BDZ im BPR bei der GZD: E-Commerce sorgt für erhebliche Umwälzungen im Postverkehr ab 1.7.2021
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der März 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:
"E-Commerce
Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpakt der EU, der ab dem 1. Juli 2021 in Kraft tritt, muss künftig für alle Warensendungen im Postverkehr die Umsatzsteuer unabhängig vom Warenwert erhoben werden und daher eine Zollanmeldung abgegeben werden.
Dies wird zu einer deutlichen Zunahme im Bereich der Postverzollungen führen.
Eine Verschiebung des Inkrafttetens hat die Kommission abgelehnt.
Das für die Abwicklung der zusätzlichen Zollanmeldungen vorgesehene IT-Programm „ATLAS-Impost“ wird erst ab Januar 2022 zur Verfügung stehen.
Die Generalzolldirektion hat dem BPR ein Konzept inklusive eines Übergangskonzepts für die Bearbeitung des E-Commerce zur Zustimmung vorgelegt.
Das Übergangskonzept regelt Vereinfachungen, wie z.B. Verzollung über Listen, für die Zeit vom 01.07.2021 bis zum Start von ATLAS-Impost. Dabei geht das Konzept von zahlreichen Annahmen und Schätzungen aus, da momentan nicht absehbar ist, ob die Zahl der privaten Zollanmelder deutlich steigen wird. Auch die Zahl der zusätzlichen Anmeldungen kann nur geschätzt werden, da der Versender/Verkäufer die Möglichkeit hat, die Mehrwertsteuer vorab zu entrichten. Fest steht aber bereits jetzt, dass der Mehrwertsteuer-Digitalpakt deutliche Mehrarbeit bei den Eingangszollstellen und ggf. auch bei den Binnenzollämtern nach sich ziehen wird.
Der Erfüllungsaufwand wird mit mehr als 1.000 AK bis zum Jahr 2025 angegeben.
Trotz seiner Schwächen hat das Gremium dem Konzept zugestimmt.
Ohne Konzept, insbesondere das Übergangskonzept, würde die Mehrarbeit noch höher ausfallen, da dann jede Postsendung einzeln angemeldet werden müsste.
Die BDZ Fraktion im BPR erwartet von der GZD, dass sie sich gegenüber dem Bundesfinanzministerium vehement für die Zuführung des benötigten Personals einsetzt und den Abfertigungsbereich im Rahmen der Nachwuchskräfteverteilung deutlich stärkt, da dieser bereits durch den Brexit sehr stark belastet ist.
Ferner müssen die entsprechenden Komponenten von ATLAS termingerecht eingeführt und ein Schulungskonzept entwickelt werden.
Sofern nötig ist das Konzept an aktuelle Entwicklungen anzupassen."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 3/2021, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210311_BPR.pdf
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