Dienstag, 2. März 2021

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion. Zu beiden Themen brachte die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft in der Anhörung ihre Experise ein:

"Anhörung im Bundestag

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und der geplanten Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) ein!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion.
Der BDZ war mit dem stellv. Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, als Sachverständiger zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Mehrere Fraktionen befragten Thomas Liebel zur Sichtweise des BDZ hinsichtlich des Vorhabens zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und der geplanten Neuausrichtung der FIU.
Liebel rückte dabei insbesondere die Interessen und Anliegen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner in den Mittelpunkt der Anhörung.
Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die EU-Richtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (RL 2020/262 – Systemrichtlinie) sowie die EU-Änderungsrichtlinie zur Harmonisierung der Struktur von Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (RL 2020/1151 – Alkoholstrukturrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Davon betroffen sind u. a. das Tabaksteuer-, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer-, das Kaffeesteuer-, das Energiesteuer-, das Stromsteuer- und das Alkopopsteuergesetz.
Die Neuerungen der Systemrichtlinie machen die Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über das IT-Verfahren EMCS aus. Bislang finden diese Beförderungen auf Grundlage von Begleitdokumenten in Papierform statt. Zudem wird ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wissenschaftlich unabhängige (Klein-)Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.
Die neuen Bestimmungen umfassen eine Vielzahl unklarer bzw. unbestimmter Rechtsbegriffe, die in der Praxis zu neuen Herausforderungen führen werden.

Sachgebiete Abgabenerhebung bereits jetzt unterbesetzt!

Thomas Liebel drang angesichts der Neuregelungen auf eine sichtbare, personelle Verstärkung der Verbrauchsteuerbereiche der Zollverwaltung. Die Organisationseinheiten der Abgabenerhebung, Festsetzung und steuerrechtlichen Überwachung kommen mit der Umsetzung zahlreicher in dieser Legislaturperiode beschlossener Änderungen von Gesetzen und Verordnungen (z. B. zur Stromsteuerbefreiung, Kennzeichnung von Tabaksteuererzeugnissen, Steuergestaltungsmodellen) kaum hinterher.
Die Zollverwaltung kann sich die dauerhafte Personalunterdeckung angesichts des hohen Verbrauchsteueraufkommens von jährlich etwa 66 Milliarden Euro nicht weiter erlauben. Entsprechende Kritik wird zwischenzeitlich auch durch den Bundesrechnungshof geäußert.
Zu oft wurden beantragte Planstellen zur Stärkung der zuständigen Stellen nicht in die vergangenen Haushaltsverfahren eingespeist.
Das gilt im Besonderen auch für die Informationstechnik des Zolls, welche unter Hochdruck die gesetzlichen Anforderungen digital umsetzen muss.
Der BDZ hält eine personelle Stärkung im dreistellen Bereich für unabdingbar. „Die personelle Unterdeckung zur Wahrnehmung von präventiven und repressiven Aufgaben des Zolls zur Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität wäre eine gesonderte Anhörung wert“, betonte Liebel.

Financial Intelligence Unit (FIU) soll in eine Direktion der Generalzolldirektion umgewandelt werden!

Es ist schon fast Tradition: in jüngster Zeit meldeten sich – wiedermal - einige selbsternannte Geldwäscheexperten und Kritiker zum Vorhaben der Umwandlung der FIU in eine Direktion der Generalzolldirektion zu Wort. Die teilweise unseriöse Bewertung der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen bei der FIU wurde kürzlich durch falsche Darstellungen der Personalausstattung und der Planstellenzuläufe bei der FIU getoppt.
Ohne Frage: diese Kritiker beweisen ihren Mut zur Ahnungslosigkeit auf Kosten der Verunsicherung der Beschäftigten. Der BDZ fordert daher die Generalzolldirektion auf, die geplanten personellen Unterstützungsmaßnahmen der FIU schnellstmöglich transparent zu machen, um hier qualitative und verlässliche Aussagen zu erhalten.

Im Zuge der Anhörung stellte Liebel die Entwicklung der FIU seit deren Verlagerung vom Bundeskriminalamt als funktionale Behörde in die Zollverwaltung dar.
Diese erfolgte 2017 mit einer initialen Personalbedarfsfestsetzung von 165 Arbeitskräften.
Seitdem hat sich der Personalbedarf der FIU mehr als verdoppelt und wird in Folge neuer Aufgaben (z. B. Registrierungspflicht der Verpflichteten oder All-crime Ansatz) auch weiterhin signifikant ansteigen. Die Umwandlung der FIU in eine eigene Direktion wird in der Folge vom BDZ zustimmend zur Kenntnis genommen. Liebel betonte, dass mit der Errichtung der FIU als Direktion insbesondere die Flexibilität der Stammbeschäftigten und dabei eine tragende Säule der Personalgewinnung in der Zollverwaltung erhalten bleibt. Die Besetzung offener Stellen müsse gleichermaßen durch interne und externe Personalzuführung erfolgen. Geschäftsaushilfen zu Lasten anderer Aufgaben des Zolls sind dauerhaft keine Lösung der Probleme der FIU, die ohnehin weitestgehend strukturell begründet sind.
Daneben bedarf es einer dringenden Stärkung der Ermittlungsbehörden, da in Deutschland vergleichbar wenig Urteile zur Geldwäsche ergehen.
Dazu gehört eine überfällige Debatte zur Beweislastumkehr und zu einer Bargeldobergrenze.

Die Stellungnahme des Ständigen Fachausschusses Zölle des BDZ (Vorsitzende Diana Beisch) zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/822582/c541f970a8bea533d5c6330cb57eab8a/01-BDZ-data.pdf"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bringt-expertise-zur-aenderung-von-verbrauchsteuergesetzen-und-der-geplanten-neuausrichtung-der.html



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