Freitag, 26. Juni 2020

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin zur Einführung der Eilzuständigkeit

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin zur Einführung der Eilzuständigkeit

Der BDZ BV Berlin-Brandenburg hat einen Meilenstein erreicht: 
Am 15. Juni 2020 hat die Regierungskoalition in Berlin (SPD/Die Grünen/Die Linke) den gemeinsamen Entwurf für eine Neufassung des Polizeigesetzes - des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) - vorgestellt. 
Darin enthalten ist die Umsetzung der BDZ-Forderung nach der Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 8 Abs. 3 ASOG. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zum 1. Januar 2021 gerechnet.

"Aus dem Vorstand

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin zur Einführung der Eilzuständigkeit



Am 15. Juni 2020 hat die Regierungskoalition in Berlin (SPD/Die Grünen/Die Linke) den gemeinsamen Entwurf für eine Neufassung des Polizeigesetzes - des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) - vorgestellt. 
Darin enthalten ist die Umsetzung der BDZ-Forderung nach der Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 8 Abs. 3 ASOG. 
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zum 1. Januar 2021 gerechnet.

Die seitens des BDZ seit 2018 mit der Berliner Landespolitik geführten Verhandlungen finden damit einen erfolgreichen Abschluss. 
Mit der Einführung der Eilzuständigkeit hätten endlich auch die in Berlin im Zollvollzugsdienst eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden. 

Strategie des BDZ erfolgreich: Der Flickenteppich schließt sich
Der BDZ sieht sich damit in seiner Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit bestätigt. 
Seit Jahren setzt sich der BDZ für eine bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit ein. 
Da eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder jedoch nicht möglich ist, verfolgt der BDZ dieses Ziel, indem er auf die Einführung der Eilzuständigkeit in den einzelnen Bundesländern drängt. 
In 12 Bundesländern konnte die Einführung einer polizeilichen Eilzuständigkeit durch Verhandlungen unter Federführung des BDZ bereits erreicht werden. 
Mit Berlin kommt jetzt das 13. Bundesland hinzu. 
Das Ziel die Eilzuständigkeit bundesweit einzuführen, rückt somit in greifbare Nähe.
Auch in Bremen und Rheinland-Pfalz wurde die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt und ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. 
In Thüringen stehen die Vertreter des BDZ im ständigen Austausch mit den landespolitischen Verantwortlichen, um auch dort den Weg für die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zu ebnen."

Quelle: BDZ BV Berlin-Branenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/bdz-erreicht-konkrete-schritte-in-berlin-zur-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit.html



dbb nrw jugend: Der Öffentliche Dienst ist die Basis für einen funktionierenden Rechtsstaat.

dbb nrw jugend: Der Öffentliche Dienst ist die Basis für einen funktionierenden Rechtsstaat.

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dbb Chef Silberbach zur Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020: Inflationsausgleich reicht nicht

dbb Chef Silberbach zur Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020: Inflationsausgleich reicht nicht

In der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen muss mindestens ein Inflationsausgleich her, sagt dbb Chef Ulrich Silberbach – plus eine Anerkenntnis der Leistungen in der Corona-Krise.

"Bund und Kommunen

Einkommensrunde: Inflationsausgleich reicht nicht

dbb Chef Ulrich Silberbach zum Ende der zweiten Runde der Tarifverhandlungen

In der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen muss mindestens ein Inflationsausgleich her, sagt dbb Chef Ulrich Silberbach – plus eine Anerkenntnis der Leistungen in der Corona-Krise.
"Wir sind nicht naiv", sagte der dbb Bundesvorsitzende dem Magazin "Wirtschaftswoche" am 18. Juni 2020 mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie für die öffentlichen Haushalte. "Es bleibt aber dabei, dass die Beschäftigten ein Anrecht auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung haben. Und der Fachkräftemangel in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist ja auch nicht plötzlich verschwunden. 
Wir erleben, dass der Staat die Privatwirtschaft mit Milliardensummen unterstützt, auch weil dort gute Lobbyarbeit geleistet wird. Da darf die Politik nicht auf der anderen Seite die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bluten lassen, die in der Krise Herausragendes leisten", machte Silberbach deutlich. "Vom Beifallklatschen allein können unser Leute ihre Miete und steigende Lebenshaltungskosten nicht finanzieren."

Ein Inflationsausgleich sei das Minimum – plus eine Anerkenntnis der Leistungen in der Krise, forderte Silberbach für die diesjährige Einkommensrunde, bei der es um die Gehälter von rund 2,5 Millionen Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen geht.
Den Vorschlag der Gewerkschaften, die Einkommensrunde als angemessene Reaktion auf die aktuelle Krisenlage zeitlich zu entzerren, hatten die kommunalen Arbeitgeber in Sondierungsgesprächen zu Beginn der Woche abgelehnt, woraufhin die Gewerkschaften die Entgelttabellen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD) fristgemäß zum 31. August 2020 kündigten, um ab 1. September 2020 in die Verhandlungen einzusteigen. 

dbb Chef Silberbach betonte die Entschlossenheit der Beschäftigten und des dbb, mit der man in die Einkommensrunde gehe, insbesondere auch in Bezug auf die Bundesbeamten: "Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist für uns nicht verhandelbar."

Mehr zum Thema
Sonderseite zur Einkommensrunde 2020 (dbb.de)"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/td-ekr-2019/artikel/silberbach-inflationsausgleich-reicht-nicht.html



Bundesregierung: Corona-Warn-App - braucht Dich. Und Dich. Und Dich. Und Dich...

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
braucht Dich. Und Dich. Und Dich. Und Dich...

Die Corona-Warn-App: Braucht dich und dich und dich und dich.

Donnerstag, 25. Juni 2020

dbb jugend nrw: #welovemagenta

dbb jugend nrw: #welovemagenta

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BDZ OV Bremen: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte wird eingeführt, neuer Gesetzentwurf für bremPolG wurde vorgelegt (Drs. 20/511)

BDZ OV Bremen: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte wird eingeführt, neuer Gesetzentwurf für bremPolG wurde vorgelegt (Drs. 20/511)

Die Bremer Regierungskolation (Rot-Rot-Grün) hat sich nach intensiven Beratungen auf einen umfassenden Entwurf zur Änderung des bremischen Polizeigesetzes (bremPolG) geeinigt, der am 25.6.2020 von Bürgermeister Bovenschulte (SPD) vorgestellt worden ist und am selben Tag förmlich in die Bremische Bürgerschaft eingeführt wurde (Drs. 20/511):


Die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte wird in Bremen in § 143 Abs. 3 bremPolG-E geregelt...
Die erste Lesung soll noch vor der Sommerpause erfolgen und wurde auf den 8.7.2020 terminiert. Mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten wir im Herbst 2020 gerechnet.

Hintergrund:
Mit Stand vom 5.6.2020 haben 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt. 
Im Juni haben neben Bremen die Länder Berlin und Rheinland-Pfalz Gesetzentwürfe zur Änderung des ASOG Bln und des POG RLP in das Berliner Abgeordnetenhaus, bzw. den Mainzer Landtag eingebracht - alle drei Gesetzentwürfe enthalten die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte.
Damit werden in absehbarer Zeit 15 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Polizeibeamte eingeführt haben. Welches der drei Länder den 13., 14. und 15. Platz belegt ist dabei unwichtig. Wichtig ist nur, dass sich der bundesweite Flickenteppich schließt.
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat die Einführungen in allen Ländern durch intensive Gespräche mit der Landespolitik begleitet und verhandelt vor Ort in Thüringen als letzem Bundesland über die Einführung der Eilzuständigkeit.
(Text: Dr. Carsten Weerth) 




BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft 
Ortsverband Bremen

dbb jugend nrw: #zusammen (durch die Corona-Krise)

dbb jugend nrw: #zusammen (durch die Corona-Krise)

"Voller Einsatz: So helfen junge Beschäftigte, die Corona-Krise zu meistern
28.04.2020

Mit der Verbreitung des Corona-Virus‘ hat sich vieles verändert. Über mehrere Wochen kam das öffentliche Leben voll­kommen zum Erliegen. Auch wenn viele Behörden aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Türen schließen mussten, geht die Arbeit dort weiter - oftmals unter unglaublichem Einsatz und zeitlichem Druck - um das Leben vieler Bürger zu sichern und zu schützen. Hier berichten junge Beschäftigte über ihren Arbeitseinsatz, den Willen zu helfen und auch über die damit verbundenen Probleme.

URL: http://www.dbbjnrw.de/sites/aktuelles/20-04-28-Voller-Einsatz-in-der-Corona-Krise.htm

dbb nrw jugend: Auf den Öffentlichen Dienst ist immer Verlass!


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Bundesregierung: Corona-Warn-App - hilft, wenn Du mitmachst...

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
hilft - wenn Du mitmachst...

Die Corona-Warn-App: Hilft, wenn du mitmachst.

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit 

Mehrere Entwicklungen auf dem Gebiet der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte habe sich im Juni 2020 ergeben - die Beharrlichkeit des BDZ und die intensiven Kontakte mit den Politikern in den Bundesländern und Bundestagsabgeordneten zahlt sich aus:

"Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit



Berlin und Rheinland-Pfalz unternehmen konkrete Schritte zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte. Am 15.06.2020 stellte die Berliner rot-rot-grüne Regierungskoalition ihre Pläne für ein überarbeitetes Polizeigesetz (ASOG) vor, das u.a. die Einführung der Eilzuständigkeit vorsieht. Am 24.06. wird der Landtag Rheinland-Pfalz in erster Lesung über eine Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beraten. 


Berlin
Der Entwurf des „Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze“ (Drucksache 18/2787) wurde am 12.06.2020 im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Zoll gemäß § 8 ASOG eine eigene Eilzuständigkeit nach Landesrecht erhält. 
Das reformierte ASOG für Berlin soll noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und am 01.01. 2021 in Kraft treten.
Soweit die Regelung wie geplant 2021 in Kraft tritt, finden die seitens des BDZ mit der Berliner Landespolitik seit 2018 geführten Verhandlungen einen erfolgreichen Abschluss. Mit der Änderung des Berliner Polizeigesetzes hätten endlich auch die in Berlin im Zollvollzugsdienst eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden. 

Rheinland-Pfalz
Am 24.06.2020 soll im Landtag Rheinland-Pfalz die Erste Beratung eines „Landesgesetzes zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 17/12072) erfolgen. Der am 16.06.2020 eingebrachte Entwurf sieht vor, den Vollzugskräften der Zollverwaltung in einen neugefassten § 101 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz eine Eilzuständigkeit einzuräumen.
Auch in Rheinland-Pfalz setzt sich der BDZ seit Jahren in Gesprächen mit der Landespolitik für die Einführung der Eilzuständigkeit ein. Eine wichtige Weichenstellung gelang anlässlich eines Dienststellenbesuchs von MdL Wolfgang Schwarz und MdL Nico Steinbach bei der KEV Bitburg. Die Gespräche bei diesem Treffen führten letztendlich dazu, dass der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag, Wolfgang Schwarz, davon überzeugt werden konnte, die Eilzuständigkeit auch Zollvollzugsbeamte im Bundesland Rheinland-Pfalz einzuräumen. 

Verhandlungen in Bremen und Thüringen
Der BDZ ist weiterhin im Gespräch mit der Politik in den Bundesländern Bremen und Thüringen.
In Bremen wurde die Einführung der Eilzuständigkeit im Koalitionsvertrag 2019 zugesagt. Ziel ist hier die Verankerung der Eilzuständigkeit in § 81 des Bremischen Polizeigesetzes. Der BDZ Ortsverband Bremen steht hier im Kontakt mit der Bremischen Bürgerschaft.

Auch in Thüringen ist der BDZ weiterhin im Kontakt mit Vertretern der Politik. 
So erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Mary Lawson (BDZ OV Erfurt) in einem Gespräch am 24.02.2020 mit MdL Madeleine Henfling die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit für die Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Thüringen. 


Strategie des BDZ erfolgreich: Der Flickenteppich schließt sich
Der BDZ sieht sich damit in seiner Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit bestätigt. Seit Jahren setzt sich der BDZ für eine bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit ein. Da eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder jedoch nicht möglich ist, verfolgt der BDZ dieses Ziel, indem er auf die Einführung der Eilzuständigkeit in den einzelnen Bundesländern drängt.
In 12 Bundesländern konnte die Einführung einer polizeilichen Eilzuständigkeit durch Verhandlungen unter Federführung des BDZ bereits erreicht werden: 
In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und aktuell in Mecklenburg-Vorpommern. 
In Mecklenburg-Vorpommern trat am 05.06.2020 das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Kraft, das in § 9 Abs. 4 die Eilzuständigkeit vorsieht.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich mit der aktuellen Entwicklung bei der Eilzuständigkeit zufrieden: „Falls die Gesetzesänderungen in Berlin und Rheinland-Pfalz wie geplant kommen, wird die Eilzuständigkeit dann in 14 von 16 Bundesländern durchgesetzt sein. 
Unser Ziel einer bundesweiten Eilzuständigkeit rückt damit in greifbare Nähe. Wir werden nun die weiteren Verhandlungen in Bremen und Thüringen mit Nachdruck vorantreiben.“"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erreicht-konkrete-schritte-in-berlin-und-rheinland-pfalz-zur-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit.html

 

BDZ OV Bremen: Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Bremen - schlechte und gute Nachrichten im Juni 2020

BDZ OV Bremen: Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Bremen - schlechte und gute Nachrichten im Juni 2020
 
Der BDZ OV Bremen fordert und fördert die Einführung der sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 81 bremisches Polizeigesetz seit Anfang 2018 - Ende 2019 ist die Eilzuständigkeit erneut als Gesetzgebungsinitiative der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft angekommen (Drs. 20/151, wir berichteten, vgl. https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/11/cdu-bremen-bringt-erneut-gesetzentwurf-zur-einfuehrung-eilzustaendigkeit-paragraf-81-bremisches-polizeigesetz-buergerschaft-ein.html). Dieser war in die Innendeputation überwiesen worden (wir berichteten, vgl. https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/12/bdz-ov-bremen-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit-zollvollzugsbeamte-bremen-zwischenstand-ende-2019.html) - und diese hat entschieden, den Gesetzgebungsvorschlag nicht umzusetzen, weil er bereits im bislang unveröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des bremischen Polizeigesetzes enthalten ist.


Der BDZ OV Bremen hatte in Vorbereitung der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen am 14.11.2019 Anfang November 2019 bei den Regierungsparteien und dem Vorsitzenden des Innenausschusses (Dr. Thomas vom Bruch, CDU) angefragt, wie denn der Sachstand der im Koalitionsvertrag zugesagten Umsetzung der Eilzuständigkeit sei.
Die CDU-Fraktion reagierte am 11.12.2019 umgehend mit einem neuen Antrag zur Änderung von § 81 des bremischen Polizeigesetzes (der dritte CDU-Antrag seit 2012).

Die Regierungskoalition ließ im November 2019 auf Nachfrage durchblicken, dass ein großer Gesetzentwurf zur Polizeigesetzreform in Abstimmung sei, der noch vor Weihnachten 2019 in die Bremische Bürgerschaft eingebracht werden solle - doch dazu kam es nicht.

Mit der Drucksache 20/287 wurde der Bericht und Antrag der Innendeputation vorgelegt:

"Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 6. Sitzung am 11. und 12. Dezember 2019 diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. Die staatliche Deputation für Inneres hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2020 den Antrag beraten und gibt folgenden Bericht ab:
Der Bund hat mangels Gesetzgebungszuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr keine bundesrechtliche Regelung treffen können, um die polizeiliche Eilkompetenz in bestimmten Situationen auch auf die Zollverwaltung zu erstrecken. Im Jahre 2017 hat der Bund jedoch mit einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) den Ländern eine Regelungskompetenz eröffnet, von der bereits die überwiegende Anzahl der Bundesländer in ihrem Gefahrenabwehrrecht Gebrauch gemacht haben.
Die Umsetzung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelung ist in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 20. Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019 bis 2023 vorgesehen und im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes bereits enthalten. Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsvorhaben im Laufe des Jahres 2020 abzuschließen.
Die staatliche Deputation für Inneres empfiehlt, den Antrag abzulehnen." 


Die Bremische Bürgerschaft hat die Stellungnahme der Innendeputation am 11.6.2020 zur Kenntnis genommen und den Antrag am 11.6.2020 mehrheitlich abgeleht.

Bewertung:
In der Bremer Landespolitik ist immer wichtig, welche Partei einen Antrag stellt.
Vier Parteien sind sich in der Sache einig. Der konkrete Antrag auf Aufnahme der Eilzuständigkeit ging am 12.11.2019 erneut - zum dritten Mal - von der CDU (der größten Oppositionspartei) aus.
In verschiedenen Hintergrundgesprächen konnte eine erneute Ablehnung in der Bremischen Bürgerschaft zunächst vermieden werden. 
Das wäre zwar der normale politische Reflex gewesen, aber den Bürgern und Zollbeamten kaum vermittelbar gewesen. 

Zuletzt haben Niedersachsen (im Mai 2019), Hamburg (am 24.12.2019) und Mecklenburg-Vorpommern (am 5.6.2020) die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt.

Die Zollbeamten in Bremen und die Bürger können nicht nachvollziehen, warum Bürger in Niedersachen, Hamburg, NRW und vielen benachbarten Bundesländern besser geschützt werden, als Bremer Bürger. 
Und warum Straftäter in Bremen nicht umfassend verfolgt werden. 
Der CDU-Fraktion ist Dank dafür auszusprechen, dem Anliegen der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft seit 2012 Gehör zu verschaffen und in nunmehr drei Gesetzgebungsvorschlägen die Einführung der Eilzuständigkeit in § 81 bremPolG in die Bremische Bürgerschaft einzubringen. 
Das dieser 2020 zunächst erneut scheitert, obwohl vier Parteien sich in der Sache einig sind, ist der tagesaktuellen Politik geschuldet, was für den BDZ OV Bremen nicht nachvollziehbar ist.

Mit Ablehnung der umgehenden Einführung der Eilzuständigkeit in der Innendeputation sagt die Regierungskoalition gleichzeitig zu, diese in der anstehenden Novelle des Polizeigesetzes umzusetzen (was bereits im Koaltionsvertrag 2019 zugesagt worden war).
Und diese Umsetzung soll bis Ende 2020 erfolgen. 
Nachdem 12 Bundesländer die Eilzuständigkeit eingeführt haben und zwei weitere im Juni 2020 förmlich das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen haben (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern) wird Bremen als 13., 14. oder 15. Bundesland die Eilzuständigkeit einführen. 
Und das ist eine uneingeschränkt gute Nachricht.

Insofern bleibt festzuhalten, dass Bremen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 die Weichen für die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG stellen wird. Das ist lange überfällig und in der Sache uneingeschränkt zu begrüßen.

Für die Bewertung:
Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen, Stv. Vorsitzender


















BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen


Quelle: 
Bremische Bürgerschaft, Parlamentssystem, URL: https://paris.bremische-buergerschaft.de/starweb/paris/servlet.starweb?path=paris/LISSHFL.web&id=PARISFASTLINK&search=DID%3DK-24395&format=LISSH_MoreDokument_Report

Weiterführende Hinweise:
BDZ OV Bremen, https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/12/bdz-hamburg-fuehrt-als-11-bundesland-die-polizeiliche-eilzustaendigkeit-zollvollzugsbeamte-ein.html

BDZ OV Bremen, https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/12/bdz-hamburg-vor-einfuehrung-der-Eilzustaendigkeit-Zollvollzugsbeamte.html

BDZ OV Bremen, https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/12/bdz-bv-berlin-brandenburg-eilzusteandigkeit-zollvollzugskraefte-berlin-nichts-neues-berliner-abgeordnetenhaus.html

BDZ OV Bremen, https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html 

BDZ OV Bremen, Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern (Stand: 3.12.2019), https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/sachstand-der-einfuhrung-der.html

BDZ, https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erreicht-konkrete-schritte-in-berlin-und-rheinland-pfalz-zur-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit.html

BDZ BV Berlin-Brandenburg, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/bdz-erreicht-konkrete-schritte-in-berlin-zur-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit.html

BDZ BV Berlin-Brandenburg, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/nichts-neues-im-berliner-abgeordnetenhaus-leider.html

BDZ BV Berlin-Brandenburg, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-in-berlin-ein-zwischenstand-die-gruenen-schlagen-die.html

Weser-Kurier, https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-zollbeamte-sollen-polizeiliche-aufgaben-uebernehmen-duerfen-_arid,1875946.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bremer-koalitionsvertrag-sagt-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-zu.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-fordert-die-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit-fuer-die-zollvollzugsbeamten-in-81-bremisches-p.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/die-eilzustaendigkeit-in-niedersachsen-gilt-ab-dem-2452019.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/niedersachsen-fuehrt-als-10-bundesland-die-eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugsbeamte-ein.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-in-sachsen-anhalt-erfolg-des-bdz-bv-hannover.html

BDZ BV Hannover, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/seite/14.html  

Weerth, BDZ OV Bremen, Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern (Stand: 3.12.2018), https://www.researchgate.net/publication/329131047_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_12d_ZollVG_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_November_2018

Weerth, BDZ OV Bremen, Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern, Verhandlungsstand im Dezember 2019 (Stand: 14.12.2019), https://www.researchgate.net/publication/337935021_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_Verhandlungsstand_-in_den_Bundeslandern_im_Dezember_2019  

Weerth, BDZ OV Bremen, Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern,
Verhandlungsstand im Juni 2020 (Stand: 17.6.2020), 
https://www.researchgate.net/publication/342247927_Einfuhrung_der_Eilzustandigkeit_-_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_im_Juni_2020


Mittwoch, 24. Juni 2020

BDZ: Wo bleibt das Gesetz zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstgesetzes?

BDZ: Wo bleibt das Gesetz zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstgesetzes?

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (BT-Drs. 19/12088) mit kleinen Änderungen im Dezember 2019 zugestimmt. Der Bundesrat hat dem Gesetz im Februar 2020 ebenfalls zugestimmt.  

Doch wo bleibt das Gesetz? Alle Beteiligten warten auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt, die u.a. wegen der Corona-Krise auf sich warten lässt.

Einzelheiten zum Gesetzgebungsverfahren sind dem Bundestags-Informationssystem zu entnehmen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Basisinformation, URL: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2483/248392.html











































































































dbb-Chef Silberbach: Die Gewalt ist unerträglich - internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

dbb-Chef Silberbach: Die Gewalt ist unerträglich - internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zum internationalen Tage des öffentlichen Dienstes:

"Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

Silberbach: Die Gewalt ist unerträglich

 Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Fehlender Respekt, Beleidigungen, tätliche Angriffe: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erleben immer wieder psychische und physische Gewalt. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach fordert Konsequenzen.
„Die Gewalt ist unerträglich und wird schlimmer“, sagte Silberbach am 23. Juni 2020, dem Internationalen Tag des öffentlichen Dienstes. „Natürlich sind die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten besonders gefährdet. Aber auch in anderen Verwaltungen, etwa in Bürger- und Finanzämtern sowie Jobcentern, hat es in den letzten Jahren immer wieder schlimme Übergriffe auf Beschäftigte gegeben – sogar mit tödlichen Folgen. Selbst an den Schulen wird das Klima deutlich rauer. 
Der Staat muss der Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nachkommen. Das bedeutet etwa: Sicherheitskonzepte, Fortbildungen, wenn nötig bauliche Maßnahmen. 
Und natürlich endlich eine zentrale Erhebung aller Vorkommnisse bundesweit, um ein klares Lagebild zu bekommen.“

Notwendig sei aber noch mehr, erklärte der dbb Chef. „Verrohung und zunehmende Brutalität sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die auch entsprechend angegangen werden müssen. Wir müssen in einen starken Staat investieren. Nicht nur in Polizei und Justiz, um die Symptome in den Griff zu bekommen, sondern beispielsweise auch in Soziale Arbeit und gute Bildung von der Kita bis zur Hochschule, um die Ursachen zu bekämpfen“, so Silberbach. Verrohung und Hysterie bestimmten aber auch zunehmend öffentliche Debatten, mahnte Silberbach: „In der derzeit sicherlich auch wegen der Corona-Pandemie zusätzlich aufgeheizten Stimmung im Land müssen Politik und Medien ihren Teil dazu beitragen, dass wir wieder zu einem sachlicheren Diskurs zurückkehren.“

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/internationaler-tag-des-oeffentlichen-dienstes-die-gewalt-ist-unertraeglich.html 

Bundesregierung: Corona-Warn-App - wird mit jedem Nutzer nützlicher...

Bundesregierung: Corona-Warn-App - 
wird mit jedem Nutzer nützlicher...


Die Corona-Warn-App: Wird mit jedem Nutzer nützlicher.

dbb nrw jugend zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

dbb nrw jugend zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Zollfahndungsamt Hamburg nimmt Top Darknethändler fest - Beschuldigte verschickte wöchentlich 300 bis 400 Briefsendungen mit Drogen

Zollfahndungsamt Hamburg nimmt Top Darknethändler fest - Beschuldigte verschickte wöchentlich 300 bis 400 Briefsendungen mit Drogen

Ermittler des Zollfahndungsamts Hamburg haben im Mai 2020 einen 42-jährigen Deutschen festgenommen, der im Bundesgebiet als einer der Top-20-Darknethändler galt und unter einem Pseudonym verschiedene Arten von Rauschgift in nicht geringen Mengen verkauft haben soll.

"Zollfahndungsamt Hamburg nimmt Top Darknethändler fest


Beschuldigte verschickte wöchentlich 300 bis 400 Briefsendungen mit Drogen

Ermittler des Zollfahndungsamts Hamburg haben im Mai 2020 einen 42-jährigen Deutschen festgenommen, der im Bundesgebiet als einer der Top-20-Darknethändler galt und unter einem Pseudonym verschiedene Arten von Rauschgift in nicht geringen Mengen verkauft haben soll.
Im Rahmen einer groß angelegten Aktion unter Beteiligung von Spezialeinheiten des Zollfahndungsamts und Unterstützungskräften anderer Behörden durchsuchten Ermittler Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Hamburg. Hierbei wurden diverse Beweismittel, wie Rauschgift verschiedener Arten sowie elektronische Speichermedien, sichergestellt und hohe Vermögenswerte gesichert.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zunächst eine Observierung des vermutlichen Haupttäters und die Beschlagnahme von Postsendungen beantragt. 
Anschließend stellten langwierige und komplexe Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg und des Zollfahndungsamts auf den Handelsplattformen im sogenannten Darknet, bezüglich der Zahlungswege der in diesen Rauschgiftgeschäften oftmals genutzten Kryptowährungen (zum Beispiel sogenannte Bitcoins) und die durch den vermutlichen Haupttäter in verschiedenen Postverteilzentren zum Versand des Rauschgifts an die deutschland- und europaweit ansässigen Empfänger eingelieferten Briefe, die Ermittler vor große Herausforderungen.
Der Beschuldigte hatte wöchentlich 300 bis 400 Briefsendungen mit Drogen verschiedener Art, nachdem diese in seinem Darknet-Shop bestellt worden sind, versandt. Tausende von positiven Bewertungen der Käufer in den verschiedenen Darknet-Plattformen zeugten von der "Zuverlässigkeit" des Hamburgers und zeigten zudem auf, dass er diese Art von Geschäft offensichtlich schon länger betrieben hat.
Am Tag der Festnahme und Durchsuchungen verlud der Beschuldigte gerade circa 180 Briefe in seinem Auto, als der Zugriff durch eine Spezialeinheit des Zollfahndungsamts Hamburg erfolgte. Diese Briefe, welche Drogen wie Marihuana, Kokain und Amphetamin enthielten, beabsichtigte der Täter in ein Postamt zu bringen.
Der Hamburger lagerte in den eigens für das Verpacken der Drogen angemieteten Räumlichkeiten unterschiedliche Arten von Drogen wie Marihuana, Haschisch, Kokain, MDMA, Ecstasy und Amphetamin, um diese "just in time" in die Briefumschläge verpacken und versenden zu können. Für den Versand nutzte er verschiedene Postämter im norddeutschen Raum.
Frank Nielsen, Sprecher des Zollfahndungsamts Hamburg: "Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die Zollfahndung im Kampf gegen die grenzüberschreitende Rauschgiftkriminalität gut aufgestellt ist und auch der Handel mit Drogen im sogenannten Darknet, mit seiner Anonymisierung und Verschlüsselung, aufgedeckt und ermittelt wird."
Die weiteren Ermittlungen gegen die Besteller und Abnehmer der Drogen, die Auswertung der sichergestellten Computer sowie die Finanzermittlungen dauern an, daher können über diese Presseinformation hinaus keine weiteren Auskünfte erteilt werden."

Quelle: GZD/Zoll, URL:  https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2020/z36_darknet_haendler.html



komba gewerkschaft: Konjunkturpaket der Bundesregierung für Kommunen

komba gewerkschaft: Konjunkturpaket der Bundesregierung für Kommunen

Die komba gewerkschaft im dbb begrüßt das Konjunkturpaket der Bundesregierung für Kommunen:


"05.06.2020 / komba gewerkschaft

Konjunkturpaket der Bundesregierung


"komba begrüßt Rettungsschirm für Kommunen
Die durch die Corona-Krise finanziell schwer getroffenen Kommunen bekommen Milliardenhilfen: Die Koalition sieht mit ihrem, am 3. Juni 2020 verabschiedeten Konjunkturpaket unter anderem die Entlastung bei Sozialausgaben und eine Kompensation der Ausfälle bei der Gewerbesteuer vor. 
Etwa vier Milliarden Euro sparen die Kommunen hierdurch. Das sichert gerade angeschlagenen und strukturschwachen Landkreisen, Städten und Gemeinden in der Krisenzeit zumindest zum Teil ihre Handlungsfähigkeit und den notwendigen Spielraum für die Erfüllung bereits bestehender Investitionsverbindlichkeiten.

Die komba begrüßt hierbei auch die geplanten Hilfen für den öffentlichen Gesundheitsdienst, mit denen der Bund den überlasteten Gesundheitsämtern unter die Arme greifen will, als wichtigen Schritt angesichts der zentralen Rolle, die sie bei der Eindämmung der Pandemie spielen. 

Zusätzlich soll auch mehr Geld als bislang geplant in den Ausbau der Ganztagsbetreuung und in die Digitalisierung der Schulen fließen.

„Der Bund hat erkannt, dass die kommunale Daseinsvorsorge der Grundstein für eine funktionsfähige Infrastruktur, ein geordnetes Gemeinwesen und ein friedliches Zusammenleben ist“, betont der komba Bundesvorsitzende Andreas Hemsing. 

„Der Rettungsschirm muss aber gerade deshalb auch für die Kommunalbeschäftigten die Sicherheit geben, dass ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen unangetastet bleiben und Verlautbarungen einzelner Kommunalpolitiker, in den nächsten Jahren auf dringend notwendiges zusätzliches Personal und Gehaltserhöhungen zu verzichten und sogar über Haustarifverträge Gehaltsabsenkungen in Betracht zu ziehen, endgültig vom Tisch sind.“

Bei aller Erleichterung über die beschlossenen Maßnahmen sieht die komba jedoch auch kritische Punkte:
So ist die Übernahme von Altschulden durch den Bund für hochverschuldete Kommunen in Deutschland an der mangelnden Einigungsbereitschaft der Koalitionspartner gescheitert. 

„Ein ernüchterndes Signal an die über 2.000 betroffenen Städte und Gemeinden“, so Hemsing. „Hier sind Bund und Länder weiterhin in der Pflicht, schnell eine tragbare Lösung zu finden.“ 

Quelle: komba, URL:  http://www.komba.de/aktuelles-komba-bund0/aktuelles-komba-bund/artikel-komba-bund/article/konjunkturpaket-der-bundesregierung.html

komba gewerkschaft