Sonntag, 12. September 2021

BDZ vor der Bundestagswahl 2021: Treffen mit MdB Dr. Jens Zimmermann (SPD)

BDZ vor der Bundestagswahl 2021:
Treffen mit MdB Dr. Jens Zimmermann (SPD)

Vor der Bundestagswahl 2021 hat die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft im dbb die Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien vertieft - hier das Gespräch mit MdB Dr. Jens Zimmermann (SPD):

"BDZ im Gespräch mit dem MdB Dr. Jens Zimmermann (SPD):
„Digitalen Rückstau in der Bundesfinanzverwaltung beseitigen!“

Die digitale Transformation der Bundesfinanzverwaltung und die damit einhergehenden, veränderten Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erörterten der stellv. BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel und der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Jens Zimmermann (MdB) in dessen Wahlkreisbüro im hessischen Groß-Umstadt.

MdB Zimmermann ist zudem Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags und dort u. a. als Berichterstatter für die Bereiche „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ tätig. Im Rahmen dieser Funktion unterstützte MdB Zimmermann als verlässlicher Partner des BDZ diverse gewerkschaftspolitische Anliegen zur Stärkung der Financial Intelligence Unit (FIU) während der noch laufenden Legislaturperiode.
So soll nach den Vorstellungen des Parlaments der dringend benötigte Personalbedarf der FIU bis zum Haushaltsjahr 2024 von ursprünglich 475 AK auf rund 720 AK im Personal-Soll-Ansatz steigen. Der SPD-Politiker spricht sich entgegen den Vorstellungen anderer Parteien und Interessenvertretungen für eine Beibehaltung der FIU als funktionale Behörde in der Generalzolldirektion aus. Der Fokus zur Stärkung der FIU müsse vielmehr auf einer risikobasierten Arbeitsweise mit digitaler Unterstützung, der Erweiterung der Zugriffe der FIU auf alle für die operative Analyse benötigten Daten und dem technischen Ausbau weiterer automatisierter Abruf- und Abgleichverfahren liegen. In der Gesamtbetrachtung muss auch die Zollverwaltung in ihrer kernstrukturellen Ausrichtung beibehalten und fortentwickelt werden, betonte MdB Dr. Zimmermann in dem fachlichen Austausch.

Im Digitalzeitalter noch lange nicht angekommen!

Die Personalressourcen, die dem Zoll, dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) oder dem Bundeszentralamt für Steuern für deren umfassender werdenden gesetzlichen Auftrag zur Verfügung stehen, werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht wesentlich knapper werden. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Beschäftigten zunehmend komplexer und anspruchsvoller. Demzufolge kommt der Digitalisierung althergebrachter Arbeitsabläufe eine noch intensivere Bedeutung zu. Mobile Endgeräte oder IT-Fachanwendungen sind nicht mehr nur ein einfaches Arbeitshilfsmittel. Sie sind das Kernwerkzeug und müssen auch als solches betrachtet und fortentwickelt werden.

Liebel machte in dem Gespräch deutlich, dass hierzu deutlicher Nachholbedarf besteht: bis heute sind für Zöllnerinnen und Zöllner keine Smartphones im Dienstalltag verfügbar. Im Zollfahndungsdienst sorgen veraltete Serverlandschaften für eine sehr eingeschränkte Inanspruchnahme des ortsflexiblen Arbeitens. Die mit dem Onlinezugangsgesetz vorangetriebene Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für BürgerInnen und Wirtschaftsbeteiligte gleicht in der Umsetzung einer Elektrifizierung von Papiervordrucken, da die Prozessabläufe digital nicht zu Ende gedacht werden und bringen einen erheblichen Zusatzaufwand für die betroffenen Beschäftigten mit sich. Qualifiziertes Personal sollte seine Kompetenzen vielmehr bei komplexeren bzw. risikobehafteten Vorgängen einbringen und nicht weiterhin als „Durchlauferhitzer“ der allgemeinen Masse an Vorgängen arbeiten. Um diese Vision zu erreichen, ist eine umfassende Digitalisierung und Modernisierung der Prozesse von Anfang (z.B. Antragstellung) bis Ende (z.B. Bescheid Erstellung) unerlässlich.

Digitalisierungsmaßnahmen und ITZBund gleichermaßen stärken!

Diese gescheiterten Projekte machen somit das Erfordernis zum Ausbau des Personalbudgets auf Seiten des Zolls als Auftraggeber sowie des ITZBund als dem zentralen IT-Dienstleister des Bundes erforderlich. Dabei müssen dringend attraktivere Rahmenbedingungen für die betroffenen Beschäftigten und künftigen IT-Experten der Bundesfinanzverwaltung etabliert werden, z. B. eine Durchlässigkeit der Laufbahnen, realistische Handlungsspielräume zur Anerkennung von Vordienstzeiten, außertarifliche Entgelte oder besoldungsrechtliche Prämienzahlungen für Projektverantwortliche u. v. m. Einer organisatorischen Neuausrichtung des ITZBund bedarf es nach Ansicht beider Gesprächspartner nicht. Vielmehr muss sich die kürzlich gegründete Anstalt öffentlichen Rechts nachhaltig der Wahrnehmung bestimmter Kernaufgaben (z. B. Betriebskonsolidierung) widmen, als immer weiteren Aufgabenzuwächsen mit einem vergleichbar gering ausgestatten Personaleinsatz."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/digitalen-rueckstau-in-der-bundesfinanzverwaltung-beseitigen.html

 

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