seiner Sitzung vom 3. – 4. März 2020 zwei Erlassen zugestimmt, die dies ermöglichen. So werden die Regelungen zur Nichtbeurteilung in der BRZV für die Zollverwaltung und der BROB für das BZSt und das ITZBund aufgehoben. Dem Vorsitzenden des HPR, Dieter Dewes (BDZ), und dem zuständigen Berichterstatter im Hauptpersonalrat, Thomas Krämer (BDZ), war es zudem wichtig, dass auch die Beschäftigten, die schon auf eine Beurteilung unwiderruflich verzichtet hatten, jetzt noch einmal die Möglichkeit erhalten, sich beurteilen zu lassen. 
Dies wurde auch in die Erlasse mit aufgenommen. Für das Haushaltsjahr 2020 dürfen bis zu 10% der Planstellen der BesGr. A 13g Amtszulagen gewährt werden. 
Erste Gespräche über die Umsetzung hierzu wurden bereits geführt. 
In der Folge bedarf es schnellstmöglich der Festlegung eines Stichtags zur Regelbeurteilung der Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 13g. 
Zudem ist das BMF zur Prüfung der Planstellensituation der Besoldungsgruppe A 9m+Z und eines sich daraus ggf. ergebenden Beurteilungsstichtag der Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 9m aufgefordert. Wir werden berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 3/2020, S. 2, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200309_HPR_kompakt_Maerz.pdf

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