Mittwoch, 3. März 2021

Zoll: HZA Bremen zum Tag des Artenschutzes 2021 - Braunbärenfell (Ursus arctos) beschlagnahmt und eingezogen

Zoll: HZA Bremen zum Tag des Artenschutzes 2021 - Braunbärenfell (Ursus arctos) beschlagnahmt und eingezogen

Das Hauptzollamt Bremen hebt angesichts des Tags des Artenschutzes 2021 die Arbeit der Zollverwaltung im Artenschutzrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der Europäischen Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES mit einem bemerkenswerten Fall hervor - ein gut erhaltenes, präpariertes Fell eines Braunbären (Ursus arctos) wurde im Reiseverkehr sichergestellt, beschlagnahmt und später bestandskräftig eingezogen.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

"3. März 2021: Tag des Artenschutzes
Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

HZA-HB: 3. März 2021: Tag des Artenschutzes / Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen











































Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum
Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und 
Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte 
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig
beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder 
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei
ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im 
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen 
verbracht werden. 
Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019 
fündig und beschlagnahmten knapp 38 Tonnen sowie fast 470.000 Tiere 
und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse, davon über 5.000 
Exemplare im Bezirk des Hauptzollamts Bremen. 
"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum 
Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer 
noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so 
Volker von Maurich, Pressesprecher vom Hauptzollamt Bremen. 
So führte im letzten Jahr ein Reisender ein nach eigener Aussage in 
den USA geerbtes Braunbärenfell über den Flughafen Bremen ein. Der 
Bär selbst soll bereits Mitte der 70ger Jahre des vergangenen 
Jahrhunderts bei einer Jagd erlegt worden sein. Jedoch sind auch in 
einem solchen Erbfall bei der Einfuhr artenschutzrechtliche Dokumente
vorzulegen, da der Braunbär zu den stark gefährdeten Arten gehört. 
Der Reisende besaß jedoch nicht die erforderlichen Unterlagen. 
Folglich wurde das Fell beschlagnahmt. "Der Bär wird durch die 
Beschlagnahme natürlich nicht wieder lebendig. Aber wir verhindern, 
dass mit unkontrolliert aus der Natur entnommenen artengeschützten 
Tieren und Pflanzen gehandelt werden kann. Ziel ist es, dass die 
lebenden und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten 
nachhaltig geschützt werden", erläutert von Maurich weiter. 

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"

Quelle: Blaulichtportal.de, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4851947


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen