Montag, 22. März 2021

BDZ: "für die einen die Bazooka, für die Bundesbeamt/innen die Platzpatrone“ - BMF kippt Familienzuschlag/Regionalzuschlag

BDZ: "für die einen die Bazooka, für die Bundesbeamt/innen die Platzpatrone“ - BMF kippt Familienzuschlag/Regionalzuschlag

Das BMF hat den BMI-Gesetzentwurf gekippt, der einerseits eine Regionalzulage und andererseits Verschlechterungen beim Familienzuschlag geplant hatte - in Umsetzung der Einkommensrunde 2020 und der Urteile des Bundesverfassungsgerichts:

"18.03.2021 BMF kippt Familienzuschlag/Ergänzungszuschlag

„Für die einen die Bazooka, für die Bundesbeamt/innen die Platzpatrone“

Mit einem milliardenschweren Konjunkturpaket, stolz Bazooka genannt, will der Finanzminister die Wirtschaft in der Krise ankurbeln. Doch für die Bundesbeamt/innen ist nicht genug Geld da.
Der ursprüngliche Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) sah neben einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 zahlreiche weitere Regelungen vor.
U.a. sollte mit dem Entwurf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden. Diese besoldungsrechtlichen Verbesserungen sind nun am Widerstand des Bundesfinanzministeriums gescheitert.

Der vom Bundesinnenministerium für die heutige Verbändeanhörung, an der der Bundesvorsitzende Dieter Dewes teilgenommen hat, vorbereitete neue Entwurf sieht im Wesentlichen nur noch die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes vor.

Der BDZ begrüßt die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022.

Hier besteht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf, da auch nach dem aktuellen Entwurf das im Tarifabschluss vorhandene Volumen der Gewährung eines Mindestbetrages den Beamtinnen und Beamten des Bundes nicht in anderer Weise zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren von BDZ und dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.

Völlig inakzeptabel ist für den BDZ, dass die Leitung des BMF mit ihrer Blockadehaltung die besoldungsrechtliche Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamt/innen verhindert. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt.

Gleiches gilt für die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Neustrukturierung des Familienzuschlags. Hiermit sollte ein Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23.10.2019 umgesetzt werden, der auf eine Stärkung von Familien mit Kindern durch eine zeitnahe Reform des Familienzuschlags gerichtet war.

Das neu entwickelte Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags hätte zwar noch nachgebessert werden müssen. Auch die geplante Neustrukturierung des Familienzuschlags war noch nicht ausgereift, da sie in der Entwurfsfassung Nachteile insbesondere für unverheiratete und verwitwete Beamt/innen mit sich gebracht hätte.
Doch hätte man hier im Rahmen der Verbändebeteiligung nachsteuern und interessengerechte Regelungen finden können.

So aber wird mit der Blockade durch das BMF für eine lange Zeit die Chance vertan, für die Bundesbeamt/innen umfassende besoldungsrechtliche Verbesserungen zu erreichen.

Wenn nun andere Gewerkschaften die Rücknahme weiter Teile des Entwurfs als Erfolg feiern, indem sie einseitig die noch zu korrigierenden Schwächen des ersten Entwurfs herausstreichen und dessen besoldungsrechtliches Verbesserungspotential unterschlagen, wird dies dem nach derzeitigem Stand gescheiterten Reformansatz in keiner Weise gerecht.

Indem von diesen Gewerkschaften in einem Atemzug das Entfallen des geplanten Ergänzungszuschlags akzeptiert wird und gleichzeitig versprochen wird, man setze sich für eine amtsangemessene Alimentation und einen Kaufkraftausgleich für Hochpreisregionen ein, wird die Widersprüchlichkeit ihres gewerkschaftspolitischen Handelns überdeutlich.

Im Übrigen hat nicht das BMI den Entwurf zurückgezogen, sondern ausschließlich die politische Leitung des BMF, da die Kosten aus deren Sicht zu hoch wären.
Das BMF hat aber auch keinen alternativen Vorschlag gemacht.

Trotz dieses Rückschlags, ausgelöst durch das BMF, wird sich der BDZ gemeinsam mit dem dbb weiterhin nachhaltig für die berechtigten Besoldungsinteressen der Bundesbeamt/innen einsetzen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fuer-die-einen-die-bazooka-fuer-die-bundesbeamtinnen-die-platzpatrone.html




 

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