Montag, 30. März 2020

Zoll: Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe - Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro (FKS)

Zoll: Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe - Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro (FKS)

Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Mann aus Nürnberg wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte:

"Auf Beihilfe zur Schwarzarbeit folgt Freiheitsstrafe




Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro
Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Mann aus Nürnberg wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige Scheinrechnungen in Höhe von über 205.000 Euro vermittelt beziehungsweise selbst erstellt und somit zum Sozialbetrug durch eine andere Firma beigetragen hatte. Diese Scheinrechnungen setzten den Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus Nürnberg in die Lage, seinen Mitarbeitern in erheblichem Umfang Schwarzlöhne auszuzahlen und somit die Sozialkassen um die Einzahlung von knapp 155.000 Euro zu betrügen.
Darüber hinaus machte sich der Angeklagte unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig.
Der Beschuldigte wurde zur Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. 
Das Urteil ist rechtskräftig.
Über die anderen Beteiligten berichtete das Hauptzollamt Nürnberg bereits 2017:
Der Empfänger der Scheinrechnungen wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der Ersteller der Scheinrechnungen wegen Beihilfe zur Tat zu zwei Jahren und vier Monaten. 

Beide hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt - dieses hatte vor dem Bundesgerichtshof jedoch Bestand. 



Zusatzinformationen

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. 
Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. 
Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z56_freiheitsstrafe.html 

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