BDZ: Neues zum Jobticket: Arbeitgeberzuschüsse zur Inanspruchnahme des Jobtickets werden zum 1. September 2021 in weiteren Verkehrsverbünden gewährt!
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft teilt mit, dass Arbeitgeberzuschüsse zur Inanspruchnahme des Jobtickets ab 1.9.2021 nun nach erfolgreichen Verhandlungen in weiteren Verkehrsverbünden gewährt werden - weitere Verhandlungen sind auf dem Wege:
"Neues zum Jobticket: Arbeitgeberzuschüsse zur Inanspruchnahme des Jobtickets werden zum 1. September 2021 in weiteren Verkehrsverbünden gewährt!
Bereits seit dem 1. April 2021 besteht für Beschäftigte
der Bundesfinanzverwaltung mit Dienstort innerhalb des Verkehrsverbunds
Berlin-Brandenburg die Möglichkeit, ein Jobticket mit einem
Arbeitgeberzuschuss zu erwerben.
Der Zuschuss beträgt 40,00 € monatlich.
Nunmehr wird in Kürze bei weiteren Verkehrsverbünden die Möglichkeit
der Inanspruchnahme von Arbeitgeberzuschüssen bestehen.
So können die Beschäftigten der Zollverwaltung zum 1. September 2021 in nachfolgenden Großräumen einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket erhalten:
· Großraum München (Münchner Verkehrsverbund – MVV)
· Großraum Rhein-Ruhr (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – VRR)
· Großraum Rhein-Sieg (Verkehrsverbund Rhein-Sieg – VRS)
· Großraum Osnabrück (Verkehrsgemeinschaft Osnabrück – VOS)
Mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main (RMV) sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Jobticketmanagement in der Zollverwaltung
Die Generalzolldirektion hat im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) umfangreiche Informationen für die Beschäftigten zum Jobticket eingestellt. Insbesondere zu den dienstlichen Ansprechpartnern, zur Höhe des Arbeitgeberzuschusses und Auszahlung, zu den Zahlungsräumen sowie bestehende und geplante Beitritte von Verkehrsverbünden zum Jobticket. Wir gehen davon aus, dass auch das Informationstechnikzentrum Bund sowie das Bundeszentralamt für Steuern entsprechenden Rahmenverträgen der einschlägigen Verkehrsverbünde im Interesse der betroffenen Beschäftigten beitritt, um somit einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket möglich zu machen.
Der BDZ begrüßt die positive Entwicklung und erwartet,
dass künftig flächendeckend alle Verkehrsverbünde einen vergleichbaren
Rahmen mit dem BADV zur Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zum
Jobticket abschließen.
Für die Beschäftigten bedeutet dies mehr
Flexibilität für den Weg zur Arbeit, mehr Lebensqualität und einen
individuellen Beitrag zum Umweltschutz.
Der BDZ, dein Partner in der Bundesfinanzverwaltung!"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/neues-zum-jobticket-arbeitgeberzuschuesse-zur-inanspruchnahme-des-jobtickets-werden-zum-1-septembe.html
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