Zoll: HZA Bremen zum Tag des Artenschutzes 2021 - Braunbärenfell (Ursus arctos) beschlagnahmt und eingezogen
Das Hauptzollamt Bremen hebt angesichts des Tags des Artenschutzes 2021 die Arbeit der Zollverwaltung im Artenschutzrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der Europäischen Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES mit einem bemerkenswerten Fall hervor - ein gut erhaltenes, präpariertes Fell eines Braunbären (Ursus arctos) wurde im Reiseverkehr sichergestellt, beschlagnahmt und später bestandskräftig eingezogen.
(Text: Dr. Carsten Weerth)
"3. März 2021: Tag des Artenschutzes
Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum
Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und
Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig
beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei
ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen
verbracht werden.
Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019
fündig und beschlagnahmten knapp 38 Tonnen sowie fast 470.000 Tiere
und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse, davon über 5.000
Exemplare im Bezirk des Hauptzollamts Bremen.
"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum
Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer
noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so
Volker von Maurich, Pressesprecher vom Hauptzollamt Bremen.
So führte im letzten Jahr ein Reisender ein nach eigener Aussage in
den USA geerbtes Braunbärenfell über den Flughafen Bremen ein. Der
Bär selbst soll bereits Mitte der 70ger Jahre des vergangenen
Jahrhunderts bei einer Jagd erlegt worden sein. Jedoch sind auch in
einem solchen Erbfall bei der Einfuhr artenschutzrechtliche Dokumente
vorzulegen, da der Braunbär zu den stark gefährdeten Arten gehört.
Der Reisende besaß jedoch nicht die erforderlichen Unterlagen.
Folglich wurde das Fell beschlagnahmt. "Der Bär wird durch die
Beschlagnahme natürlich nicht wieder lebendig. Aber wir verhindern,
dass mit unkontrolliert aus der Natur entnommenen artengeschützten
Tieren und Pflanzen gehandelt werden kann. Ziel ist es, dass die
lebenden und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten
nachhaltig geschützt werden", erläutert von Maurich weiter.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"
Quelle: Blaulichtportal.de, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4851947
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