BDZ-Initiative für DienstkleidungsträgerInnen der Sachgebiete C und E: Auch das Tragen ziviler Kleidung muss entschädigt werden!
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert eine Entschädigung für das Tragen ziviler Kleidung in den Sachgebieten C und E:
"BDZ Initiative für DienstkleidungsträgerInnen der Sachgebiete C und E: Auch das Tragen ziviler Kleidung muss entschädigt werden!
Dienstverrichtung in Zivilkleidung ist seit Jahren vorschriftsmäßig abgedeckt
Die Aufgabenwahrnehmung in den Sachgebieten C und E der
Hauptzollämter erfordert es, dass DienstkleidungsträgerInnen aus
dienstlichen, ermittlungs- und einsatztaktischen Gründen auf Anordnung
Dienst in Zivilkleidung und ggf. mit Zivilfahrzeugen verrichten.
Die
einschlägigen Dienstvorschriften (z.B. OrgDV, DV-FKS, KontrollDV)
beinhalten diese Variante der Dienstverrichtung.
Der Entwurf der
Dienstvorschrift über das Dienstkleidungswesen in der Zollverwaltung
(DVDklZoll), der derzeit mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt wird, sieht
unter anderem vor, dass das Tragen von ziviler Kleidung nach Maßgabe
der jeweiligen Dienstvorschriften und darüber hinaus in besonders
begründeten Einzelfällen (z. B. bei Schwangerschaft) durch Vorgesetzte
zugelassen oder angeordnet werden kann.
BDZ-Initiative gegenüber Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger zeigt Wirkung
Nunmehr hat der BDZ gegenüber dem für den Zoll zuständigen
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) die Angelegenheit erneut gezielt
thematisiert und auf eine finanzielle Gleichbehandlung gedrängt. Der
BDZ begrüßt die nunmehr seitens des BMF getroffene Entscheidung
hinsichtlich einer adäquaten Bestandsaufnahme durch die
Generalzolldirektion. Danach sollen bei repräsentativen Dienststellen
entsprechende Fallzahlen rückwirkend ab dem 1. August 2021 über einen
Zeitraum von sechs Monaten bis Ende Januar 2022 erhoben und diese
anschl. dem BMF im I. Quartal 2022 berichtet werden.
Der Bericht soll
u.a. die Arbeitstage pro Monat, an denen Außendienst in Zivilkleidung
verrichtet wurde und den Anlassgrund (dienstliche Anordnung im
Einzelfall aus ermittlungstaktischen Gründen) beinhalten.
Auf Basis der erhobenen Daten will das BMF prüfen, welche der gemeldeten Fälle aus ministerieller Sicht für die Einführung einer Abnutzungsentschädigung für das dienstliche Tragen ziviler Kleidung infrage kommen. Für die Gewährung dieser Abnutzungsentschädigung wäre nach Auffassung von BDZ und BMF eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erforderlich. Der BDZ wird den gewerkschaftlich angestoßenen Entscheidungsprozess zur Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für das Tragen von ziviler Kleidung der Sachgebiete C und E in Abstimmung mit den BDZ-geführten Stufenvertretungen (Haupt- und Bezirkspersonalrat) eng begleiten. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten!"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-fuer-dienstkleidungstraegerinnen-der-sachgebiete-c-und-e-auch-das-tragen-ziviler-kle.html
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