Skrupellose Tierhändler aus der Slowakei transportieren über 100 artgeschützte Pfeilgiftfrösche illegal nach Deutschland:
"Erfolgreich gegen illegalen Wildtierhandel
Skrupellose Tierhändler aus der Slowakei transportieren über 100 artgeschützte Pfeilgiftfrösche illegal nach Deutschland
Beamte des Zollfahndungsamts Essen durchsuchten am 14. März 2020 mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Hamm das Hotelzimmer einer slowakischen Tierschmugglerin in Hamm und beschlagnahmten insgesamt 112 seltene und besonders artgeschützte Pfeilgiftfrösche.
Aufgrund eines Hinweises wurde dem Zollfahndungsamt Essen bekannt, dass trotz Absage einer bekannten Reptilienbörse ein in der Slowakei ansässiger Amphibienhändler die bestellten Pfeilgiftfrösche an Kunden übergeben wolle.
Hierzu schickte er die 35-jährige Kurierin mit den geschützten Fröschen nach Hamm.
Durch die Ermittlungen der Zollfahnder und des Polizeipräsidiums Hamm konnte die Kurierin identifiziert und ihr Aufenthaltsort ermittelt werden.
Bei der anschließenden vom Amtsgericht Dortmund angeordneten Durchsuchung wurden 108 Frösche diverser Unterarten der Gattung Oophage pumilio, die alle aus Panama stammen und erst vor gut zwei Jahren dort entdeckt wurden, beschlagnahmt.
Panama schloss vor drei Jahren seine Grenzen für den Export von wildlebenden heimischen Tieren.
Es besteht der Verdacht, dass es sich bei diesen Fröschen um sogenannte Wildfänge handelt, die der panamaischen Natur illegal entnommen wurden.
Darüber hinaus wurden vier Frösche der Gattung Oophaga vicentei, die nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz noch nie offiziell in die Europäische Union eingeführt worden sind, sichergestellt.
Die beschuldigte Slowakin konnte für die 112 Pfeilgiftfrösche weder gültige Einfuhr- noch Herkunftsgenehmigungen vorlegen.
Alle beschlagnahmten Tiere sind im Bundesnaturschutzgesetz gelistet und gelten als besonders bedrohte Spezies.
Der Marktwert aller beschlagnahmter Pfeilgiftfrösche beläuft sich circa 25.000 Euro.
Die Tierschmugglerin zahlte zunächst eine Sicherheitsleistung an den Zoll, die für zu erwartende Gerichtskosten und gegebenenfalls zu verhängende Geldstrafen präventiv erhoben wurde.
Das Zollfahndungsamt Essen führt dieses Verfahren wegen Verdachts der ungenehmigten Einfuhr und des Handels mit geschützten lebenden Tieren im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund. Die Frösche sind vorübergehend in einem Zoo in Nordrhein-Westfalen untergebracht und werden dort fachmännisch versorgt.
"Der Markt für die knallbunten, kaum einen Zentimeter großen Frösche boomt", sagte Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen.
"Seltene Arten werden zu Preisen von bis zu 3.000 Euro je Tier gehandelt, und skrupellose Tierhändler schrecken bei solchen Gewinnmargen auch nicht vor der Zerstörung der Fauna in den Ursprungsländern der Tiere zurück."
Hinweise
Weltweit sind inzwischen etwa 5.600
Tier- und 30.000 Pflanzenarten im Bestand gefährdet oder akut vom
Aussterben bedroht. Auch Teile und Erzeugnisse aus geschützten Tier- und
Pflanzenarten unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.
Der grenzüberschreitende illegale Handel, auch innerhalb der EU, steht im Fokus der Zollbehörden und wird von den Zollfahndungsämtern im Auftrag der Staatsanwaltschaften verfolgt.
Neben dem Handel ist auch bei Reisemitbringseln aus dem Urlaub Vorsicht geboten!
Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise über die entsprechenden Vorschriften auf der Zoll-Website informieren.
Artenschutz im Urlaub
Artenschutz: Das Wichtigste für Reisende im Überblick"
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z94_illegaler_wildtierhandel.html
Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.
Der grenzüberschreitende illegale Handel, auch innerhalb der EU, steht im Fokus der Zollbehörden und wird von den Zollfahndungsämtern im Auftrag der Staatsanwaltschaften verfolgt.
Neben dem Handel ist auch bei Reisemitbringseln aus dem Urlaub Vorsicht geboten!
Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise über die entsprechenden Vorschriften auf der Zoll-Website informieren.
Artenschutz im Urlaub
Artenschutz: Das Wichtigste für Reisende im Überblick"
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z94_illegaler_wildtierhandel.html
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