Freitag, 12. März 2021

BDZ im BPR bei der GZD: Corona-Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern stehen bevor

BDZ im BPR bei der GZD: Corona-Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern stehen bevor

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der März 2021-Sitzung folgende Themen besprochen:

"Impfungen von Zöllnerinnen und Zöllnern

Nach der Coronaimpfverordnung (CoronaImpfV) können auch Beschäftigte des Zolls in die Impfkategorie II (hohe Priorität) und in die Impfkategorie III (erhöhte Priorität) aufgenommen werden. Das Bundesfinanzministerium hat dem Zoll dafür Impfstoff für rund 19.500 Impfungen zugewiesen. Da das BMF nicht genügend Impfstoff für alle Zöllnerinnen und Zöllner bereitstellt, musste eine Priorisierung erfolgen. Hierfür hatte die Generalzolldirektion einen entsprechenden Verfügungsentwurf vorgelegt.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 der Coro
naImpfV haben Polizei und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind [...] mit hoher Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung. Hierzu gehören die Kolleginnen und Kollegen der Sachgebiete C und E sowie des Zollfahndungsdienstes im Ermittlungsbereich, die Spezialeinheiten und andere besonders sensible Bereiche.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV
haben „Personen die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll [...] tätig sind mit erhöhter Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung.
In diese Grup
pe gehören die Kolleginnen und Kollegen aus der Warenabfertigung, den Sachgebieten D und G, sofern sie Außendienst verrichten, die Arbeitsbereiche IT und alle weiteren Kolleginnen und Kollegen, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind und regelmäßig Kontakte nach innen oder außen haben.
Durch
Verhandlungen mit der GZD ist es gelungen, die Beschäftigten des Sachgebietes D mit in diesen Kreis aufzunehmen.
Ferner konnten wir
eine Öffnungsklausel durchsetzen, wonach weitere, nicht namentlich genannte Bereiche, mit in diese Kategorie aufgenommen werden können.
Hierzu gehören Botendienste,
Poststellen, Kraftfahrer, ggf. Stäbe und Ausbildungsleitungen. Entscheidend ist immer die Häufigkeit der Kontakte und der möglichen Infektionsschutzmaßnahmen.
Ferner
haben wir erreicht, dass die Priorisierungsquote für das Sachgebiet E auf 85 Prozent angehoben wurde. Damit konnten wir die wesentlichen Änderungswünsche der Personalräte der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter durchsetzen.
Nun muss auf örtlicher Ebene die
konkrete, namentliche Impfreihenfolge festgelegt werden. Dies erfolgt durch die Leitung unter Abstimmung mit den Personalräten vor Ort, da diese in diesem Punkt ein Mitbestimmungsrecht haben.
Für die Aufstellung der Reihenfolge
hat die Ortsebene einen sehr großen Spielraum, was die Möglichkeit für schlaue, örtliche Lösungen eröffnet. Die Impfungen sollen dann voraussichtlich Ende des ersten/Anfang des zweiten Quartals erfolgen. Nach dem derzeitigen Stand sollen die Impfungen von der Bundeswehr vorgenommen werden.
Es ist zutreffend, dass zurzeit
nicht alle Zöllnerinnen und Zöllner dienstlich geimpft werden können. Es werden aktuell gerne Vergleiche mit der Bundespolizei gezogen, bei der alle Beschäftigten geimpft werden. Aber wenn man vergleicht, muss man auch richtig vergleichen. Bei der Zollverwaltung verrichten sehr viele Beschäftigte ihre Tätigkeit im so genannten Home-Office bzw. im Mobilen Arbeiten, um die Beschäftigten vor einer Infektion zu schützen. Bei der Bundespolizei existiert diese Möglichkeit nicht. Vielleicht ist das der Grund, warum es bei der Bundespolizei mehr Corona-Fälle gibt als beim Zoll.
Wir haben der Verfügung zu
gestimmt, da die Priorisierung nachvollziehbar ist und damit die Grundlage geschaffen ist, mit den Impfungen zu beginnen. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung allen Kolleginnen und Kollegen in der Zollverwaltung ein Impfangebot unterbreitet, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Hierzu hat
der BDZ-Bundesvorsitzende, Dieter Dewes, bereits Gespräche mit der Leitung der GZD geführt und sie aufgefordert, sich im BMF dafür einzusetzen.
"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 3/2021, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210311_BPR.pdf


 

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