Donnerstag, 9. September 2021

BDZ OV Bremen: 3-G-Regel beim Sommerfest und der Jahreshauptversammlung am 17.9.2021

BDZ OV Bremen: 3-G-Regel beim Sommerfest und der Jahreshauptversammlung am 17.9.2021

Ein kurzer Organisationshinweis für die Durchführung des BDZ-Sommerfestes und der Jahreshauptversammlung am 17.9.2021 im Segelverein Bremen v. 1913 e.V.:

Seit 9.9.2021 herrscht Rechtssicherheit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, da die Freie Hansestadt Bremen die Verlängerung der 28. Corona-Schutzverordnung beschlossen hat.

Für alle Veranstaltungen gelten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen:

1. Abstand halten

2. Medizinische Maskenpflicht wo Abstand nicht gehalten werden kann

3. Kontaktnachverfolgung

4. Hygienekonzept

Darüber hinaus werden wir die 3-G-Regel anwenden und bitten Teilnehmer und Gäste den Impfstatus/Genesungsstatus/Teststatus beim Zugang nachzuzweisen.

In den Innenräumen der Gaststätte (insbesondere in den Sanitärräumen) wird das Tragen einer medizinischen Schutzmaske dringend empfolen.

Die Yachthalle in welcher der Grill und die Tische/Bänke aufgestellt werden, ist dabei als überdachte Freifläche zu verstehen, da sie sehr hoch und baulich vollumfänglich durch große Tore belüftet ist.

Der Vorstand des BDZ OV Bremen








BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

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