Mittwoch, 4. März 2020
dbb-flyer: GEMEINSAM MEHR ERREICHEN - ES GEHT UM SIE! dbb (BDZ) wählen!
dbb-flyer: GEMEINSAM MEHR ERREEICHEN - ES GEHT UM SIE! dbb (BDZ) wählen!
"GEMEINSAM
MEHR
ERREICHEN
ES GEHT UM SIE !
Mit Ihren Kandidatinnen und Kandidaten
der dbb Gewerkschaften
Auf Ihre Stimme kommt es an
Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt Ihrem Personalrat den Rücken in den Verhandlungen mit der Dienststellenleitung.
Je mehr Beschäftigte den Personalrat durch ihre Wahl mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen, mit umso mehr Nachdruck kann er sich für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Welchen Personen Sie diese Aufgabe für die kommenden vier Jahre anvertrauen, entscheiden Sie mit Ihrer Stimme.
Mit den Kandidatinnen und Kandidaten der dbb-Gewerkschaften treffen Sie eine gute Wahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten der dbb-Gewerkschaften sind kompetent, weil sie fachkundig und sachbezogen geschult werden und auf Erfahrung und Expertise des dbb und ihrer dbb-Fachgewerkschaft zugreifen können objektiv, weil für sie nur die Sache ausschlaggebend ist weisungsfrei, weil sie sich beraten, aber nicht dirigieren lassen parteipolitisch unabhängig, weil Parteipolitik im Personalrat nichts zu suchen hat engagiert, weil sie das Beste für Sie herausholen wollen
Es gibt viel zu tun ...
Viele Beschäftigte erleben es am eigenen Leib und Arbeitsplatz: schnellere Taktung, viel Arbeit, wenig Personal, neue Aufgaben, schlechte Ausstattung, neue Arbeitsformen und -methoden, massive Umstrukturierungen: Nicht nur, aber insbesondere auch die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen in Verbindung mit der demografischen Entwicklung haben tiefgrei-fende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Beschäftigten.
Das geht nicht im Alleingang ...
Sie wissen, wo es hakt, was nachgebessert werden muss, damit die Aufgaben der Dienststelle bestmöglich erfüllt werden können, und Sie wissen, dass das nur möglich ist, wenn auch Ihre ganz konkreten Arbeitsbedingungen stimmen. Aber können Sie Ihre Interessen selbst gegenüber der Dienststellenleitung durchsetzen?
Das mag im Einzelfall einmal funktionieren.
Und ist erfreulich, wenn Sie selbst der Glückspilz sind, dem ein Telearbeitsplatz gewährt werden soll.
Was aber, wenn der alleinstehende Kollege den Telearbeitsplatz erhalten soll, den Sie zur Pflege Ihrer Eltern dringend bräuchten?
Oder Sie in den 70 km weit entfernten Dienststellenteil umgesetzt werden sollen?
Hier braucht es ein starkes Team ...
Hier braucht es Ihren Personalrat, der mit der Dienststellenleitung auf Augenhöhe die Modalitäten der Telearbeit in einer Dienstvereinbarung aushandelt und über deren Einhaltung wacht. Hier braucht es Personalratsmitglieder, die Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen genau zuhören und aus diesem Überblick heraus der Dienststellenleitung erklären können, warum es nicht richtig ist, ausgerechnet SIE jetzt umzusetzen.
Auch das kann nur der Personalrat:
für eine gerechte Verteilung von Chancen und unvermeidlichen Belastungen sorgen
Neue Arbeitsformen und -methoden, sich verändernde Arbeitsinhalte und wachsende Anforderungen bieten Chancen, benötigen aber zwingend Qualifizierung.
Ihr Personalrat achtet darauf, dass es hier gerecht zugeht. Genauso wie bei der Aufstellung von Regeln für den leistungsbezogenen Stufenaufstieg. Oder bei der Heranziehung zu Mehrarbeit und Überstunden. Auch bei Beförderungen ist es Ihr Personalrat, der die Maßnahme unter Gleichbehandlungsaspekten abklopft und prüft, ob die Dienststelle sachfremde Aspekte hat einfließen lassen und sich an die Ausschreibung gehalten hat.
über die Beachtung der die Beschäftigten schützenden Gesetze wachen
Immer mehr Beschäftigte leiden unter Arbeitsverdichtung und gestiegenen Anforderungen. Darum ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz eines der Hauptarbeitsfelder des Personalrats. Ein weiteres ist der Datenschutz.
Daten können nahezu unbegrenzt verknüpft werden, auch die über Ihr Verhalten und Ihre Leistung am Arbeitsplatz. Hier braucht es die mäßigende Kontrolle durch Ihren Personalrat.
eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Dienststelle durchsetzen
Ihr Personalrat kann sich um eine gesundheitsförderliche Ausstattung der Büroräume und Arbeitsplätze kümmern oder Maßnahmen zu Ihrem Schutz vor tätlichen Übergriffen durch Kunden in Servicebereichen einfordern. Schließlich ist der Personalrat Ihr Fürsprecher und ausgleichender Moderator auch bei der Regelung der „kleinen“ Dinge des Dienststellenalltags – vom Radiohören über die Parkplatznutzung, von der Urlaubsregelung bis zu Bekleidungsvorschriften, von der Einführung von Zielvereinbarungs- bis zu Krankenrückkehrgesprächen.
Für all dies braucht es ein durchsetzungsstarkes Team, das mit klar definierten Rechten und der für seine Arbeit nötigen Zeit ausgestattet ist und vom Gesetzgeber in seinem Engagement – gemeinsam mit, wenn nötig aber eben auch gegen die Dienststellenleitung – geschützt wird.
Meine Gewerkschaft setzt sich doch schon für mich ein ...
Ja, aber an anderer Stelle und auf andere Weise. Sie kann den Personalrat nicht ersetzen. Gewerkschaften können Tarif-verträge abschließen, sie können Streiks für höhere Löhne durchführen, Spitzengewerkschaften wie der dbb können über politische Lobbyarbeit und Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren auf die Gesetzgebung zugunsten ihrer Mitglieder einwirken. Über ihre Vertrauensleute in den Dienststellen haben sie auch ein Ohr für die dortigen Probleme. Aber sie können nicht die speziellen Arbeitsbedingungen auf Ebene Ihrer Dienststelle regeln und sie werden nicht an Maßnahmen Ihrer Dienststellenleitung beteiligt. Das ist die ureigene Aufgabe Ihres Personalrats.
Ihr Personalrat – nicht die Gewerkschaft – ist Partner der Dienststellenleitung.
Darum lassen die Tarifpartner in Tarifverträgen gern sog. Öffnungsklauseln, damit die Personalräte die Feinjustierung entsprechend der Bedürfnisse der Beschäftigten ihrer Dienststelle vornehmen können.
Gewerkschaft für das Generelle – Personalrat für das Spezielle
Die Funktion der Gewerkschaften im Rahmen der Personalvertretung ist vielmehr eine unterstützende: Sie nehmen auf Wunsch von Personalratsmitgliedern beratend an den Personalratssitzungen teil.
Ein Personalratsmitglied kann sich von seiner Gewerkschaft beraten lassen – beides unter Einhaltung der Schweigepflicht, d.h. Namen und persönliche Daten der Beschäftigten bleiben im Personalrat.
Ein wichtiges Aktionsfeld der Gewerkschaft ist auch die Schulung von Personalratsmitgliedern. Aber:
Personalratsarbeit muss neutral sein
Ein Personalratsmitglied muss, auch wenn es einer Gewerkschaft angehört, sein Personalratsamt absolut neutral ausüben. Es wird ggf. zwar über eine Gewerkschaftsliste in den Personalrat gewählt und es darf sich auch dann noch für seine Gewerkschaft betätigen. Aber dabei gilt: Gewerkschaftsarbeit und Personalratsarbeit sind strikt voneinander zu trennen! "
Quelle: dbb-Flyer zur Personalratswahl 2020
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