BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung
von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar
2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein
Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der
Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der
Generalzolldirektion. Zu beiden Themen brachte die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft in der Anhörung ihre Experise ein:
"Anhörung im Bundestag
BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!
Sachgebiete Abgabenerhebung bereits jetzt unterbesetzt!
Thomas Liebel drang angesichts der Neuregelungen auf eine
sichtbare, personelle Verstärkung der Verbrauchsteuerbereiche der
Zollverwaltung. Die Organisationseinheiten der Abgabenerhebung,
Festsetzung und steuerrechtlichen Überwachung kommen mit der Umsetzung
zahlreicher in dieser Legislaturperiode beschlossener Änderungen von
Gesetzen und Verordnungen (z. B. zur Stromsteuerbefreiung, Kennzeichnung
von Tabaksteuererzeugnissen, Steuergestaltungsmodellen) kaum hinterher.
Die Zollverwaltung kann sich die dauerhafte Personalunterdeckung
angesichts des hohen Verbrauchsteueraufkommens von jährlich etwa 66
Milliarden Euro nicht weiter erlauben. Entsprechende Kritik wird
zwischenzeitlich auch durch den Bundesrechnungshof geäußert.
Zu oft
wurden beantragte Planstellen zur Stärkung der zuständigen Stellen nicht
in die vergangenen Haushaltsverfahren eingespeist.
Das gilt im
Besonderen auch für die Informationstechnik des Zolls, welche unter
Hochdruck die gesetzlichen Anforderungen digital umsetzen muss.
Der BDZ
hält eine personelle Stärkung im dreistellen Bereich für unabdingbar.
„Die personelle Unterdeckung zur Wahrnehmung von präventiven und
repressiven Aufgaben des Zolls zur Bekämpfung der
Verbrauchsteuerkriminalität wäre eine gesonderte Anhörung wert“, betonte
Liebel.
Financial Intelligence Unit (FIU) soll in eine Direktion der Generalzolldirektion umgewandelt werden!
Es ist schon fast Tradition: in jüngster Zeit meldeten
sich – wiedermal - einige selbsternannte Geldwäscheexperten und Kritiker
zum Vorhaben der Umwandlung der FIU in eine Direktion der
Generalzolldirektion zu Wort. Die teilweise unseriöse Bewertung der
Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen bei der FIU wurde kürzlich durch
falsche Darstellungen der Personalausstattung und der
Planstellenzuläufe bei der FIU getoppt.
Ohne Frage: diese Kritiker
beweisen ihren Mut zur Ahnungslosigkeit auf Kosten der Verunsicherung
der Beschäftigten. Der BDZ fordert daher die Generalzolldirektion auf,
die geplanten personellen Unterstützungsmaßnahmen der FIU
schnellstmöglich transparent zu machen, um hier qualitative und
verlässliche Aussagen zu erhalten.
Im Zuge der Anhörung stellte Liebel die Entwicklung der
FIU seit deren Verlagerung vom Bundeskriminalamt als funktionale Behörde
in die Zollverwaltung dar.
Diese erfolgte 2017 mit einer initialen
Personalbedarfsfestsetzung von 165 Arbeitskräften.
Seitdem hat sich der
Personalbedarf der FIU mehr als verdoppelt und wird in Folge neuer
Aufgaben (z. B. Registrierungspflicht der Verpflichteten oder All-crime
Ansatz) auch weiterhin signifikant ansteigen. Die Umwandlung der FIU in
eine eigene Direktion wird in der Folge vom BDZ zustimmend zur Kenntnis
genommen. Liebel betonte, dass mit der Errichtung der FIU als Direktion
insbesondere die Flexibilität der Stammbeschäftigten und dabei eine
tragende Säule der Personalgewinnung in der Zollverwaltung erhalten
bleibt. Die Besetzung offener Stellen müsse gleichermaßen durch interne
und externe Personalzuführung erfolgen. Geschäftsaushilfen zu Lasten
anderer Aufgaben des Zolls sind dauerhaft keine Lösung der Probleme der
FIU, die ohnehin weitestgehend strukturell begründet sind.
Daneben
bedarf es einer dringenden Stärkung der Ermittlungsbehörden, da in
Deutschland vergleichbar wenig Urteile zur Geldwäsche ergehen.
Dazu
gehört eine überfällige Debatte zur Beweislastumkehr und zu einer
Bargeldobergrenze.
Die Stellungnahme des Ständigen Fachausschusses Zölle des BDZ (Vorsitzende Diana Beisch) zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundestag.de/resource/blob/822582/c541f970a8bea533d5c6330cb57eab8a/01-BDZ-data.pdf"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bringt-expertise-zur-aenderung-von-verbrauchsteuergesetzen-und-der-geplanten-neuausrichtung-der.html
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